Steuern

Steuerstrafverfahren können durch gemeinnützige Arbeit eingestellt werden

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Euro-Banknoten

Steuerstrafverfahren können in Zukunft bei geringer Schuld auch durch gemeinnützige Arbeit eingestellt werden. Steuerhinterzieher können der Gesellschaft auf diese Weise etwas zurückgeben.

Steuerstrafverfahren können künftig bei geringer Schuld von den Straf- und Bußgeldstellen der Finanzämter auch eingestellt werden, wenn stattdessen gemeinnützige Arbeit geleistet wird. Bislang war das nur gegen Zahlung einer Geldauflage möglich. Das haben das Finanzministerium und das Justizministerium gemeinsam mit dem „Netzwerk Straffälligenhilfe“ auf den Weg gebracht. Die neue Regelung gilt seit dem 1. März 2022.

Finanzminister Dr. Danyal Bayaz sagte: „Steuerstraftaten, wie Steuerhinterziehung, sind ein Betrug an der Allgemeinheit. Wer Steuern hinterzieht, muss deshalb mit einer Verurteilung rechnen. Das kann künftig in bestimmten Fällen durch gemeinnützige Arbeit vermieden werden. Dadurch können Steuerhinterzieher der Gesellschaft auch etwas zurückgeben.“

Die baden-württembergischen Straf- und Bußgeldstellen stellen jährlich rund 2.000 Steuerstrafverfahren bei geringer Schuld ein. Das betrifft Fälle, bei denen Beschuldigten die Zahlung eines Geldbetrags auferlegt wird – und zwar unab-hängig von ihrer wirtschaftlichen Situation. Konnte die Geldauflage nicht gezahlt werden, drohten ein Verfahren und eine Verurteilung zu einer Geldstrafe. Wer diese nicht zahlen konnte, auch nicht in Raten, der musste in Haft.

Geldauflage oder gemeinnützige Arbeit 

Um ein Verfahren einzustellen, können die Straf- und Bußgeldstellen künftig entweder – wie bisher – eine Geldauflage oder alternativ dazu auch gemeinnützige Arbeit auferlegen. Dadurch können ein Verfahren und somit eine Verurteilung vermieden werden.

Beim klassischen Strafrecht, beispielsweise bei Betrugs- oder Diebstahlsdelikten, wird dies bereits praktiziert. Nun wird das auch auf das Steuerstrafrecht übertragen. Mit der neuen Regelung werden besagte Steuerstrafverfahren in das landesweite Projekt „Schwitzen statt Sitzen“ aufgenommen.

Eine entsprechende Pilotphase gab es schon bei der Straf- und Bußgeldstelle des Finanzamts Stuttgart II. Unterstützt wurde das Pilotprojekt von der gemeinnützigen GmbH „PräventSozial“. Sie ist eine Mitgliedsorganisation im „Netzwerk Straffälligenhilfe“ in Baden-Württemberg.

Das „Netzwerk Straffälligenhilfe“

Das „Netzwerk Straffälligenhilfe“ kümmert sich in Baden-Württemberg für die Justiz in allen Fällen um die Vermittlung gemeinnütziger Arbeit. Vermittelt werden Personen, denen eine Haft bevorsteht, wenn sie eine Geldstrafe nicht zahlen können. Das Projekt „Schwitzen statt Sitzen“ ermöglicht Verurteilten auf diese Weise, eine Haftstrafe abzuwenden. Ebenso kümmert sich das Netzwerk um die Vermittlung von Verurteilten auf Bewährung und von Beschuldigten bei Verfah-renseinstellungen, die zur Auflage bekommen haben, gemeinnützige Arbeit zu leisten.

Weitere Meldungen

Die IBK-Regierungschefs bei der symbolischen Steuerradübergabe im Zeppelin-Hangar Friedrichshafen, im Hintergrund steht ein Zeppelin.
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Bodenseeraum als Modellregion weiterentwickelt

Deutschkurs in einer Volkshoschschule (Symbolbild: © dpa).
Weiterbildung

Breiter Schulterschluss für die Zukunft der Erwachsenenbildung

Minister Manne Lucha und Staatsministerin Madhuri Misal des indischen Bundesstaats Maharashtra sitzen nebeneinander an einem Tisch und unterzeichnen Dokumente.
Delegationsreise

Baden-Württemberg und Maharashtra vertiefen Partnerschaft

Blick über Hohenlohe
Ländlicher Raum

Sanierung des Bildungs- und Begegnungszentrums Hohebuch

Kellner im Festzelt des Cannstatter Wasen trägt Speisen
Gastronomie

Mehrwertsteuer auf Speisen in Gastronomiebetrieben gesenkt

Stuttgart: Abgeordnete der Fraktionen sitzen im Landtag. (Foto: © dpa)
Direkte Demokratie

Volksbegehren nicht erfolgreich zustande gekommen

Mitarbeiter der Straßenmeisterei im Einsatz (Foto: © dpa)
Straßenverkehr

Neue Halle für die Straßenmeisterei Gaildorf

Bescheidübergabe an die IHK Ulm
Berufsbildung

Land fördert Neubau des Bildungszentrums der IHK Ulm

Einsatzkräfte der Feuerwehr errichten am Nonnenbach in Bad Saulgau im Ortsteil Moosheim einen Damm mit Sandsäcken gegen das Hochwasser.
Katastrophenschutz

Neues Katastrophenschutzgesetz beschlossen

von links nach rechts: Leiter der Abteilung Justizvollzug des Ministeriums der Justiz und für Migration Martin Finckh, Leiterin der JVA Offenburg Annette Hügle, Justizministerin Marion Gentges und Amtschef Elmar Steinbacher
Justiz

Neue Leiterin der Justizvollzugsanstalt Offenburg

Mitarbeiter des Bereichs der atmosphärischen Aerosolforschung beim Karlsruher Institut für Technologie (KIT) arbeiten im Wolkenlabor an der Anlage für Aerosol Interaktionen und Dynamik in der Atmosphäre (AIDA). (Foto: dpa)
Ländlicher Raum

Land fördert Innovationen und nachhaltige Technologien

Stark umspülter Pegelmesser (Bild: Regierungspräsidium Stuttgart)
Landeshilfen

Neue Regeln für Landeshilfen nach schweren Naturereignissen

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 2. Dezember 2025

Ein Polizist sitzt im Polizeipräsidium an einem Arbeitsplatz der sogenannten intelligenten Videoüberwachung. (Foto: ©dpa)
Datenschutz

Ministerrat beschließt Änderung des Landesdatenschutzgesetzes

Ein Haus, dessen Grundgerüst aus Holz besteht, steht in einem Tübinger Neubaugebiet. (Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)
Forst

Holzbaulösungen für Kommunen und die Wohnungswirtschaft