Tierschutz

Erster Fall von Afrikanischer Schweinepest in Baden-Württemberg

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Ein Wildschwein steht auf einem Plateau im Wald und beobachtet die Umgebung.
Symbolbild

Erstmals wurde die Afrikanische Schweinepest bei einem Wildschwein in Baden-Württemberg nachgewiesen. Das Land ruft schweinehaltende Betriebe dringend dazu auf, die Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Von dem Virus geht keine Gefahr für den Menschen aus.

„Nachdem das Extern: Afrikanische Schweinepest (ASP)-Virus (Öffnet in neuem Fenster) bereits seit mehreren Wochen in Hessen und Rheinland-Pfalz grassiert, war es nur eine Frage der Zeit bis sich auch ein Wildschein in Baden-Württemberg mit der Afrikanische Schweinepest infiziert. Das Extern: Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamtes Karlsruhe (CVUA) (Öffnet in neuem Fenster) hat am 8. August 2024 mitgeteilt, dass bei einem Wildschwein, welches in der Nähe von Hemsbach im Rhein-Neckar-Kreis krank erlegt wurde, mittels Polymerase-Kettenreaktions(PCR)-Test das ASP-Virus nachgewiesen wurde. Die Bestätigung des für Extern: Tierseuchen (Öffnet in neuem Fenster) zuständige Extern: Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) (Öffnet in neuem Fenster) steht zur Stunde noch aus. Damit sprechen wir aktuell noch von einem Verdachtsfall. Der nachgewiesene ct-Wert – also die Virenlast – wies jedoch eine eindeutige Höhe auf. Und auch mit Blick auf das ASP-Geschehen in Hessen und Rheinland-Pfalz gehen wir fest davon aus, dass die ASP bei Wildschweinen nun auch Baden-Württemberg erreicht hat. Hausschweinebestände sind in Baden-Württemberg nach wie vor nicht vom ASP-Virus betroffen. Damit das so bleibt, sind vor allem die Extern: Biosicherheitsmaßnahmen (Öffnet in neuem Fenster) streng einzuhalten“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.

Das Extern: Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises (Öffnet in neuem Fenster) führt mit Unterstützung anderer Behörden im Land die Seuchenbekämpfungsmaßnahmen vor Ort durch und wird entsprechende Allgemeinverfügungen erlassen. „Nach den rechtlichen Vorgaben der Extern: Europäischen Union (EU) (Öffnet in neuem Fenster) müssen jetzt die bereits geltenden Restriktionszonen und Allgemeinverfügungen räumlich und inhaltlich angepasst werden“, erklärte Minister Hauk.

ASP-Koordinationsgruppe und Tierseuchenstab eingerichtet

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat unverzüglich eine ASP-Koordinationsgruppe sowie einen Tierseuchenstab eingerichtet. Oberstes Ziel bleibt es, die Tierseuche auf ein möglichst kleines Gebiet einzudämmen und einen übertritt auf Hausschweinebestände zu verhindern. „Um die Landratsämter und Bürgermeisterämter der Stadtkreise sowohl bei der Vorbereitung bislang als auch nun im Seuchenfall zu unterstützen, wurde ein interdisziplinär aufgebautes ASP-Kompetenzteam (ASP-KT) etabliert, um Maßnahmen bei einem Ausbruch fachlich und praktisch aufzuarbeiten“, betonte Minister Hauk

„Für Haus- und Wildschweine verläuft eine Infektion mit dem ASP-Virus fast immer tödlich. Für den Menschen ist sie ungefährlich. Die ASP ist keine Zoonose, das heißt eine Übertragung auf den Menschen ist nicht möglich. Die ASP stellt keine Gefahr für die menschliche Gesundheit dar“, unterstrich Minister Hauk.

Einrichtung von Sperrzonen I und II

Durch den Seuchenausbruch bei einem Wildschwein im Rhein-Neckar-Kreis müssen umfangreiche Schutzmaßnahmen angeordnet werden. Deshalb müssen in Baden-Württemberg nunmehr bestimmte Gebiete als Sperrzone II (infizierte Zone) und Sperrzone I (Pufferzone) ausgewiesen werden, welche von der Extern: Kommision der Europäischen Union (EU) (Öffnet in neuem Fenster) im Anhang I Teil I beziehungsweise Anhang I Teil II der Extern: Durchführungsverordnung (EU) 2023/594 (PDF) (Öffnet in neuem Fenster) gelistet werden. Durch das Seuchengeschehen in Südhessen war die Einrichtung von Sperrzonen I und II in Mannheim und im Rhein-Neckar-Kreis bereits vergangene Woche notwendig geworden.

