Justiz

Videoverhandlungen und Digitalisierungsschub für die Justiz

Ein Richter kommt in einen Sitzungssaal des Landgerichts Mannheim. (Foto: © dpa)

Die flächendeckende Möglichkeit zur Durchführung von Videoverhandlungen ist ein wichtiger Schritt hin zur „digitalen Justiz Baden-Württemberg“.

In Baden-Württemberg wird die Möglichkeit zur Durchführung von Videoverhandlungen in der Fläche weiter ausgerollt. Insgesamt steht die entsprechende Videokonferenz-Softwarelösung „Cisco Webex Meetings“ ab sofort 1.200 Richterinnen und Richtern zur Verfügung, das hat der Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf bekannt gegeben. Die flächendeckende Möglichkeit zur Durchführung von Videoverhandlungen in den Gerichtsbarkeiten, in denen diese gesetzlich möglich sind, ist Bestandteil eines seit fünf Jahren verfolgten Digitalisierungskonzeptes für die Justiz Baden-Württemberg. Mit der Pandemie sind die digitalen Bemühungen nochmals verstärkt worden.

Wichtiger Schritt hin zur „digitalen Justiz“

Justizminister Guido Wolf sagte: „Die Digitalisierung spielt in immer mehr Bereichen unseres Alltags eine wichtige Rolle. Auf diesen Wandel stellt sich die Justiz ein und nutzt die Chancen, die sich dadurch bieten. Die flächendeckende Möglichkeit zur Durchführung von Videoverhandlungen ist ein wichtiger Schritt hin zur „digitalen Justiz Baden-Württemberg“. Für Bürgerinnen und Bürger kann dieser Digitalisierungsschub dann unmittelbar erfahrbar werden, wenn sie für eine mündliche Verhandlung nicht mehr im Gerichtssaal erscheinen müssen, sondern als Terminsladung den Link zu einer Videokonferenz erhalten.“

Zu Beginn der Corona-Pandemie wurde früh deutlich, dass die Videokonferenztechnik ein weiteres wirksames Mittel darstellt, um den Sitzungsbetrieb in der Justiz in schwierigen Pandemiezeiten aufrechtzuerhalten. Bereits in den vergangenen Monaten verhandelten Richterinnen und Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit und in Zivilprozessen, aber auch in anderen Gerichtsbarkeiten in zunehmendem Umfang per Videokonferenz. So haben beispielsweise am Landgericht Mannheim bereits 31 von 33 Zivilrichter für die Durchführung ihrer Verhandlungen auf Webex-Konferenzen zurückgegriffen, 50 Prozent der Güteverhandlungen am Arbeitsgericht Stuttgart werden schon jetzt per Videoverhandlungen durchgeführt.

Deutliche Entzerrung durch Videoverhandlungen

Der Präsident des Landesarbeitsgerichts Dr. Eberhard Natter sagte: „Wenn auch nur ein Teil der Verhandlungen per Videoschalte durchgeführt wird, führt das zu einer deutlichen Entzerrung. Aber auch nach der Pandemie werden Videoverhandlungen eine wichtige Rolle spielen. Denn es ist eigentlich kaum vertretbar, einen Rechtsanwalt aus Hamburg für einen 20-minütigen Gütetermin nach Stuttgart zu laden, wenn dieser Termin genauso gut virtuell stattfinden kann. Das gebieten auch der Respekt vor den Zeitressourcen der Beteiligten und die Ökologie.“

Der Ausbau von Videoverhandlungen ist Bestandteil eines umfassenden Digitalisierungskonzeptes im Land. Schon vor der Corona-Pandemie war die Justiz in Baden-Württemberg bei der Einführung der elektronischen Gerichtsakte bundesweit Spitzenreiter. Mittlerweile sind bereits mehr als 50 Gerichte mit der elektronischen Akte ausgestattet. Circa 2.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten dort komplett papierlos. Gerade im vergangenen Jahr, das geprägt war von Kontakteinschränkungen und Betriebsreduzierungen, war der Erfolg spürbar: Die Gerichte mit elektronischer Akte konnten nahezu ohne Unterbrechung weiterarbeiten und haben keine nachhaltigen Bearbeitungsrückstände aufgebaut.

Boom in der Nutzung seit Corona

Dazu sagte Justizminister Wolf: „Wir waren schon vor Corona auf dem Weg zu einer digitalen Justiz. Doch seit einem Jahr erleben wir in der Justiz einen regelrechten Boom: Die Technik wird auf allen Ebenen in einem enormen Umfang genutzt. Der Rechtsstaat hat sich auch in der Krise bewährt – vor allem auch dank der Digitalisierung. Diesen eingeschlagenen Weg werden wir konsequent weitergehen.“

Während des vergangenen Pandemiejahres konnte der interne Dienstbetrieb weitgehend in das Homeoffice verlagert werden. Alle Entscheider waren bereits mit Laptops ausgestattet. Die Zahl der VPN-Zugänge wurde zudem von 2.300 auf 6.100 Arbeitsplätze erhöht. Allen Beschäftigten steht für die interne Kommunikation „Skype for Business“ zur Verfügung, und im kommenden Jahr wird die Hardware an allen Arbeitsplätzen erneuert, entweder mit neuen Laptops oder Nano-PCs. Bis Ende 2021 werden zudem flächendeckend alle Gerichte in den Gerichtssälen und öffentlichen Bereichen in Baden-Württemberg mit WLAN ausgestattet.

Videoverhandlungen

Bereits seit dem Jahr 2002 sieht Paragraph 128a Zivilprozessordnung (ZPO) vor, dass Gerichtsverhandlungen per Videoschalte durchgeführt werden können. In den übrigen Verfahrensordnungen gibt es entsprechende Regelungen, nicht jedoch in der Strafprozessordnung. Eine strafrechtliche Hauptverhandlung kann nicht im Wege der Bild- und Tonübertragung durchgeführt werden. Ob eine Verhandlung in Präsenz oder im Videoformat durchgeführt wird, entscheidet der Richter im Rahmen seiner richterlichen Unabhängigkeit. Auch den Parteien wird es gemäß Paragraph 128a ZPO lediglich gestattet, an der Verhandlung per Videoschalte teilzunehmen; ein rechtlicher Zwang hierzu besteht nicht. Selbstverständlich sind auch Gerichtsverhandlungen per Videoschalte grundsätzlich öffentlich. Aus diesem Grund muss sich der Richter während der Verhandlung im Gerichtssaal aufhalten, sodass interessierte Öffentlichkeit jederzeit die Möglichkeit hat, der Verhandlung auch im Videoformat zu folgen. Die Videokonferenz-Software „Cisco Webex Meetings“ wird von einem deutschen Dienstleister für die Justiz betrieben.

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