Tierseuche

Zweiter Fall der Afrikanischen Schweinepest im Land bestätigt

Das konsequente Handeln in Baden-Württemberg hat dazu geführt, dass seit Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest vor rund neun Monaten in Hessen nun erst der zweite Fall im Land verzeichnet wurde.

Lesezeit: 4 Minuten
  • Teilen
  •  
Ein wenige Wochen alter Frischling zerbeißt im Wildpark bei Ravensburg (Baden-Württemberg) eine Walnuss. (Foto: dpa)
Symbolbild

„Das Extern: ASP-Virus (Afrikanische Schweinepest Virus) (Öffnet in neuem Fenster) grassiert bereits seit Monaten in Hessen und Rheinland-Pfalz. Den ersten ASP-Fall in Baden-Württemberg gab es Anfang August 2024, als bei einem krank erlegten Wildschein in der Nähe von Hemsbach im Rhein-Neckar-Kreis das Virus nachgewiesen wurde. Heute hat das Extern: Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) (Öffnet in neuem Fenster), das nationale Referenzlabor für Afrikanische Schweinepest, bei einem zweiten Wildschwein aus Baden-Württemberg ASPV-Genome nachgewiesen und damit das Untersuchungsergebnis des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe bestätigt. Das Tier wurde nördlich der Autobahn (A) 6 bei Mannheim bereits tot aufgefunden. Damit haben wir aktuell in Baden-Württemberg den zweiten ASP-Fall bei einem Wildschein. Dieser Fall fügt sich in das bereits seit Wochen grassierende Seuchengeschehen auf der hessischen Landesseite bei Lampertheim ein. Es handelt sich somit nicht um einen einzelnen isolierten ASP-Fall. Hausschweinebestände sind in Baden-Württemberg nach wie vor nicht vom ASP-Virus betroffen. Damit dies so bleibt, sind vor allem die Extern: Biosicherheitsmaßnahmen (Öffnet in neuem Fenster) in den schweinehaltenden Betrieben streng einzuhalten“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, am Freitag, 7. März 2025.

Maßnahmen und Sperrzonen

Die Stadt Mannheim führt mit Unterstützung anderer Behörden und Stellen im Land die Seuchenbekämpfungsmaßnahmen vor Ort durch und hat entsprechende Allgemeinverfügungen erlassen.

Die bereits aufgrund der hessischen ASP-Fälle eingerichteten Sperrzonen bleiben auf baden-württembergischem Gebiet vom neuen Fund unberührt, da dieser sich in das bisherige Seuchengeschehen in Hessen einfügt. „Für Haus- und Wildschweine verläuft eine Infektion mit dem ASP-Virus fast immer tödlich. Für den Menschen ist sie ungefährlich. Die ASP ist keine Zoonose, das heißt eine Übertragung auf den Menschen ist nicht möglich. Die ASP stellt keine Gefahr für die menschliche Gesundheit dar“, unterstrich Minister Hauk.

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat bereits frühzeitig eine ASP-Koordinationsgruppe sowie einen Tierseuchenstab eingerichtet und seit dem ASP-Fall in Hemsbach im August 2024 einen ASP-Leitungsstab eingesetzt. Oberstes Ziel bleibt es, die Tierseuche auf ein möglichst kleines Gebiet einzudämmen und einen Übertritt auf Hausschweinebestände zu verhindern. „Wir unterstützen die Landratsämter und Bürgermeisterämter der Stadtkreise sowohl bei der Vorbereitung als auch nun im Seuchenfall. Mit Unterstützung des interdisziplinär aufgestellten ASP-Kompetenzteam (ASP-KT) werden Maßnahmen fachlich, praktisch und schnell abgestimmt und umgesetzt“, betonte Minister Hauk.

