Feuerwehr

Richtiger Umgang mit gasbetriebenen Geräten

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Ein Heizstrahler steht im Außenbereich eines Restaurants (Quelle: dpa).

Auf vielen Weihnachtsmärkten in Baden-Württemberg kommen gasbetriebene Heiz- und Wärmestrahlgeräte sowie Gasgrills zum Einsatz. Richtig eingesetzt, sorgen sie für Wärme und Wohlbefinden. Bei einem sorglosen Umgang oder wenn wesentliche Sicherheitsempfehlungen außer Acht gelassen werden, kann es dagegen zu schweren Unfällen mit schlimmen Verletzungen kommen.

Landesbranddirektor Dr. Karsten Homrighausen warnt deshalb: „Uns bereitet mehr und mehr der unsachgemäße und leichtfertige Umgang mit Flüssiggasflaschen Sorge. Falsche Handhabung kann dazu führen, dass Schläuche und Druckregler nicht sachgerecht verbunden sind und das Gas ausströmen kann. Dann droht die Gefahr einer explosionsartigen Entzündung.“  

Homrighausen erklärt: „Besondere Bedeutung kommt hier den Verbindungsstücken zu.“ Diese werden bei brennbaren Gasen gerade anders herum gelöst und geschlossen, als dies zum Beispiel bei Wasserleitungen der Fall ist. Grund hierfür ist das vorgeschriebene Linksgewinde. 

„Druckregler und Schläuche bei gasbetriebenen Geräten werden an der Flüssiggasflasche links herum angeschlossen und rechts herum gelöst“, so der Landesbranddirektor. 

Mit dieser „verkehrten Welt“ beim Leitungssystem von brennbaren Gasen soll verhindert werden, dass versehentlich brennbare Gase mit Wasser- oder Druckluftleitungen verbunden werden. Die Gasflasche selbst wird am Ventil wie gewohnt links herum geöffnet und rechts herum geschlossen. Für einen sicheren Umgang ist dieses Wissen von zentraler Bedeutung. Für den Betrieb - und insbesondere den Wechsel - von Gasflaschen soll stets eingewiesenes und geschultes Personal eingesetzt werden. Falls Strömungsgeräusche auch nach Anschluss der Gasflasche oder andere ungewöhnliche Dinge wahrgenommen werden, gilt es, die Gasflasche zu schließen und sachkundige Hilfe hinzuzuziehen.

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