Das Land hat zur Kritik am neuen Rettungsdienstgesetz Stellung bezogen. Zuvor hat die privatrechtliche Björn Steiger Stiftung Kritik im Hinblick auf die Neugestaltung und mögliche Auswirkungen auf die rettungsdienstliche Versorgung geübt.
Zu Meldungen, wonach das Rettungsdienstgesetz ein Fall für das Bundesverfassungsgericht werden solle, erklärte ein Sprecher des Innenministeriums: „Die Kritik der privatrechtlichen Björn Steiger Stiftung weisen wir deutlich zurück. Das Rettungswesen in Baden-Württemberg ist sehr gut aufgestellt. Wir müssen weder den nationalen noch den internationalen Vergleich scheuen. Die Menschen im Land sollen sich bei einem medizinischen Notfall auch zukünftig auf die schnelle Hilfe durch den Rettungsdienst verlassen können. Das neue Rettungsdienstgesetz stellt deshalb die Weichen für einen zukunftsfähigen und noch schnelleren, am Wohle der Patienten orientierten Rettungsdienst. Die neuen Planungsfristen zielen darauf ab, die rettungsdienstliche Versorgung im Interesse der Patientinnen und Patienten deutlich zu verbessern. Vor allem die Selbstverwaltung im Rettungsdienst hat sich bewährt: Es ist nicht unser Ziel, dass operative Fragestellungen bis ins kleinste Detail von einer Behörde geregelt werden.
Unseren Rechtsstaat zeichnet aus, dass auch Gesetze gerichtlich überprüft werden können. Daher ist es auch das gute Recht der privatrechtlichen Björn Steiger Stiftung, einen Rechtsstreit mit dem Land Baden-Württemberg zu beginnen – auch wenn wir die vorgetragene Kritik nicht nachvollziehen können. Die Beschwerdebegründung liegt noch nicht vor, sodass wir inhaltlich hierzu auch noch wenig Konkretes sagen können. Wir sind davon überzeugt, dass unser Gesetz auch vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben wird. Sofern das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde annimmt, wird die Landesregierung voraussichtlich zu einer Stellungnahme aufgefordert werden. Wir werden dann umfassend vortragen, dass das Gesetz entscheidende Verbesserungen bringt und selbstverständlich verfassungsgemäß ist.“