Tierschutz

Schlachtbetrieb in Tauberbischofsheim soll nächste Woche wieder laufen

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Tauberbischofsheim: Der Hof mit der Anlieferungsstelle für Rinder auf dem Schlachthof der Firma OSI. (Foto: © dpa)

Der wegen erheblicher tierschutzrechtlicher Verstöße eingestellte Schlachtbetrieb in Tauberbischofsheim soll nächste Woche unter strengen Auflagen wieder laufen. Der Tierschutz spiele dabei eine zentrale Rolle, so Verbraucherschutzminister Peter Hauk.

„Wir haben den Schlachtbetrieb am Schlachthof in Tauberbischofsheim Mitte Februar wegen erheblicher tierschutzrechtlicher Verstöße umgehend eingestellt. Dem Schlachthofbetreiber wurde in der Zwischenzeit ein umfangreicher Maßnahmenkatalog auferlegt. Nach der am Dienstag erfolgten Probeschlachtung ist geplant, einen eingeschränkten Schlachtbetrieb mit strengen Auflagen in der kommenden Woche wieder zu ermöglichen. Der Tierschutz spielt hierbei die zentrale Rolle. Die nun angeordneten Maßnahmen tragen hier zu einer deutlichen Verbesserung bei“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.

Große Verantwortung bei Schlachthofmitarbeitern

Gerade bei Schlachthöfen sei die Bevölkerung besonders sensibel. Deshalb liege ein entscheidender Fokus und sehr viel Verantwortung bei den Schlachthofmitarbeitern. „Wer in einem Schlachthof arbeitet, der muss nicht nur sein Handwerk verstehen. Es geht darum, die Tiere tierschutzkonform und so ruhig und umsichtig wie möglich zu behandeln. Darauf wurden die Mitarbeiter nochmal intensiv geschult“, so der Minister. Eine besondere Rolle spiele hierbei der Tierschutzbeauftragte vor Ort, sowie die anwesenden Veterinäre des Landratsamts.

Maßnahmenkatalog

Nach den Vorfällen in dem Schlachthof wurde durch das Landratsamt, das Regierungspräsidium und das Ministerium gemeinsam mit dem Betrieb ein Maßnahmenkatalog erarbeitet, der nun gelte.
Dieser beinhaltet:

  • bauliche Maßnahmen (Umbau der Zutriebswege, Umbau beziehungsweise ab Mai Neubau der Betäubungsbucht)
  • organisatorische Maßnahmen (Anlieferung und Unterbringung der Tiere, Betäubung, Schulung/Sachkunde des Personals, klare Definition der Tätigkeit des örtlichen Tierschutzbeauftragten, Verfahren zur Überwachung der Betäubung)
  • Dokumentation des Betriebes (Überarbeitung der Standardarbeitsanweisungen – diese sind Handlungsanweisungen des Schlachthofunternehmers für die Mitarbeiter, um die Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorgaben sicherzustellen –, Verfahren zur Überwachung der Betäubung erstellen)

In den kommenden Wochen soll eine eingeschränkte Schlachtung unter strengen Vorgaben erfolgen. Das bedeutet:

  • Es dürfen nicht mehr als 15 Tiere pro Stunde geschlachtet werden.
  • Tiere bestimmter Kategorien dürfen nicht geschlachtet werden (insbesondere Bullen über 800 kg Körpergewicht, Rinder unter 350 kg Körpergewicht sowie Rinder zum Beispiel mit langen Hörnern).
  • Die Schlachtung erfolgt in enger Abstimmung und unter Überwachung durch das Veterinäramt.

Regierungspräsidium und Ministerium werden den Verlauf und die konsequente Einhaltung der Maßnahmen begleiten.

Dies gilt vorerst bis zum Einbau und Einsatz der neuen Betäubungsfalle im Mai. Danach müssen die betrieblichen Arbeitsanweisungen angepasst werden, es wird eine erneute „Probeschlachtung“ durchgeführt und über eventuell weitere Maßnahmen entschieden. Im Schlachthof muss ein eigener Tierschutzbeauftragter stets anwesend sein, diesem kommt in der Überwachung der Betäubung und Schlachtung eine entscheidende Rolle zu.

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