Studium

Regelstudienzeit in Baden-Württemberg um ein Semester verlängert

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Jurastudenten verfolgen in einem Hörsaal an der Universität in Freiburg die Vorlesung. (Foto: dpa)

Damit die Studierenden im Sommersemester 2020 durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie keine Nachteile erfahren, wird die individuelle Regelstudienzeit einmalig um ein Semester verlängert. Damit wird zugleich die Förderhöchstdauer für BAföG um ein Semester erhöht.

Um besondere Härten beim Studieren unter Pandemie-Bedingungen weiter abzufedern wird für alle im Sommersemester 2020 immatrikulierten Studierenden in Baden-Württemberg durch ein Gesetz einmalig die individuelle Regelstudienzeit verlängert. „Es ist mir wichtig, den Studierenden, die ohnehin schon durch das Digital-Semester sehr gefordert sind, soweit als möglich Planungssicherheit zu geben“, sagte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer.

Wichtig ist diese Entscheidung vor allem für die BAföG-Geförderten, die durch etwaige Verzögerungen im Studienablauf womöglich den Anspruch auf BAföG verlieren. Die beiden Regierungsfraktionen von Grünen und CDU hatten einen gemeinsamen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht. 

Pandemie hat einschneidende Auswirkungen für Studierende

„Ich möchte, dass individuelle Verzögerungen im Studienablauf aufgrund der Pandemie-Situation nicht zu unbilligen Härten führt. Niemand soll sich wegen der Corona-Pandemie um seine BAföG-Förderung Sorgen machen müssen“, betonte Theresia Bauer.

Die Pandemie hat für die Studierenden einschneidende Auswirkungen - nicht nur wegen der weitgehenden Umstellung des Studienangebotes auf digitale Formate. Dazu kommen häufig fehlende Lerngruppen, ein eingeschränktes Bibliotheksangebot, beeinträchtigte Labor-, Exkursions- und Praxiseinheiten. Zudem sehen sich viele Studierende finanziellen Unwägbarkeiten gegenüber oder die Betreuung ihrer Kinder zuhause nimmt Zeit in Anspruch. Eine längere Studienzeit wird sich deshalb nicht in jedem Fall vermeiden lassen. Dies würde die Studierenden, die auf BAföG angewiesen sind, besonders hart treffen, wenn sie dadurch die BAföG-relevante Studien- beziehungsweise Förderungshöchstdauer überschreiten.

Förderhöchstdauer für BAföG wird um ein Semester erhöht

„Es ist offenkundig, dass das pandemiebedingte digitale Semester zu einem anderen Studium geführt hat. Auch wenn die Hochschulen alles dafür tun, dass dieses Semester stattfindet und nicht verloren geht. Dennoch ist unbestritten, dass das Studium im Sommersemester 2020 wegen Corona für alle anders als geplant läuft. Dafür kann niemand etwas, und deswegen soll niemand Nachteile erfahren“, sagte Theresia Bauer.

Im baden-württembergischen Hochschulrecht wurde nun eine Änderung beschlossen, die für das Sommersemester 2020 einmalig eine Regelstudienzeitanpassung aufgrund Corona bedingter Verzögerungen um ein Semester vorsieht. Aufgrund der Verknüpfung der Förderhöchstdauer mit der Regelstudienzeit nach dem Hochschulrecht des Landes wird damit zugleich die Förderhöchstdauer für BAföG um ein Semester erhöht.

Wissenschaftsministerin Theresia Bauer hat im Hinblick auf Bafög-Geförderte bereits seit April auf Lösungen gedrängt. Zuständig für BAföG-Regelungen ist jedoch der Bund. Und dort habe es offensichtlich an Mut und Entschlossenheit gefehlt für ein bundesweites unkompliziertes und verlässliches Verfahren, so Theresia Bauer weiter. Ersatzweise treffen jetzt verschiedene Bundesländer sukzessive in ihren Landeshochschulgesetzen Vorkehrungen, um den Studierenden besondere Härten zu ersparen.

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