Coronavirus

Weiter Maskenpflicht in Bussen, Bahnen und Bahnhöfen

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Eine Frau trägt eine Alltagsmaske auf einem Bahnsteig (Bild: bwegt)

Sinkende Inzidenzen erlauben eine Lockerung der Maskenpflicht im Nahverkehr. Ab 28. Juni ist das Tragen einer medizinischen Maske an Haltestellen im Freien keine Pflicht mehr. In Bussen, Bahnen, Bahnhöfen und geschlossenen Haltestellen gilt die Maskenpflicht weiterhin.

Infolge der niedrigen Inzidenzzahlen in der Corona-Pandemie entfällt von Montag, 28. Juni, an auch die Pflicht zum Tragen einer Maske an ÖPNV-Haltestellen im Freien, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zuverlässig eingehalten werden kann. In den Fahrzeugen sowie in geschlossenen Haltestellen muss weiterhin eine medizinische Maske getragen werden. Dies sieht die geänderte Corona-Verordnung des Landes vor.

Sinkende Inzidenzen erlauben Lockerungen

Verkehrsminister Winfried Hermann befürwortet, dass an Haltestellen im Freien die Maskenpflicht aufgehoben wird: „In sämtlichen Kreisen und kreisfreien Städten in Baden-Württemberg sind die Inzidenzzahlen gesunken. Dies ist eine erfreuliche Entwicklung, die nur durch die gemeinsamen Anstrengungen in den vergangenen Monaten erreicht werden konnte. Wo dies wegen des geringen Übertragungsrisikos möglich ist, wie an Haltestellen im Freien, an denen der Mindestabstand eigehalten werden kann, kann die Maskenpflicht dann auch gelockert werden.“ Über eine entsprechende Regelung wird derzeit auch in den anderen Bundesländern beraten, nachdem sich die Verkehrsministerinnen und -minister der Länder auf Initiative Baden-Württembergs in der Extern: Verkehrsministerkonferenz (Öffnet in neuem Fenster) hierzu ausgetauscht haben.

Maskenpflicht in Fahrzeugen gilt weiter

Dennoch rief Minister Hermann zu umsichtigem Verhalten auf: „Trotz der gesunkenen Fallzahlen sollten die Fahrgäste in Bussen, Bahnen, Bahnhöfen und geschlossenen Haltestellen eine medizinische Maske korrekt im Sinne von Vorsicht und Rücksicht tragen. Es ist auch nicht verboten, sich und andere weiterhin durch eine freiwillige und sachgemäße Nutzung von FFP2-Masken zu schützen. Es ist allen Fahrgästen und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des ÖPNV zu verdanken, dass Busse und Bahnen bis jetzt sichere Verkehrsmittel sind. Häufige Reinigung und Lüftung der Fahrzeuge einerseits und Abstand halten und konsequentes Maske tragen andererseits sind wirkungsvolle Mittel zum Infektionsschutz. Auch Apps zur Kontaktnachverfolgung sollten genutzt werden.“

Corona-Verordnung des Landes

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