Pflege

Reform der Pflegeversicherung angemahnt

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Ein Pfleger eines Pflegeheims schiebt eine Bewohnerin mit einem Rollstuhl.
Symbolbild

Gesundheitsminister Manne Lucha mahnt die rasche Umsetzung einer nachhaltigen und generationengerechten Finanz- und Strukturreform der Pflegeversicherung an. Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz hat dem Bund einen entsprechenden Beschluss sowie konkrete Maßnahmenvorschläge vorgelegt.
 
„Deutschland braucht jetzt den Einstieg in eine nachhaltige und generationengerechte Finanz- und Strukturreform der Pflegeversicherung, um eine angemessene Pflege sicherzustellen“, forderte Sozial- und Gesundheitsminister Manne Lucha nach einem entsprechenden Beschluss der Arbeits- und Sozialministerkonferenz.

Aufgrund der demografischen Entwicklung und der weiter zunehmenden Personalengpässe sowie der Kostenentwicklung im Bereich der Pflege seien die bislang ergriffenen Maßnahmen des Bundes zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung in der Langzeitpflege nicht ausreichend. Insbesondere sehen die Länder die zunehmende Gefahr, dass es in der personalintensiven Versorgung zu Engpässen vor allem in ländlichen Gebieten, aber auch zunehmend in einigen Städten kommen kann.„Die Länder haben ihre Hausaufgaben gemacht und es liegen Vorschläge zur Finanzierung und zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung auf dem Tisch der Bundesregierung“, betonte Lucha.

Vorschläge zur Finanzierung erarbeitet

In der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (BLAG Pflegereform) unter Vorsitz von Baden-Württemberg wurden zum einen Vorschläge zur Finanzierung der Pflegeversicherung erarbeitet. Zum anderen wurden Maßnahmenvorschläge zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung in der Langzeitpflege vorgelegt, die am heutigen Tag von allen Ländern durch die Arbeits- und Sozialministerkonferenz beschlossen wurden. „Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach ist nun aufgefordert, die Vorschläge schnellstmöglich gesetzlich umzusetzen“, so Minister Lucha weiter.

Insbesondere brauche es nun gesetzgeberische Maßnahmen, die den Sicherstellungsauftrag der Pflegekassen konkretisieren und mit verbindlichen Aufgaben versehen, mit denen die Beratungsangebote, unter anderem die präventiven Hausbesuche sowie die Beratungsbesuche in der Häuslichkeit, ausgebaut werden können, damit den Ländern und Kommunen geeignete Daten zur Feststellung der Versorgungssituation zur Verfügung gestellt werden, um frühzeitig Handlungsbedarfe identifizieren zu können, die die Verhandlungen der Selbstverwaltung einschließlich der Vergütungsvereinbarungen, insbesondere durch Nutzung von Digitalisierungspotenzialen, vereinfachen.

Präventive Hausbesuche gesetzlich verankern

„Mir ist besonders wichtig, dass präventive Hausbesuche endlich gesetzlich verankert werden, damit die Unterstützungsbedarfe der Bürgerinnen und Bürger frühzeitig identifiziert werden können, um präventive Maßnahmen einzuleiten und so Pflegebedürftigkeit möglichst zu vermeiden oder hinauszuzögern“, sagte Minister Lucha.

Neben einer Strukturreform bedürfe es einer umfassenden Finanzreform der Pflegeversicherung. Die Länder haben hierzu viele Vorschläge gemacht, unter anderem, dass die versicherungsfremden Leistungen, zum Beispiel die Leistungen zur sozialen Absicherung für Pflegepersonen, nicht über Beiträge, sondern mit Steuermitteln finanziert werden. „Eine Finanzreform ist unbedingt notwendig, um die Eigenanteile der Pflegebedürftigen zu begrenzen, damit die Betroffenen vor finanzieller Überforderung geschützt werden“, so der Minister abschließend.

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