Coronavirus

Tourismusminister zur Öffnung von Bädern

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Das Radon-Heilbad in Sankt Blasien-Menzenschwand. (Bild: dpa - Bildfunk)

Nach dem aktuellen Beschluss der Lenkungsgruppe hat sich Tourismusminister Guido Wolf für eine Wiedereröffnung mindestens von Hotelschwimmbädern sowie Heil- und Thermalbädern direkt am 6. Juni ausgesprochen.

Tourismusminister Guido Wolf hat sich aufgrund des Beschlusses der Lenkungsgruppe vom 27. Mai 2020, wonach Bäderöffnungen ab 6. Juni 2020 wieder möglich sind, für eine Wiedereröffnung mindestens von Hotelschwimmbädern sowie Heil- und Thermalbädern direkt am 6. Juni ausgesprochen.

Er sagte: „Mindestens Schwimmbäder in Hotels sowie Heil- und Thermalbäder sollten direkt am 6. Juni wieder öffnen dürfen. Für das Tourismusland Baden-Württemberg sind die Schwimmbereiche in den Hotels sowie Heil- und Thermalbäder von großer Bedeutung. Zudem ist an der frischen Luft an Badeseen und in Freibädern unter Einhaltung der Abstandsregeln das Infektionsrisiko geringer. Die Weichen für Öffnungen noch in der kommenden Woche sind gestellt: Die Lenkungsgruppe hat am Mittwochabend ein interministerielles Konzept zur Bäderöffnung gebilligt. Dieses sieht insbesondere eine mögliche Öffnung von Thermal- und Heilbädern sowie Hotelbädern ab 6. Juni 2020 vor. Die entsprechenden rechtlichen Regelungen müssen daher schnell auf den Weg gebracht werden. Für die durch die Krise schwer getroffenen Hotels zählt jeder Tag, an dem sie ihre Hotels, wenn auch eingeschränkt, wieder öffnen können. Solange vorhandene Wellnessbereiche in den Hotels noch geschlossen bleiben müssen, bedeutet dies weiterhin erhebliche Einbußen für diese Betriebe. Umso wichtiger wäre für diese oft familiengeführten Hotels, wenn sie schnell Buchungen für Aufenthalte mit Schwimmbadnutzung bereits über das verlängerte Wochenende um Fronleichnam entgegennehmen könnten. Die Betreiber werden verantwortungsvoll mit den Öffnungen umgehen. Es ist allen klar und selbstverständlich: Eine normale Badesaison wird es in diesem Jahr nicht geben. So lange es keinen Impfstoff gibt, ist stets nur Badebetrieb unter Einschränkungen möglich ­– unter Einhaltung von Abstandsregeln und mit reduzierter Besucherzahl. Aber auch ein eingeschränkter Badebetrieb trägt erheblich dazu bei, dass sich das Tourismusland Baden-Württemberg schneller erholen kann.“

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