Durch den Seuchenausbruch im August bei einem Wildschwein im Rhein-Neckar-Kreis wurden bereits umfangreiche Schutzmaßnahmen angeordnet. In Baden-Württemberg wurden bestimmte Gebiete als Sperrzone II (infizierte Zone) und Sperrzone I (Pufferzone) ausgewiesen, welche von der Extern: Europäischen Kommission (EU-KOM) (Öffnet in neuem Fenster) im Anhang I Teil I beziehungsweise Anhang I Teil II der Extern: Durchführungsverordnung (EU) 2023/594 (Öffnet in neuem Fenster) gelistet werden. Durch das aktuelle Seuchengeschehen in Südhessen und den neuen Fund nördlich der A6 bei Mannheim bleiben diese bestehen.

Monitoringmaßnahmen bei Wildscheinen

Die passive Überwachung, insbesondere in Verbindung mit einer aktiven Suche nach verendeten Wildschweinen, ist das wirksamste Instrument zur Feststellung der ASP und zur Überwachung ihrer Ausbreitung. „Um die Suche schnell und effizient zu gestalten, setzen wir die bewährten Suchhundeteams des Extern: Training Centers Retten und Helfen GmbH (TCRH) (Öffnet in neuem Fenster) aus Mosbach ein, die die eingerichteten Suchgebiet systematisch nach möglichen Kadavern absuchen. Flankiert werden die Suchteams durch Drohnen-Einsatzteams mit Wärmebild-Kameras“, erklärte Minister Hauk.

Die Suchteams des TCRH aus Mosbach sind ein wichtiges Glied in der Prävention und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest und unterstützen mit großem Erfolg bei der Suche nach Wildschweinkadavern. „Dieses Baden-Württemberger Modell der Suchhundeteams, die zentral ausgebildet und eingesetzt werden hat sich bestens bewährt. Der Einsatz von Mensch und Hund ist hier unverzichtbar. Den Teams gilt ein großes Lob und großen Respekt für das, was sie seit Sommer 2024 leisten“, betonte Minister Hauk.

Erfolgreiche Seuchenbekämpfung braucht zudem die Unterstützung und Mithilfe der Landwirte, der Jägerschaft, welche die Maßnahmen dulden müssen und nur mit deren Hilfe die Maßnahmen durchzuführen sind. „Jägerinnen und Jäger sowie Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter verfügen über die beste örtliche Kenntnis von Einständen und Bewegungen von Schwarzwild auf ihren Flächen. Damit fällt ihnen in der ASP-Bekämpfung eine wichtige und tragende Rolle zu“, betonte Minister Hauk.

Um eine Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest durch die Migration von infizierten Wildschweinen zu verhindern, wurden mit dem Ausbruch der Seuche erste ASP-Schutzzäunen aufgestellt „Den Zaunbau haben wir gemeinsam und in Abstimmung mit Hessen lageabhängig in den vergangenen Monaten aktiv vorangetrieben und setzen ihn auch weiter strategisch fort. Ziel dieser Zaunanlagen ist es, den Seuchenherd einzugrenzen.

Verhinderung der Ausbreitung

Das schnelle und konsequente Handeln seit dem ersten Ausbruch der ASP in Baden-Württemberg hatte zur Folge, dass bislang eine massive Ausbreitung in Baden-Württemberg verhindert werden konnte. Es ist von größter Bedeutung, die ergriffen Maßnahmen ebenso konsequent fortzusetzen“, betonte Minister Hauk.

Die Hessischen Elektrozaun- und Festzaunanlagen helfen die Ausbreitung der ASP nach Baden-Württemberg zu verhindern. Die Zaunanlagen auf baden-württembergischem Landesgebiet ergänzen die hessischen Zäune und stellen weitere Ausbreitungsbarrieren dar. Auch wenn die Zaunanlagen aufgrund der Durchlässe und Tore keine hundertprozentig sicheren Barrieren für Wildschweine darstellen, bremsen sie doch die Ausbreitung.

So konnte eine weitere Ausbreitung der Seuche nach Baden-Württemberg bislang verhindert werden. Insgesamt wurden in Baden-Württemberg bislang etwa 25 Kilometer Zaunanlagen errichtet. Dazu kommen die Wildschutzzäune an den Autobahnen sowie die genannten grenznahen Zaunanlagen auf hessischem Gebiet.