Die Sperrzone II umfasst die sogenannte „infizierte Zone“, die nach einem Ausbruch der ASP bei Wildschweinen in einem Radius von 15 Kilometern um den Fundort eingerichtet wird. In dieser Sperrzone II gelten Beschränkungen für Verbringungen von gehaltenen und wildlebenden Tieren oder Erzeugnissen sowie weitere Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung und zum Schutz vor biologischen Gefahren. Diese dienen dem Zweck, die Ausbreitung der Seuche zu verhindern.

In diesem Gebiet werden zeitlich befristete Jagdverbote, die Suche nach tot aufgefundenen Wildschweinen (Fallwildsuche) und die Untersuchung aller tot aufgefundenen oder erlegten Wildschweine angeordnet. In diesem Gebiet kann außerdem die land- und forstwirtschaftliche Nutzung eingeschränkt und das Anlegen von Jagdschneisen verfügt werden. Zudem unterliegen Hausschweinebetriebe in der Restriktionszone/Sperrzone II verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen und Beschränkungen. Darüber hinaus werden Betretungs- und Befahrungsverbote ausgesprochen werden.

Intensivere Bekämpfungsmaßnahmen in Sperrzone I

Die Sperrzone I (Pufferzone) ist ein Gebiet, das in einem Radius von zehn Kilometern um die Sperrzone II eingerichtet wird, um innerhalb eines lokal begrenzten Raumes intensivere Bekämpfungsmaßnahmen durchzuführen. Darüber werden Betretungs- und Befahrungsverbote ausgesprochen. Zudem unterliegen Hausschweinebetriebe auch in der Sperrzone I verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen und Beschränkungen. Die Größe der Sperrzone I ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Bei der Festlegung werden die mögliche Weiterverbreitung des Erregers, die Wildschweinepopulation, Tierbewegungen innerhalb der Wildschweinepopulation, natürliche Grenzen sowie Überwachungsmöglichkeiten berücksichtigt.

Die Sperrzone II erstreckt sich auf den Stadtkreis Mannheim und Teile des Rhein-Neckar-Kreises. Dort sind 31 schweinehaltende Betriebe betroffen. Die Sperrzone I auf die Landkreise auf den Rhein-Neckar-Kreis und den Stadtkreis Heidelberg. Dort sind 25 schweinehaltende Betriebe betroffen.

Weiter wird vorsorglich im erweiterten Radius eine erweiterte Pufferzone eingerichtet, welche auch den Neckar-Odenwald-Kreis einbezieht. Dort wird eine verstärkte Schwarzwildbejagung sowie die Beprobung von erlegtem sowie von Fall- und Unfallwild angeordnet. Damit soll eine flächenmäßige Ausweitung der Seuche verhindert werden.

Monitoringmaßnahmen bei Wildscheinen

Minister Hauk betonte, dass es nun auf das Monitoring ankomme, um die Lage weiter abzuklären und die ASP auf ein möglichst kleines Gebiet einzudämmen. Deshalb stehe der systematischen Fallwildsuche nun im Fokus. „Um die Suche schnell und effizient zu gestalten, setzen wir die bewährten Suchhundeteams des Extern: Training Center Retten und Helfen (TCRH) (Öffnet in neuem Fenster) aus Mosbach ein, die das eingerichtete Suchgebiet systematisch nach möglichen Kadavern absuchen. Flankiert werden die Suchteams durch Drohnen-Einsatzteams mit Wärmebild-Kameras“, erklärte Minister Hauk.

Die Suchteams des TCRH aus Mosbach sind ein wichtiges Glied in der Prävention und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest. Mit großem Erfolg unterstützen sie bereits das Nachbarland Hessen bei der Suche nach Wildschweinkadavern. „Dieses Baden-Württemberger Modell der Suchhundeteams, die zentral ausgebildet und eingesetzt werden hat sich bestens bewährt. Wir haben nach den ersten Ausbrüchen der ASP in Deutschland frühzeitig reagiert und nahezu 300 Hundegespanne im Land ausgebildet. Die Hunde sind auf die Suche von Wildschweinkadavern spezialisiert. Damit setzt das Land bundesweit Maßstäbe in der effektiven Seuchenbekämpfung. Der Einsatz von Mensch und Hund ist hier unverzichtbar. Den Teams gilt ein großes Lob und großen Respekt für das, was sie derzeit leisten“, betonte Minister Hauk.

