Sport

Wieder Fans in Stadien und Hallen erlaubt

Berechne Lesezeit
  • Teilen
In einem Fußballstadium sitzen Fans unter Corona-Bedingungen mit Abstand zueinander.

In einer sechswöchigen Testphase können wieder Fans bei Profisportveranstaltungen unter strengen Auflagen in Hallen und Stadien in Baden-Württemberg kommen. Dafür hat die Landesregierung die Corona-Verordnung Sport angepasst.

Bereits an diesem Wochenende dürfen bei Veranstaltungen von Spitzen- und Profisport wieder deutlich mehr Zuschauerinnen und Zuschauer in Hallen und Stadien in Baden-Württemberg kommen. Das Sportministerium und das Sozialministerium haben dafür die Corona-Verordnung Sport angepasst und am Freitag, 18. September, notverkündet.

Sechswöchige Testphase

Die neue Regelung für Wettkämpfe und Wettbewerbe im Spitzen- und Profisport sieht detailliert vor, dass in einer sechswöchigen Testphase bei Sportstätten mit einer Kapazität von bis zu 5.000 Personen bis zu 1.000 Zuschauerinnen und Zuschauer einen Sportwettkampf vor Ort verfolgen dürfen. Wenn die Kapazität mehr als 5.000 Plätze beträgt, sind maximal 20 Prozent der im Regelbetrieb zulässigen Zuschaueranzahl möglich.

„Ich bin froh und dankbar, dass die Arbeitsgruppe der Chefs der Staatskanzleien unsere Forderung nach einer bundeseinheitlichen Regelung für alle Sportarten aufgegriffen hat. Viele Sportclubs, gerade in den Teamsportarten fernab der 1. und 2. Bundesliga im Fußball, leben ganz überwiegend von den Zuschauereinnahmen. Die Lösung, die wir nun in den nächsten sechs Wochen in Baden-Württemberg umsetzen, ist für unsere Vereine in Baden-Württemberg ein Schritt in die richtige Richtung“, sagt Sportministerin Dr. Susanne Eisenmann.

Sie fügt hinzu: „Klar ist, dass bei diesen Sportveranstaltungen keine neuen Infektionsherde entstehen dürfen. Entscheidend ist für mich deshalb, dass die Veranstalter die hohen Auflagen wie zum Beispiel den Verkauf von personalisierten Tickets auch erfüllen, die Umsetzung ihrer Hygienekonzepte gewährleisten und die Zuschauer verantwortungsbewusst handeln und die Vorgaben auch einhalten.“ Nur wenn dies gelinge und das Infektionsgeschehen stabil bleibe, seien nächste Schritte denkbar.

Feste Sitzplätze und Mindestabstand

Die Hygienevorgaben sehen beispielsweise vor, dass allen Zuschauerinnen und Zuschauern feste Sitzplätze mit einem Abstand von 1,5 Metern in alle Richtungen zugewiesen werden. Wenn sich die Zuschauerinnen und Zuschauer nicht auf dem zugewiesenen Sitzplatz befinden, müssen sie eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

„Die Testphase gibt uns die Möglichkeit, in einem begrenzten und durch Hygienemaßnahmen abgesicherten Rahmen auszuprobieren, ob wir bei Sportveranstaltungen wieder mehr Zuschauer zulassen können. Aber ich sage auch ganz klar: Die Vereine haben hier einen Vertrauensvorschuss. Bilder wie in Rostock, wo Fans dicht an dicht in den Zuschauerrängen standen, darf es nicht geben. Vereine und Fans haben es gemeinsam in der Hand, dass unter Pandemiebedingungen Sportveranstaltungen mit Zuschauern wieder möglich sind“, sagt Gesundheitsminister Manne Lucha. Bei einem Fehlverhalten von Fans oder Vereinen könne zu der bisherigen Regelung zurückgekehrt werden.

