Landwirtschaft

Zeitraum für kurzfristige Beschäftigung wird ausgeweitet

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Ein Helfer sticht Spargel. (Foto: Patrick Seeger / dpa)

Die Bundesregierung hat sich auf eine Verlängerung der kurzfristigen Beschäftigung im Jahr 2021 von 70 auf 102 Tage geeinigt. Diese Ausweitung der kurzfristigen Beschäftigung ist ein gutes Signal für die Sonderkulturbetriebe im Land.

„Die Ausweitung der kurzfristigen, sozialabgabenfreien Beschäftigung ist eine wichtige Voraussetzung, den regionalen Sonderkulturanbau unter Corona-Bedingungen sicherzustellen. Daher begrüße ich die Vereinbarung des Extern: Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (Öffnet in neuem Fenster) und des Extern: Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (Öffnet in neuem Fenster) sehr, die kurzfristige Beschäftigung im Zeitraum von März bis Oktober 2021 von 70 Tagen beziehungsweise drei Monaten auf 102 Tage beziehungsweise vier Monate auszudehnen. Da die Verfügbarkeit von Saisonarbeitskräften für die baden-württembergische Landwirtschaft von großer Bedeutung ist, habe auch ich mich für eine entsprechende Regelung im Jahr 2021 eingesetzt“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.

„Für Baden-Württemberg als Land der Sonderkulturen sind Saisonarbeitskräfte essenziell. Ohne sie kann die zumeist arbeitsintensive Produktion und damit die Versorgung mit Obst und Gemüse oder Wein aus der Region nicht aufrechterhalten werden. Hierfür wird eine ausreichende Anzahl an Saisonarbeitskräften benötigt. Die diesjährige Spargelernte hat bereits begonnen. Die Ausweitung der sozialversicherungsfreien Beschäftigungsdauer war im Jahr 2020 ein sehr wichtiger Baustein, um dies einigermaßen sicherzustellen und Anbau sowie Ernte zu gewährleisten“, betonte der Minister. Durch den geringeren Personalwechsel aufgrund der Ausdehnung der kurzfristigen Beschäftigung werde zugleich das Infektionsrisiko vermindert.

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