Erfolgreiche Seuchenbekämpfung braucht zudem die Unterstützung und Mithilfe der Landwirte, der Jägerschaft, welche die Maßnahmen dulden müssen und nur mit deren Hilfe die Maßnahmen durchzuführen sind. „Jägerinnen und Jäger sowie Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter verfügen über die beste örtliche Kenntnis von Einständen und Bewegungen von Schwarzwild auf ihren Flächen. Damit fällt ihnen in der ASP-Bekämpfung eine wichtige und tragende Rolle zu“, betonte Minister Hauk und „Ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich für Ihren Einsatz und Ihre Unterstützung bedanken.“

Zaunbau zur Eindämmung wird fortgesetzt

Ein weiteres wichtiges Instrument um die Seuche einzudämmen sei das Stellen von ASP-Schutzzäunen. „Damit haben wir bereits begonnen. Der Zaunbau wird weiter strategisch fortgesetzt“, so Minister Hauk. Der Minister dankte hierbei dem ASP-Kompetenz-Team, den Waldarbeitern von Extern: ForstBW (Öffnet in neuem Fenster) und dem Extern: Technischen Hilfswerk (THW) (Öffnet in neuem Fenster) für die große Unterstützung und die hervorragende Arbeit.

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat sich bereits seit Jahren intensiv auf einen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest vorbereitet. Dazu hat das MLR einen Maßnahmenplan zur Vorbeugung und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) festgelegt. „Hierzu wurde im MLR ein ständiger Krisenstab eingerichtet, der seit Jahren regelmäßig tagt, die Vorbereitungen auf einen ASP-Ausbruch im Land koordiniert und gestern sofort die Arbeit aufnehmen konnte“, sagte Hauk.

„Den Extern: Maßnahmenplan zur Vorbeugung und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (Öffnet in neuem Fenster), der 2018 vom Ministerrat verabschiedet wurde, hat das MLR konsequent umgesetzt und ist auf den ASP-Ausbruch gut vorbereitet“, betonte Minister Hauk.

Biosicherheitsmaßnahmen sind unverzichtbar

„Biosicherheitsmaßnahmen sind unverzichtbar und sind das Gebot der Stunde für unsere schweinehaltenden Betriebe um einen Viruseintrag zu verhindern Schweinehaltungsbetriebe können sich kostenlos zu den Biosicherheitsmaßnahmen beraten lassen. Die Beratung der Tierhalter zu allen Fragen rund um die Biosicherheit wird vom Schweinegesundheitsdienst der Extern: Tierseuchenkasse Baden-Württemberg (Öffnet in neuem Fenster) im Auftrag des Landes durchgeführt. Das Angebot besteht für alle schweinehaltenden Betriebe unabhängig von der Betriebsart, Betriebsgröße oder Haltungsform. Ich appelliere an alle Schweinehalter, von diesem Angebot regen Gebrauch zu machen“, betonte Minister Hauk.

„Die Schweinhalter trifft es derzeit in vielerlei Hinsicht sehr hart. Verschiedene Maßnahmen haben dazu geführt, dass der Absatz von Schweinefleisch kontinuierlich zurückgeht. Deshalb appelliere ich an die Verbraucherinnen und Verbraucher aber vor allem auch an den Handel: unterstützen Sie die Schweinebäuerinnen und Schweinebauern und kaufen sie Schweinefleisch. Es gibt keinen Grund dies nicht zu tun“, betonte Minister Peter Hauk.

Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest

Im Jahr 2007 wurde der Erreger der Afrikanischen Schweinepest nach Georgien eingeschleppt. Seither breitet sich die ASP über Russland und das Baltikum nach Europa aus. Dabei kam es immer wieder zu sogenannten Sprunginfektionen, wie in den zurückliegenden Jahren in der Tschechischen Republik, in Belgien und Mecklenburg-Vorpommern und zuletzt in Italien oder im Nachbarland Hessen. Nun ist auch Baden-Württemberg von dem Tierseuchengeschehen betroffen. Dabei wird der Krankheitserreger durch menschliches Handeln weiterverbreitet.

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