Luftreinhaltung

Rechtsstreit um Luftreinhaltung in Stuttgart beendet

Lesezeit: 4 Minuten
  • Teilen
  •  
Stuttgart: Autos und Lastwagen fahren an der Luft-Messstation für Feinstaub und Stickoxide am Neckartor vorbei. (Foto: © dpa)

Der Rechtsstreit zwischen der Deutschen Umwelthilfe und dem Land Baden-Württemberg um die Luftreinhaltung in Stuttgart ist beendet. Die flächendeckende Grenzwerteinhaltung ist dank zahlreicher Maßnahmen gelungen.

Der Rechtsstreit zwischen der Extern: Deutschen Umwelthilfe (DUH) (Öffnet in neuem Fenster) und dem Land Baden-Württemberg um die Luftreinhaltung in Stuttgart ist beendet. Die DUH hat ihren Vollstreckungsantrag vor dem Extern: Verwaltungsgericht Stuttgart (Öffnet in neuem Fenster) für erledigt erklärt und damit die Erfolge des Landes bei der Luftreinhaltung anerkannt. Das Land hat daraufhin seine Vollstreckungsabwehrklage beim Verwaltungsgericht zurückgenommen, über die an diesem Mittwoch hätte verhandelt werden sollen.

Landesverkehrsminister Winfried Hermann erklärte dazu am Dienstag: „Nach vielen Jahren und vielfältigen Anstrengungen ist es uns gelungen, die Luft in Stuttgart sauberer zu machen. Stadt, Region und Land haben massiv den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gestärkt, den Fuß- und Radverkehr gefördert, innovative Lösungen wie Luftfiltersäulen umgesetzt, die intelligente Verkehrssteuerung ausgebaut, Geschwindigkeitsbeschränkungen angeordnet und Verkehrsverbote für besonders schadstoffträchtige Fahrzeuge umgesetzt. Wir haben die Probleme mit einem umfangreichen Maßnahmenbündel gelöst.  Die Messwerte haben sich positiv entwickelt und die Gutachten belegen, dass wir 2021 erstmals an allen Messstationen in Stuttgart auch den Grenzwert für den Jahresmittelwert von Stickstoffdioxid (NO2)mit 40 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³) einhalten.“

Vielfältige Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität

Der stellvertretende Ministerpräsident, Innenminister Thomas Strobl, betonte: „Unser aller Ziel war: Saubere Luft. Das Ende des Rechtsstreits zeigt: Wir waren und sind auf dem richtigen Weg, wir haben unser Ziel erreicht, und das nicht nur mit Verboten, sondern auch mit Hochtechnologie. Deshalb ist es gut und richtig, dass wir das Kapitel abgeschlossen haben. Die Bewältigung des Klimawandels ist und bleibt freilich eine der größten Menschheitsaufgaben. Deshalb ruhen wir uns nicht auf dem Erreichten aus, sondern setzen unsere Anstrengungen etwa beim Ausbau umweltfreundlicher Verkehrsmittel oder emissionsarmer Straßenräume fort.“

Der Stuttgarter Regierungspräsident Wolfgang Reimer sagte: „Seit Jahren haben wir konsequent daran gearbeitet, Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität umzusetzen. Wir haben mit dem Luftreinhalteplan ein ganzes Maßnahmenbündel für nachhaltige Mobilität geschnürt und unter anderem den Ausbau und die Stärkung des ÖPNV vorangetrieben. Mit Luftfiltersäulen haben wir die Schadstoffsituation an den Brennpunkten Am Neckartor, in der Hohenheimer Straße und in der Pragstraße entschärft. Unser Ziel der dauerhaften Einhaltung der Grenzwerte der Europäischen Union (EU) ist nun auch für Stickstoffdioxid greifbar.“

Grenzwert am Neckartor wird seit 2020 eingehalten

Lange Zeit war das Neckartor in Stuttgart trauriger Spitzenreiter mit besonders hohen Werten von bis zu 121 µg/m³ Luft im Jahr 2006. 2018 lag der Wert noch bei 71 µg/m3, 2019 bei 53 µg/m3 und im Jahr 2020 wurde mit 38 µg/m3 Stickstoffdioxid (NO2) im Jahresmittel zum ersten Mal der Grenzwert eingehalten. Der aktuelle Mittelwert der Monate Januar bis Oktober beträgt 35 μg/m³, so dass auch in diesem Jahr der Grenzwert am Neckartor in Stuttgart eingehalten wird.

Die letzten Grenzwertüberschreitungen an der Prag- und an der Talstraße sind auch erledigt. In der Talstraße brachte die Ende April 2021 eingerichtete Busspur deutliche Verbesserungen. Der aktuelle Mittelwert der Monate Januar bis Oktober 2021 an der Messstelle beträgt 39 μg/m³. Damit kann davon ausgegangen werden, dass der Grenzwert von 40 µg/m³ im Jahresmittel in diesem Jahr eingehalten wird. Ein aktuelles Gutachten zur Luftschadstoffbelastung zeigt, dass auch in dem kleinräumigen Bereich höherer NO2-Konzentrationen im näheren Umfeld der offiziellen Messstelle im Jahr 2022 unterhalb des Grenzwertes liegen werden.

