Wohnen

Zweckentfremdung von Wohnraum eindämmen

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Häuser in Stuttgart werden von der Morgensonne beschienen. (Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)

Das Kabinett hat die Änderung des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes beschlossen und zur Beratung im Landtag freigegeben. Mit den Änderungen sollen Städte und Gemeinden besser gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum vorgehen können.

Der Ministerrat hat am Dienstag, 8. Dezember 2020, die Änderung des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes und die Einbringung des Gesetzentwurfs in den Landtag beschlossen. „Wir wollen unseren Städten und Gemeinden mit den geplanten Änderungen noch bessere und effektivere Instrumente an die Hand geben, um gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum vorgehen und den vielerorts knappen Wohnungsbestand erhalten zu können“, erklärte Wohnungsbauministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut.

Registrierungs- und Anzeigepflicht

Städte und Gemeinden mit Wohnraummangel sollen zukünftig von den Betreibern von Internetportalen für die Vermittlung von Ferienwohnraum Auskünfte verlangen und für die Vermietung eine Registrierungs- sowie eine Anzeigepflicht für jede Überlassung von Wohnraum einführen können. „Gerade für Kommunen in touristisch beliebten Gebieten ist es wichtig, noch schlagkräftiger gegen die Vermietung als Ferienwohnraum agieren zu können. Oft ist es so, dass sich der hinter den jeweiligen Angeboten stehende Vermieter in der Praxis nur schwer ermitteln lässt“, so Hoffmeister-Kraut. Deshalb werde die Auskunftspflicht eingeführt, damit die Kommune im Einzelfall besser nachprüfen kann, ob die jeweilige Nutzung zulässig ist. Auch die Möglichkeit, eine Registrierungspflicht für das Anbieten und Bewerben von Ferienwohnraum sowie eine Anzeigepflicht für jede einzelne Überlassung von Ferienwohnraum einzuführen, ist für die Kommunen wichtig, um das Verbot konsequenter umsetzen zu können.

Eine weitere wichtige Neuerung betrifft den Bußgeldrahmen. Für Verstöße gegen das Genehmigungserfordernis soll das maximal mögliche Bußgeld von 50.000 Euro auf 100.000 Euro verdoppelt werden. Für die neu eingeführten Auskunfts-, Registrierungs- und Anzeigepflichten soll künftig ein Bußgeld bis 50.000 Euro erhoben werden können. „So können die Kommunen künftig noch schlagkräftiger gegen Verstöße vorgehen, um Wohnraum zu sichern“, sagte die Wirtschaftsministerin.

Vorhandene Wohnraum-Potentiale nutzen

Zusätzlich sollen im Zuge der Änderungen einige Regelungen im Zweckentfremdungsverbotsgesetz klarer definiert und angepasst werden. Für mehr Rechtssicherheit soll beispielsweise der Zeitraum einer Vermietung von Wohnraum für Zwecke der Fremdenbeherbergung, ab dem eine Zweckentfremdung vorliegt, auf zehn Wochen im Kalenderjahr festgelegt werden. Auch soll angeordnet werden, dass Widerspruch und Klage gegen den Vollzug des Gesetzes keine aufschiebende Wirkung haben und somit Verzögerungen durch Einlegung von Rechtsmitteln vermieden werden.

Hoffmeister-Kraut appellierte zudem nochmals an die Städte und Gemeinden, alle vorhandenen Potentiale zu nutzen, um neuen Wohnraum zu schaffen. Zukunftsweisende und innovative Ansätze der Wohnraumschaffung werden auch im Rahmen der Wohnraumoffensive Baden-Württemberg mit ihren zentralen Elementen des Grundstücksfonds und des Kompetenzzentrums Wohnen BW identifiziert und weiterverfolgt werden.

Das Zweckentfremdungsverbotsgesetz

Das Zweckentfremdungsverbotsgesetz bekämpft örtlichen Wohnraummangel. Betroffene Städte und Gemeinden können eine Genehmigungspflicht einführen, wenn Wohnraum als Gewerberäume verwendet oder als gewerbliche Ferienwohnungen überlassen wird. Auch der Leerstand oder Abriss von Wohnungen müssen dann genehmigt werden. Verstöße werden mit einem Bußgeld sanktioniert. Die Kommunen regeln dies durch den Erlass einer entsprechenden Satzung mit einer Geltungsdauer von höchstens fünf Jahren.

Beteiligungsportal: Zweckentfremdungsverbotsgesetz

Weitere Meldungen

Grüne Woche 2026
Landwirtschaft

Baden-Württemberg bei der Grünen Woche 2026 erleben

Eine Frau tippt auf einem Tablet. Daneben liegt ein Smartphone.
GesellschaftsReport BW

Vielfältige Angebote zur Stärkung der Medienkompetenz

Gedenkstätte der Heimatvertriebenen in Bad Cannstatt.
Kulturerbe im Osten

Jahresbilanz 2025 des Landesbeauftragten für Vertriebene und Spätaussiedler

Seitenansicht eines Doppelstockzuges
Schienenverkehr

Weitere 26 Doppelstockzüge für Baden-Württemberg

Symbolbild: Symbolbild: Ein Passant geht an dem Logo der Agentur für Arbeit vorbei. Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag, 5. November 2019, sein Urteil zu Leistungskürzungen für unkooperative Hartz-IV-Bezieher verkündet. (Bild: picture alliance/Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa)
Bürgergeld

Hoffmeister-Kraut unterstützt geplante Bürgergeld-Reform

Übergabe von Breitbandförderbescheiden
Breitbandausbau

Land unterstützt Breitbandförderung mit über 231 Millionen Euro

Pressekonferenz LKA zu Terrorgram
Sicherheit

Kriminologische Studie zur deutschen „Terrorgramszene“

Kisten mit Gemüse und Obst.
Ernährung

Sechster Förderaufruf für regionale Bio-Produkte

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (links) überreicht den Sternsingerinnen und Sternsingern eine Geldspende.
Aktion Dreikönigssingen

Kretschmann empfängt Sternsingergruppen

Eine Frau bedient die Smartphone-App eines Onlinehändlers. (Foto: © dpa)
Marktüberwachung

Mehr Schutz bei Online-Einkäufen

Eine Sozialarbeiterin führt in der Landeserstaufnahme für Asylbewerber in Karlsruhe eine Beratung mit einem Flüchtling durch.
Migration

Landkreis Karlsruhe erfolgreich bei Arbeitsgelegenheiten für Geflüchtete

Landtagsgebäude von Baden-Württemberg in Stuttgart.
Landtagswahl

Landeswahlausschuss lässt 21 Landeslisten zu

Ein Haus, dessen Grundgerüst aus Holz besteht, steht in einem Tübinger Neubaugebiet. (Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)
Baurecht

Bauen mit Holz wird erleichtert

Schmeck den Süden
Ernährung

Genussführer 2026 vorgestellt

bwshuttle
Öffentlicher Nahverkehr

Land fördert fünf neue bwshuttle-Angebote