Tiergesundheit

Ansteckende Blutarmut bei Pferd im Main-Tauber-Kreis festgestellt

Bei einem Pferd im Main-Tauber-Kreis wurde die ansteckende Blutarmut der Einhufer festgestellt. Die zuständigen Veterinärbehörden und Untersuchungsämter stehen im engen Austausch und haben bereits alle notwendigen Maßnahmen veranlasst.

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Pferde
Symbolbild

„Bei einem Pferd im Main-Tauber-Kreis wurde durch das Chemische- und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe (CVUA) die Equine infektiöse Anämie (EIA) beziehungsweise ansteckende Blutarmut der Einhufer nachgewiesen. Das hat heute auch das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigt. Daraufhin hat das zuständige Veterinäramt des Main-Tauber-Kreises den Ausbruch der anzeigepflichtigen Tierseuche amtlich festgestellt. Der betroffene Betrieb steht unter behördlicher Beobachtung. Entsprechende Quarantäne- und veterinärmedizinische Maßnahmen wurden unmittelbar ergriffen. Epidemiologische Ermittlungen wurden sofort eingeleitet, um jene Betriebe und Pferde zu ermitteln, in denen das seuchenkranke Pferd in der Vergangenheit gehalten wurde beziehungsweise zu denen Kontakt bestand. Nach bisherigem Kenntnisstand bestanden keine relevanten Kontakte zu anderen Betrieben in Baden-Württemberg. Derartige Recherchen sind jedoch aufwendig und erfolgen auch auf Basis schriftlicher Aufzeichnungen der Zu- und Abgänge der gehaltenen Equiden, zu denen pferdehaltende Betriebe seit April 2021 durch das Tiergesundheitsrecht der Europäischen Union (EU) verpflichtet sind.

Ein Zusammenhang zum singulären Ausbruch im August, bei dem diese Seuche bei einem Pferd im Landkreis Tübingen festgestellt wurde, besteht nach derzeitigem Kenntnisstand nicht“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.

Die Erkrankung zeigt sich in akuter oder chronischer Form mit häufig tödlichem Verlauf. Die Tiere erscheinen gesund, bleiben jedoch lebenslang Virusträger und damit eine potentielle Infektionsquelle. Die Krankheit ist anzeigepflichtig. Bekämpfungsmaßnahmen sind in der nationalen „Verordnung zum Schutz gegen die Ansteckende Blutarmut der Einhufer“ zu finden. Hiernach müssen nachweislich infizierte Einhufer, unabhängig vom Krankheitsbild, immer getötet werden, um keinen dauerhaften Virusherd zu belassen, durch den sich immer weitere Tiere anstecken können.

Verbreitung der Krankheit

Die Ansteckende Blutarmut der Einhufer ist weltweit verbreitet, tritt aber in Deutschland eher selten auf und wird zumeist in Verbindung mit illegalen Verbringungen von Pferden ohne TRACES-Tiergesundheitsbescheinigung aus Osteuropa festgestellt.

Im Jahr 2017 gab es insgesamt 14 Ausbrüche in den Ländern Baden-Württemberg (zwei), Bayern (drei), Hamburg (drei), Niedersachen (zwei), Nordrhein-Westfalen (drei) und Schleswig-Holstein (einer). In den darauffolgenden Jahren gab es – abgesehen von jeweils einem Ausbruch in den Jahren 2018 in Mecklenburg-Vorpommern, 2020 in Hessen und 2024 in Bayern – keine weiteren Ausbrüche. Im August dieses Jahres wurde die Ansteckende Blutarmut der Einhufer seit acht Jahren erstmals wieder in Baden-Württemberg nachgewiesen. Bei diesem Ausbruch blieb es – obwohl anhand der epidemiologischen Ermittlungen zahlreiche Kontakte zu anderen Pferden festgestellt werden konnten – erfreulicherweise bei einem Einzeltierbefund. Sämtliche Untersuchungen in Kontaktbetrieben verliefen mit negativem Ergebnis.

Im Verdachtsfall handeln

Tiere mit unklaren Krankheitszeichen (zum Beispiel therapieresistentes Fieber, Apathie) sollten sofort dem Hoftierarzt vorgestellt werden. Bei Seuchenverdacht muss das zuständige Veterinäramt umgehend informiert werden.

Für weitere Fragen stehen Ihnen die zuständigen Veterinärämter der Stadt- und Landkreise zur Verfügung.

Symptome der Ansteckenden Blutarmut der Einhufer

Die akute Verlaufsform äußert sich unter anderem in Fieber, Apathie, Bewegungsschwäche, Herzrasen und Punktblutungen auf der Zungenunterseite, auf Schleimhäuten und der Lidbindehaut. Die chronische Form ist gekennzeichnet durch wiederkehrende Fieberschübe, Konditionsverlust sowie Ödembildungen an Unterbauch und Extremitäten. Eine Anämie entsteht nach der Infektion mit dem Virus der EIA vorrangig durch die immunpathologische Auflösung der roten Blutkörperchen.

Beim Erreger der Equinen infektiösen Anämie (EIA-Virus) handelt es sich um ein Lentivirus aus der Familie der Retroviren, zu der auch das humane HIV-Virus (AIDS) gehört. Die Infektion erfolgt in erster Linie über den Austausch von Blut. Als Überträger fungieren vorrangig große blutsaugende Insekten, wie Pferdebremsen und Wadenstecher, die das Virus von erkrankten wie auch von gesund erscheinenden Virusträgern weiterverbreiten können. Eine Übertragung durch Insekten ist auf die unmittelbare Umgebung im Umkreis von 100 bis 200 Meter beschränkt. Durch direkten Kontakt zwischen Pferden (Blut, kleine Verletzungen) sowie iatrogen (das heißt durch die tierärztliche Behandlung verursacht, insbesondere durch Nutzung einer Kanüle/Spritze für mehrere Tiere) kann die Krankheit ebenfalls übertragen werden. Auf den Menschen kann das Virus nicht übertragen werden.

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