Verkehr

Vorübergehend längere Gütermotorschiffe zwischen Basel und Rheinfelden

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Containerhafen in Weil am Rhein (Bild: Manfred Grohe)

Aufgrund der anhaltenden Sperrung der Rheintalstrecke und den daraus resultierenden Engpässen im Gütertransport auf der Schiene, sind bis Ende Oktober vorübergehend zwischen Basel und Rheinfelden längere Gütermotorschiffe bis 135 Meter zugelassen.

Die Schweizerischen Rheinhäfen (SRH) können mit Zustimmung des Bundesamtes für Verkehr (BAV) und der zuständigen deutschen Behörden bis Ende Oktober längere Gütermotorschiffe zwischen Basel und Rheinfelden zulassen. Damit kann die Schifffahrt einen zusätzlichen Beitrag zur Entschärfung der schwierigen Situation leisten, die im Güterverkehr wegen des Unterbruchs der Rheintalbahn besteht.

Bis voraussichtlich 2. Oktober 2017 ist die Bahnstrecke Karlsruhe - Basel wegen beschädigter Bahngleise unterbrochen. Dies führt zu erheblichen Engpässen im Gütertransport auf der Schiene. Die Schifffahrt auf dem Rhein kann einen Teil der blockierten Güter übernehmen. Doch dürfen zwischen Basel und Rheinfelden derzeit nur Schiffe mit einer Länge von höchstens 110 Metern Länge verkehren. Dies betrifft konkret die südlichen Hafenteile Birsfelden und Muttenz.

Strenge Auflagen für die Durchfahrt durch Basel

Auf Anfrage der SRH hat das BAV in Absprache mit dem Verkehrsministerium des Bundeslandes Baden-Württemberg beschlossen, vorübergehend 135 Meter lange Schiffe zum Verkehr auf der Strecke Basel - Rheinfelden zuzulassen. Auf diesen Schiffen gibt es noch freie Kapazitäten, die einen Beitrag zur Entschärfung der Situation leisten können. Die Ausnahmegenehmigung, die auf Basis der Schifffahrtspolizeiverordnung Basel - Rheinfelden möglich ist, wird in der Schweiz von den SRH erteilt, für deutsches Gebiet vom Regierungspräsidium in Freiburg im Breisgau. Sie gilt bis zum 31. Oktober 2017.

Weil die Fahrt durch die Stadt Basel nautisch sehr anspruchsvoll ist, werden zur Reduzierung der Gefahren strenge Auflagen festgelegt. Dazu zählt unter anderem ein obligatorischer Lotse auf dem Schiff mit klar umschriebenen Kompetenzen und Aufgaben. Ausserdem dürfen diese längeren Schiffe nur bis zu einem bestimmten Wasserstand des Rheins verkehren. Bereits jetzt sind auf dem Rhein unterhalb der Mittleren Brücke in Basel Schiffe mit einer Länge bis 135 Metern zugelassen und haben sich bewährt.

Für Rückfragen

Schweizerisches Bundesamt für Verkehr

0041 (0)58 462 36 43

presse@bav.admin.ch

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