Regelmäßige Verkehrszählungen zur weiteren Beobachtung

An der Messstation bei der Pragstraße 90 liegt der aktuelle Mittelwert der Monate Januar bis Oktober 2021 ebenfalls bei 39 μg/m³. Damit kann von einer Einhaltung des NO2-Grenzwertes in 2021 ausgegangen werden. Mit der Eröffnung des Rosensteintunnels Anfang 2022 wird die Pragstraße in diesem Bereich deutlich entlastet, so dass die NO2-Konzentrationen nochmals deutlich abnehmen werden.

Auch im Bereich der Hausnummern 148 bis 152 wird es durch die Eröffnung des Rosensteintunnels zu Veränderungen kommen. Anfang des Jahres 2022 werden die beiden Häuser 150 und 152 abgerissen, was zu einer Verbesserung der Durchlüftungssituation und damit verbunden einer Abnahme der NO2-Konzentrationen in diesem Bereich führt. Das aktuelle Gutachten zeigt auf, dass in diesem Bereich der Grenzwert für den NO2-Jahresmittelwert im Jahr 2022 eingehalten wird. Die Landeshauptstadt Stuttgart führt regelmäßig Verkehrszählungen durch, um die weitere Entwicklung zu beobachten.

Grenzwerte für Stickstoffdioxid

Hauptverursacher für die Überschreitung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) ist der Kraftfahrzeugverkehr mit Verbrennungsmotoren – insbesondere Dieselmotoren. Überschreitungen treten dabei insbesondere an stark befahrenen Hauptverkehrsstraßen auf, welche schlecht belüftet sind, beispielsweise durch eine „schluchtartige“ Bebauung.

Die Immissionsgrenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) sowie die Verpflichtung zu deren Einhaltung ergeben sich aus der Extern: Luftqualitätsrichtlinie der Europäischen Union (Richtlinie 2008/50/EG) (Öffnet in neuem Fenster) und deren Umsetzung in nationales Recht im Rahmen des Extern: Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) (Öffnet in neuem Fenster) sowie aus den entsprechenden Verordnungen. Für Stickstoffdioxid (NO2) gelten Grenzwerte für den Jahresmittelwert von 40 µg/m³ und für kurzzeitige Konzentrationsspitzen von 200 µg/m³ im Stundenmittel bei 18 zugelassenen Überschreitungen im Kalenderjahr. Dieser Wert wird seit dem Jahr 2017 landesweit eingehalten.

Für Feinstaubpartikel mit einem aerodynamischen Durchmesser von weniger als zehn Mikrometer gelten Grenzwerte für den Jahresmittelwert von 40 µg/m³ und den Tagesmittelwert von 50 µg/m³ bei zugelassenen 35 Überschreitungen im Kalenderjahr. Die Grenzwerte für Feinstaub werden in Stuttgart, wie auch sonst in Baden-Württemberg, flächendeckend seit dem Jahr 2018 eingehalten.

Extern: Landesanstalt für Umwelt: Aktuelle Messwerte – Immissionsdaten aus Baden-Württemberg (Öffnet in neuem Fenster)

Weitere Meldungen

Wort-Bild-Marke der Innovationsallianz Baden-Württemberg
Wirtschaftsnahe Forschung

Land fördert Forschungsinstitute der Innovationsallianz

Rucksack wird auf die Gepäckablage über einen Sitz gelegt.
Nahverkehr

Zwölfter bwegt-Wanderweg eröffnet

Symbolbild: Schafe grasen neben einem großen Feld mit Solaranlagen. (Bild: Julian Stratenschulte / dpa)
Klimaschutz

KLIMA.LÄND – Entdecken, was möglich ist

Marion Gentges (links), Ministerin der Justiz und für Migration, und Georg Eisenreich (rechts), Bayerns Justizminister
Justiz

Initiativen aus dem Land prägen Justizministerkonferenz

Symbolbild: Ländlicher Raum. (Bild: Elke Lehnert / Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz)
Ländlicher Raum

Land fördert neun innovative Unternehmen

Anna Maria Ostermeier
Kommunen

Neue Erste Landesbeamtin des Landkreises Ravensburg

Eine Hand greift nach einem digitalen Paragrafen
Justiz

Gemeinsame Erklärung zum Einsatz von KI in der Justiz

Gesprächsrunde beim vierten Städtepartnerschaftskongress in Freudenstadt
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Austausch für ein zukunfts­orientiertes Miteinander in Europa

Das beschauliche Dorf Hiltensweiler, ein Teilort von Tettnang, wird von der Abendsonne angestrahlt. Im Hintergrund sind der Bodensee und die Alpen zu sehen.
Ländlicher Raum

Innovative Zukunftsprojekte im Ländlichen Raum

Neuer Radwegabschnitt mit ausweisendem Baustellenschild
Radverkehr

Abschnitt des Radschnellwegs 14 freigegeben

Verkehrsminister Hermann mit Maskottchen und der Kreidezeichnung
Verkehrssicherheit

Kein Platz fürs Handy am Steuer

Digitalisierung

Land für Digitalen Bauantrag ausgezeichnet

Ein Schild mit der Aufschrift „Flüchtlingserstaufnahmestelle“, im Hintergrund ein Fahrzeug an einer Einfahrt.
Vermögen und Bau

Umweltgutachten zur Bebaubarkeit des Gebiets Schanzacker

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 3. Juni 2025

Sieger des Start-up BW Elevator Pitch 2025
Startup BW

HeatPump23 siegt beim Finale des Start-up BW Elevator Pitch