Erhöhte Anforderungen für Hygienekonzepte

Angelehnt an den Stufenplan der Landesregierung sieht die neue Verordnung vor, dass die Zulassung von Zuschauerinnen und Zuschauer nicht möglich ist, wenn lokal die sogenannte 7-Tages-Inzidenz den Schwellenwert von 35 neu gemeldeten Corona-Fällen pro 100.000 Einwohner am Tag vor dem Sportwettkampf überschreitet. „Damit stellen wir sicher, dass die Öffnung für den Profi- und Spitzensport auch in das Konzept der Landesregierung zur Vermeidung einer zweiten Welle integriert wird und wir reagieren können, wenn die Inzidenz uns das vorgibt“, erklärt Gesundheitsminister Lucha. Ebenso dürfen zur Nachverfolgung von Infektionsfällen nur personalisierte Tickets verkauft werden, es dürfen keine Ticketkontingente an die Gastmannschaften vergeben werden und der Verkauf von alkoholischen Getränken vor Ort ist untersagt. Für den Amateur- und Breitensport gilt die erweiterte Regelung nicht. Hier gilt weiterhin die Obergrenze von 500 Sportlerinnen und Sportler sowie Zuschauerinnen und Zuschauer.

Für das zu erstellende Hygienekonzept gelten für die größer angelegten Sportveranstaltungen erhöhte Anforderungen. So haben die Konzepte insbesondere auch die Regelung von Personenströmen, Warteschlangen, die An- und Abreise der Zuschauerinnen und Zuschauer sowie den Umgang mit Sanitär- und Gastronomieeinrichtungen zu beinhalten. „Die Hygienekonzepte müssen schlüssig sein und verlässlich umgesetzt werden“, so Sportministerin Eisenmann – und ergänzt: „Ich freue mich, dass die neuen Regelungen für alle Sportarten gleichermaßen gelten. Auf dieser Basis können zum Beispiel auch Motorsportevents auf dem Hockenheimring oder die traditionsreichen Galopprennen in Iffezheim mit mehr Zuschauern als zuletzt stattfinden.“

Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnungen

Corona-Verordnung Sport

Weitere Meldungen

Gruppenbild Pou der Hinematioro mit Māori
Kunst und Kultur

Ahnenbild kehrt nach 250 Jahren zu den Māori zurück

Flurneuordnung Schefflenz-Oberschefflenz
Ländlicher Raum

Flurneuordnung in Walldürn schreitet zügig voran

Logo der Staatspreise „Gestaltung Kunst Handwerk 2026“
Wettbewerb

Staatspreise „Gestaltung Kunst Handwerk 2026“ zu vergeben

Förderbescheide Rettungsdienst
Rettungsdienst

Land investiert kräftig in Rettungswachen

Gebäude des Bundesrats
Bundesrat

Bessere Verhinderung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen

Ein Pfleger eines Pflegeheims schiebt eine Bewohnerin mit einem Rollstuhl.
Bundesrat

Versicherungsfremde Leistungen aus Bundessteuermitteln finanzieren

Ein Krebsforscher arbeitet in einem Labor des Nationalen Centrums für Tumorerkrankungen in Heidelberg mit einer Pipette. (Bild: picture alliance/picture alliance / dpa)
Forschung

Land fördert Präventionsnetzwerk mit rund zwei Millionen Euro

Die Altstadt von Meersburg am Bodensee.
Tourismus

Nationale Tourismusstrategie setzt klaren Kurs auf Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit

Eine Frau isst in einer Kantine zum Mittag. (Foto: © dpa)
Ernährung

Impulse für nachhaltige Gemeinschaftsverpflegung an Kliniken

Auf dem Bild ist Ministerin Dr. Nicole-Hoffmeister-Kraut mit Herrn Dr. Andreas Zekorn zu sehen. Beide lächeln in die Kamera. Die Ministerin hält eine Urkunde in beiden Händen.
Ehrung

Dr. Andreas Zekorn mit Staufermedaille geehrt

Bürger wählt (Foto: © dpa)
Landtagswahl 2026

Informationsangebote zur Sicherheit im Wahlkampf

Ein Biber, fotografiert an einem Fluss (Quelle: dpa).
Artenschutz

Biberverordnung hilft bei Konfliktfällen

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 20. Januar 2026

von links nach rechts: Thomas Strobl, Stellvertretender Ministerpräsident und Innenminister, Sandra Boser, Staatssekretärin im Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, Marion Gentges, Ministerin der Justiz und für Migration, Dr. Ute Leidig, Staatssekretärin im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration, Florian Haßler, Staatssekretär im Staatsministerium
Kabinettsausschuss

46 Maßnahmen gegen Hass und Hetze

Gesprächsrunde mit Ministerpräsident Winfried Kretschmann (rechts) am 26. November 2025 an der Wilhelmsschule in Stuttgart-Wangen, an der ein Pilotprojekt der Familiengrundschulzentren eingerichtet wird.
Bildung

Land stärkt Erziehungspartnerschaft