Integration

Unterbringung und Betreuung unbegleiteter minderjähriger Ausländer

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Im Kinder- und Jugendhilfezentrum der Heimstiftung Karlsruhe gehen unbegleitete minderjährige Ausländer, kurz UMA, einen Flur entlang. (Foto: © dpa)

Sozialministerium, Städtetag und Landkreistag haben sich auf einen Fünf-Punkte-Plan geeinigt, um gemeinsam den Herausforderungen bei der Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge zu begegnen. Im Fokus stehen Unterstützungsmaßnahmen, die die Verantwortlichen vor Ort rasch entlasten sollen.
 
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration, Städtetag und Landkreistag stimmen darin überein, dass die Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (kurz: UMA) eine gewaltige Herausforderung für die Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg darstellt. Diese schwierigen Herausforderungen werden nur gemeinsam und in abgestimmtem Vorgehen unter Einbeziehung der Träger der Jugendhilfe zu meistern sein. Sozialministerium, Städtetag und Landkreistag sind sich einig, dass der Fokus insbesondere auf solche Unterstützungsmaßnahmen zu richten ist, die die örtlich Verantwortlichen möglichst rasch und wirksam entlasten.

Auf Fünf-Punkte-Plan geeinigt

Sozialministerium, Städtetag, Landkreistag haben sich hierzu am 17. Januar 2023 in einem sehr konstruktiven Gespräch auf die Verfolgung eines Fünf-Punkte-Plans geeinigt, der folgende Inhalte umfasst:

  1. Es werden alle möglichen Anstrengungen unternommen, zusätzliche Unterbringungs- und Betreuungsangebote zu schaffen. Das Sozialministerium und der Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) werden kurzfristig zu einem Austausch mit der Liga der freien Wohlfahrtspflege, den Kommunalen Landesverbänden sowie Vertretungen hauptbetroffener Jugendämter einladen.
  2. Die Auflagen bei der Schaffung von solchen Angeboten werden so weit wie möglich reduziert.
  3. Für kurzfristige Notlagen und bis zur Schaffung zusätzlicher Unterbringungsmöglichkeiten werden sogenannte Brückenlösungen ermöglicht.
  4. Das Verfahren der zentralen Altersfeststellung wird weiterentwickelt und vereinfacht.
  5. Das landesweite Verteilverfahren soll beschleunigt werden, um zu einer gleichmäßigeren Verteilung der Kinder und Jugendlichen zu gelangen. In diesem Zusammenhang soll geprüft werden, inwieweit insbesondere die Hauptzugangs-Jugendämter durch eine stärkere Bündelung der Prozesse in der unmittelbaren Aufnahmephase (Clearing-Phase) entlastet werden können.

Land steht zu seiner Verantwortung für die Kinder- und Jugendhilfe

Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha: „Das Land erkennt die schwierige Situation der Kommunen bei der Unterbringung und Versorgung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge an. Wir stehen ausdrücklich zu unserer Verantwortung und werden die Stadt- und Landkreise in diesem Zusammenhang weder organisatorisch noch finanziell im Regen stehen lassen.“

Joachim Walter, Präsident des Landkreistags Baden-Württemberg: „Wir begrüßen ausdrücklich, dass das Sozialministerium durch Standardanpassungen bei Jugendhilfe-Angeboten und durch die Anerkennung von Notfallunterkünften bereits in einem ersten bedeutsamen Schritt auf die großen Schwierigkeiten der Kommunen bei der Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge reagiert hat. Jetzt geht es weiter darum, konstruktiv und ergebnisoffen Lösungen zu entwickeln, um insbesondere die Jugendämter mit besonders hohen Zugängen an minderjährigen Flüchtlingen wirksam zu entlasten.“  

Dr. Peter Kurz, Präsident des Städtetags Baden-Württemberg: „Die städtischen Jugendämter sind derzeit in besonderer Weise gefordert. Der Hilfebedarf junger Menschen und ihrer Familien ist in Folge der Corona-Pandemie und durch den Ukraine-Krieg deutlich gestiegen, die Herausforderungen durch steigende Zugangszahlen junger Geflüchteter daher enorm. Zusätzlich erforderliches Personal ist schwer zu gewinnen. Wir begrüßen es ausdrücklich, dass das Land diese außergewöhnliche Belastungssituation anerkennt und zu seiner Verantwortung für die Kinder- und Jugendhilfe steht. Die Kommunen brauchen Freiräume für ihr Krisenmanagement und das Vertrauen der Landesebene in die Entscheidungen der Verantwortlichen vor Ort.“

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