Landwirtschaft

Tierhaltungskennzeichnung und Verbraucherschutz im Bundesrat

Minister Peter Hauk sieht in der Fristverschiebung für die Kennzeichnungspflicht der Lebensmittel mit der Tierhaltungsform auf den 1. März 2026 nur einen sehr kleinen Schritt in die richtige Richtung.

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Ferkel stehen in einer Box einer Schweinezuchtanlage (Quelle: dpa).

„Die Länder haben den Weg für die von der Bundesregierung vorgeschlagene Fristverlängerung für die Kennzeichnung der Lebensmittel mit der Tierhaltungsform freigemacht. Mehr war in der Kürze der Zeit, die für eine erste Gesetzesänderung zur Verfügung stand, nicht möglich. Die bereits bekannten gravierenden Schwachstellen und Regelungslücken sind jedoch nach wie vor vorhanden, daran ändert auch der das aktuelle Änderungsgesetz nichts. Hierin ist darüber hinaus eine unverhältnismäßige Erhöhung des Bürokratieaufwands für Behörden und Betriebe vorgesehen. Die jetzt vorgesehene Überarbeitung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes wird somit eine ziel- und praxisgerechte Umsetzung des Gesetzes nicht erreichen. Deshalb bedarf es der vollständigen Aufhebung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes. In Zeiten, in denen jeder von Entlastung spricht, ist dieses Gesetz nicht vermittelbar“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, anlässlich der Plenarsitzung des Bundesrats in Berlin.

Kein ganzheitliches Konzept zum Umbau der Tierhaltung

Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz greift wesentlich zu kurz und sieht kein ganzheitliches Konzept zum Umbau der Tierhaltung vor.

Die Defizite reichen von der Beschränkung der verpflichtenden Kennzeichnung auf zunächst frisches Schweinefleisch über die fehlende Einbeziehung wichtiger Absatzwege wie Gastronomie und Außer-Haus-Verpflegung bis zur Tatsache, dass sich die Anforderungen lediglich auf den Lebensabschnitt „Mast“ beziehen. Zudem ist die Benachteiligung inländischer Erzeuger nicht von der Hand zu weisen. Denn Lebensmittel, die in anderen Mitgliedstaaten rechtmäßig ohne Haltungskennzeichnung in Verkehr sind, dürfen nach Recht der Europäischen Union (EU) auch in Deutschland in den Verkehr gebracht werden. Dieses Dilemma ist nur durch eine europäische Regelung zu lösen.

Außerdem fehlen Anforderungen an die Haltung von Mastschweinen der Haltungsstufen 3 „Frischluftstall“ und 4 „Auslauf/Weide“. „Statt sich bereits vorhandener wirtschaftsgetragener Modelle zu bedienen, strotzt das Gesetz vor massiven Vollzugshindernissen, einer fehlenden Verzahnung mit privatwirtschaftlichen Initiativen und einer überbordenden Bürokratie. Ein neues Kontrollsystem ist aber gar nicht notwendig! Die Nutzung vorhandener Strukturen ist der Schlüssel zu einer schlanken und unbürokratischen Umsetzung. Die bundesweit einheitliche Erfassung der Betriebe über die HI-Tier-Datenbank für die automatische Einordnung in Haltungsform ,Stall‘ ist vollkommen ausreichend. Höhere Einstufungen können durch Zertifikate der Wirtschaft nachgewiesen werden, die durch den Bund beauftragt und überwacht werden“, unterstrich Minister Hauk.

Gemeinsame Agrarpolitik der Länder

Am 14. Mai legte die EU-Kommission ein erstes umfangreiches Paket zur Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) vor. Die Anpassung der Definition von Dauergrünland und die vorgeschlagene Regelung, dass bei Ökobetrieben einige GLÖZ-Standards per se als erfüllt gelten sollen, sind sehr zu begrüßen und entlasten die Landwirtschaft. Zudem begrüßt das Land ausdrücklich die vorgesehenen Änderungen und Vereinfachungen bezüglich des GAP-Strategieplans und die Abschaffung des sogenannten Leistungsabschlusses, wenngleich die Änderungen weitergehen sollten als bislang geplant.

Andere Elemente des Pakets sind aus baden-württembergischer Sicht nicht zielführend. Insbesondere von der Wiedereinführung der Kleinerzeugerregelung profitieren bei hohem Verwaltungsaufwand nur wenige Betriebe. Änderungen, die vorsehen, dass bisherige Instrumente zur Unterstützung bei Naturkatastrophen zukünftig aus dem Budget der Direktzahlungen finanziert werden sollen, dürfen nicht weiterverfolgt werden.

„Ich danke der EU-Kommission und Kommissar Hansen ausdrücklich für ihren Ansatz, die Gemeinsame Agrarpolitik zu vereinfachen. Wir sollten grundsätzlich jede Möglichkeit nutzen, die zum einen die Verwaltung, aber insbesondere auch die Landwirte von bürokratischen Lasten befreit. Mit den vorgelegten Vorschlägen wird dieses Ziel der Vereinfachung und Entlastung aus meiner Sicht jedoch bisher nur punktuell und in Ansätzen erreicht. Diese Punkte sollten wir aber unterstützen. Es muss an den Vorschlägen nachgebessert werden, so dass es zu praxistauglichen Lösungen kommt, die unsere Betriebe wirklich entlasten“, betonte Minister Hauk.

Besserer Schutz beim Online-Einkauf

„Der von Baden-Württemberg in den Bundesrat eingebrachte Entschließungsantrag zielt darauf ab, den Online-Handel fairer, sicherer und transparenter zu machen. Wir stehen heute vor einer bedeutenden Herausforderung, die unsere heimische Wirtschaft und unsere Verbraucherinnen und Verbraucher unmittelbar betrifft. Die zunehmende Präsenz von Angeboten von Anbietern aus Drittländern auf Online-Plattformen wirft eine Reihe von kritischen Fragen hinsichtlich des Verbraucherschutzes, der Fairness im globalen Wettbewerb und der Einhaltung europäischer Standards auf. Unser Ziel muss es sein, ein Umfeld zu schaffen, in dem wir sicher einkaufen können, mit der Gewissheit, Verbraucherrechte durchsetzen zu können und ohne Angst vor mangelnder Qualität haben zu müssen. Gleichzeitig müssen wir sicherstellen, dass unsere heimischen Unternehmen fair im globalen Markt konkurrieren können, ohne durch unfaire Praktiken benachteiligt zu werden“, erläuterte Minister Hauk.

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