Coronavirus

Reisebusse können vom 15. Juni an wieder fahren

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Parkende Reisebusse (© picture alliance/Frank Rumpenhorst/dpa)

Vom 15. Juni an können Reisebusse unter Auflagen wieder fahren. Näheres regelt die neue Corona-Verordnung Reisebusse. Verkehrsminister Winfried Hermann sieht in der Lockerung ein Lichtblick für die gebeutelten Unternehmen der Bustouristik.

Die Lenkungsgruppe „SARS-CoV-2 (Coronavirus) der Landesregierung hat am 10. Juni beschlossen, den Reisebusverkehr wieder zuzulassen. Damit können Reisebusse vom 15. Juni an wieder fahren. Dafür haben das Sozial- und das Verkehrsministerium eine entsprechende Verordnung erarbeitet. Sie sieht unter anderem vor, dass die Fahrgäste während der Fahrt eine Mund- und Nasenbedeckung tragen müssen, wie dies auch im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) vorgeschrieben ist.

Außerhalb der Reisebusse und beim Zu- und Ausstieg ist, wo immer möglich, ein Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten. Körperkontakt, insbesondere Händeschütteln oder Umarmen, ist zu vermeiden. Außerdem soll jeder Fahrgast einen fest zugewiesenen Sitzplatz erhalten und bestimmte Hygieneregeln gelten. Unter anderem muss ausreichend Handdesinfektionsmittel zur Verfügung stehen. Die Daten der Reisenden müssen festgehalten werden, damit über möglicherweise auftretende Infektionen informiert werden kann.

Gut für Bustouristik und die Zukunft der Unternehmen

Verkehrsminister Winfried Hermann begrüßte die Lockerung und sagte: „Diese Öffnung ist ein Lichtblick für die gebeutelten Unternehmen der Bustouristik. Dies ist ein weiterer wichtiger Beitrag zu ihrer Existenzsicherung.“

Das Land hatte bereits am 20. Mai einen Rettungsschirm für den Öffentlichen Personennahverkehr und die Busunternehmen beschlossen. Darin waren 40 Millionen Euro für die kleinen und mittleren Unternehmen der Reisebusbranche enthalten, deren Einnahmen in Folge der Corona-Krise vollständig weggebrochen sind.

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