„Auch hier kann jeder von uns einen Beitrag zur Eindämmung der Seuche leisten. Viele ASP-Schutzzäune verfügen über Tore, die das Durchgehen beim Wandern oder Spazierengehen ermöglichen. Bitte achten Sie unbedingt darauf diese wieder zu verschließen, nachdem Sie durchgegangen sind“, appellierte Minister Hauk.

Biosicherheitsmaßnahmen sind unverzichtbar

„Biosicherheitsmaßnahmen sind unverzichtbar und sind das Gebot der Stunde für unsere schweinehaltenden Betriebe um einen Viruseintrag zu verhindern Schweinehaltungsbetriebe können sich kostenlos zu den Biosicherheitsmaßnahmen beraten lassen. Die Beratung der Tierhalter zu allen Fragen rund um die Biosicherheit wird vom Schweinegesundheitsdienst der Extern: Tierseuchenkasse Baden-Württemberg (Öffnet in neuem Fenster) im Auftrag des Landes durchgeführt.

Das Angebot besteht für alle schweinehaltenden Betriebe unabhängig von der Betriebsart, Betriebsgröße oder Haltungsform. Ich appelliere an alle Schweinehalter, von diesem Angebot regen Gebrauch zu machen“, betonte Minister Hauk.
 

Ausbreitung von ASP

Im Jahr 2007 wurde der Erreger der Afrikanischen Schweinepest nach Georgien eingeschleppt. Seither breitet sich die ASP über Russland und das Baltikum nach Europa aus. Dabei kam es immer wieder zu sogenannten Sprunginfektionen, wie in den zurückliegenden Jahren in der Tschechischen Republik, in Belgien und Mecklenburg-Vorpommern und zuletzt in Italien oder im Nachbarland Hessen.

Weitere Meldungen

Der Landesverdienstorden des Landes Baden-Württemberg.
Auszeichnung

Verdienstorden des Landes an 24 verdiente Persönlichkeiten

Lachende Jugendliche sitzen in Sportklamotten in einer Sporthalle
Sportministerkonferenz

Olympiawerbung soll positiv auf Breitensport ausstrahlen

Blüten der Durchwachsenen Silphie
Bioökonomie

Baden-Württemberg setzt auf Bioökonomie und Biogas

Frau mit KI Brille
Digitalisierung

Land zeigt Chancen im Metaverse für die Wirtschaft auf

In einem Stuttgarter Kindergarten gibt es Lasagne zum Mittagessen. (Bild: dpa)
Ernährung

Tag der Kitaverpflegung

Eine Frau hält Holzpellets im Keller eines Wohnhauses in den Händen.
Forst

Holz trägt zu Wärmewende und Klimaschutz bei

Ein Neubaugebiet von Weissach
Ländlicher Raum

Studie zu Wohnortwahl junger Menschen veröffentlicht

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 6. Mai 2025

Ein Motorradfahrer fährt auf einer Landstraße (Bild: © Verkehrsministerium Baden-Württemberg)
Lärmschutz

Initiative Motorradlärm bilanziert Erfolge

Eine S-Bahn der Deutschen-Bahn fährt Richtung Stuttgart. (Bild: © picture alliance/Tom Weller/dpa)
Nahverkehr

ÖPNV-Angebot im Land wächst um 15 Prozent

Ein Arbeiter sortiert einen Stapel Holzbretter in eine automatische Maschine in einer Holzbaufirma.
Forst

Vierter Fachkongress Holzbau am Bodensee

Ein Paar geht auf dem Rheindamm bei Schwanau-Nonnenweier entlang.
Hochwasserschutz

Rheinhochwasserdamm-Abschnitt und rechter Murgdamm saniert

Ministerpräsident Winfried Kretschmann
Kreisbesuch

Kretschmann besucht Landkreis Reutlingen

Im Wasser einer renaturierten Moorfläche spiegelt sich die Sonne. (Foto: © dpa)
Flurneuordnung

Klimafolgenanpassung durch Flurneuordnung

Ein Mann hält  einen Maiskolben vor einem Maisfeld bei Bargau (Ostalbkreis) (Bild: © dpa).
Landwirtschaft

Erntegut im Land frei von gentechnisch veränderten Organismen