ORTSMITTE

Stadtmobiliar für lebendige und verkehrsberuhigte Ortsmitten

Platz in Wilferdingen
Symbolbild

Um die Lebensqualität für die Menschen in Stadt und Land zu erhöhen, verleiht das Verkehrsministerium ab sofort an Kommunen kostenfreies „Stadtmobiliar“. Unter anderem stehen Baumkästen, Sitz- und Liege-Oasen und Radabstellanlagen zur Auswahl.

Das Land Baden-Württemberg möchte gemeinsam mit den Kommunen bis 2030 deutlich mehr lebendige und verkehrsberuhigte Ortsmitten schaffen. Die Gründe dafür sind vielfältig, denn von abwechslungsreichen und nachhaltigen Ortsmitten profitieren alle: Sie schaffen Gemeinschaft, bieten Entspannung und Erholung, hier kann man flanieren, verweilen und Raum für Begegnungen schaffen. Die Bedürfnisse der Menschen vor Ort sollen der Maßstab der Straßenraumgestaltung sein. Um die Kommunen zu unterstützen, wurden vom Ministerium für Verkehr vier neue Angebote ins Leben gerufen, die am Mittwoch, 26. April 2023, bei einer Auftaktveranstaltung in Stuttgart vorgestellt wurden.

Staatssekretärin Elke Zimmer betonte: „Durch die neuen Angebote haben alle Kommunen in Baden-Württemberg die Möglichkeit, einfach und kostenfrei mehr über die Potenziale ihrer Ortsmitte zu erfahren und direkt mit der Umgestaltung loszulegen. Davon profitieren alle: Gemeinsam wird erlebbar, wie sich durch eine lebendige, verkehrsberuhigte und gemeinsam gestaltete Ortsmitte die Lebensqualität erhöht. Heute sind viele Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger aus den Kommunen zur Auftaktveranstaltung nach Stuttgart gekommen. Das zeigt uns: Das Interesse ist groß. Wir wollen gemeinsam handeln.“

Vier neue Angebote für Kommunen

Um Ortsmitten ansprechender und menschenfreundlicher zu gestalten, können Kommunen auf folgende Angebote zurückgreifen:

  • Qualitätserfassung der Situation vor Ort durch ein Fachbüro
  • Visualisierungen der möglichen zukünftigen Ortsmitte
  • Temporäre Umgestaltung, um eine „andere“ Ortsmitte erlebbar zu machen
  • Beratung und Unterstützung durch eine Servicestelle

Die neuen Angebote im Detail

Bei der Qualitätserfassung bewertet ein Fachbüro den Zustand der Ortsmitte. Hierzu werden nach einem Auftaktgespräch bestehende Defizite der Bestandssituation aufgezeigt und der Kommune konkrete Verbesserungsvorschläge mitgeteilt. Außerdem erarbeitet das Land Musterquerschnitte und -elemente, um den Kommunen praktische Leitlinien für die Gestaltung von lebendigen und verkehrsberuhigten Ortsmitten an die Hand zu geben.

Einen Blick in die Zukunft ermöglichen Visualisierungen: Das Fachbüro erstellt anschauliche Bilder alternativer Gestaltungsmöglichkeiten der Ortsmitte anhand von Fotos und Plänen. Durch die Vorher-Nachher-Vergleiche werden Denkräume eröffnet, die zur Diskussion anregen und den Bürgerinnen und Bürgern sowie Verantwortlichen die vielfältigen Möglichkeiten ihrer neuen Ortsmitte aufzeigen. Dieses Modul kann auch von Initiativen und Vereinen vor Ort genutzt werden.

Kommunen, die die Potenziale für Verbesserungen im Fuß- und Radverkehr sowie für die Aufenthaltsqualität in der Ortsmitte erlebbar machen möchten, können außerdem auf das Angebot der temporären Umgestaltung zurückgreifen („Stadtmobiliar“): Von Baumkästen und Sitzgelegenheiten über Radabstellanlagen bis hin zur grünen Liege-Oase – aus einem Katalog kann zielgruppengerechtes Mobiliar ausgewählt und für einen Zeitraum von mindestens zwei Monaten gebucht werden.

Alle Angebote sind kostenfrei

Alle Angebote sind kostenfrei und können sowohl einzeln als auch in Kombination in Anspruch genommen werden. Kommunen, die sich für die Angebote interessieren, können sich bei der eigens eingerichteten Servicestelle Ortsmitten per Mail oder telefonisch melden.

Die Servicestelle berät außerdem zu allen Angeboten und unterstützt interessierte Kommunen aktiv bei der Beantragung. Auch für die Weitervermittlung von Informationen rund um Fördermittel für zukünftige Planungen und Umsetzungen steht sie zur Verfügung. Erreichbar sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Servicestelle unter info@ortsmitten-bw.de sowie unter 06251 8263287.

Für die bauliche Umsetzung der Umbaumaßnahmen mit verkehrlichem Bezug steht den Kommunen bereits seit einigen Jahren die Förderung des Straßenumbaus nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) zur Verfügung. Darüber hinaus werden vom Verkehrsministerium Ortsmittenkonzepte inklusive Dialogprozesse zur Schaffung lebendiger und verkehrsberuhigter Ortsmitten gefördert.

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