Coronavirus

Über 166.000 Anträge für „Soforthilfe Corona“

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Ausbilderin mit Lehrling

Für das Soforthilfeprogramm des Landes zur Bewältigung der Corona-Krise liegen inzwischen über 166.000 Anträge vor. Rund 1.500 Anträge in einer Gesamthöhe von circa 14 Millionen Euro wurden bereits ausbezahlt.

Für das Soforthilfeprogramm des Landes zur Bewältigung der Corona-Krise liegen inzwischen über 166.000 Anträge vor (Stand: 31. März 2020, 15.00 Uhr). Über 80 Prozent der Eingänge entfallen davon weiterhin auf die Industrie- und Handelskammern, welche auch die freien Berufe bearbeiten. Die restlichen gut 20 Prozent betreffen die Handwerksbetriebe.

Zuschüsse von rund 14 Millionen Euro ausgezahlt

Rund 1.500 Anträge in einer Gesamthöhe von circa 14 Millionen Euro wurden nach Auskunft der L-Bank bereits ausbezahlt (Stand: 31. März 2020, 16.00 Uhr).

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: „Mein Dank gilt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kammern und der L-Bank für ihren Einsatz. Unser Ziel ist es, dass die Mittel schnell dort ankommen, wo sie gebraucht werden. In den nächsten Tagen erwarten wir das Bundesprogramm. Alle Beteiligten werden sich weiterhin mit vollem Engagement einbringen, damit die Umstellung reibungslos gelingt.“

Soforthilfeprogramm Corona

Die Förderung von Soloselbstständigen, gewerblichen Unternehmen, Sozialunternehmen und von Angehörigen der Freien Berufe erfolgt im Rahmen eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses, zunächst für drei Monate, in Höhe von bis zu

  • 9.000 Euro für Soloselbstständige und Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten,
  • 15.000 Euro für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten,
  • 30.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten.

Das Soforthilfeprogramm hilft im ersten Schritt all jenen Unternehmen, die ohne diese Unterstützung innerhalb kurzer Zeit insolvent gehen würden. Die Antragstellung erfolgt unkompliziert, schnell und elektronisch. Die inhaltliche Vorprüfung aller Anträge übernehmen die örtlichen Kammern von Handel und Industrie sowie Handwerk – auch für Nicht-Kammermitglieder wie die Angehörigen der Freien Berufe. Sie leiten die Anträge an die L-Bank weiter, die die Bewilligung und Auszahlung der Zuschüsse vornimmt. Ein vollständiger und gut begründeter Antrag wird innerhalb weniger Tage bewilligt. In Zweifelsfällen stehen die Beratungsangebote der Kammern zur Verfügung.

Wirtschaftsministerium: Förderprogramm „Soforthilfe Corona“

Aktuelle Informationen zu Corona in Baden-Württemberg

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