Energiewende

Positive Bilanz zu neuen Stabsstellen für die Energiewende

 Windräder stehen auf den Anhöhen in der Nähe des Kandels bei Waldkirch. (Bild: dpa)

Umweltstaatssekretär Andre Baumann zieht eine erste positive Bilanz der Arbeit der neuen Stabsstellen für die Energiewende in den Regierungspräsidien. Die Stabsstellen wurden vor drei Monaten eingerichtet, um Landratsämter und Projektierer insbesondere bei schwierigen Genehmigungsverfahren für Windkrafträder zu unterstützen.

Vor drei Monaten, zum 1. März 2022, wurden sie installiert – seither unterstützt eine „Stabsstelle Energiewende, Windenergie und Klimaschutz" (StEWK) in jedem der vier Regierungspräsidien Landratsämter und Projektierer insbesondere bei den Genehmigungsverfahren für neue Windkraftanlagen. Schon in den ersten Wochen zeigt sich, wie hilfreich die neuen Teams sind.

Umweltstaatssekretär Andre Baumann sagte: „Ich freue mich über die eindeutigen ersten Rückmeldungen: Die Stabsstellen sind die schnelle Eingreiftruppe der Energiewende, weil kompetente Ansprechpartner, schnelle Problemlöser und Antreiber an entscheidender Stelle. Sie helfen, dass Genehmigungsverfahren schneller dorthin kommen, wo sie hinsollen: zur Genehmigung. Schnelligkeit und Massivität bei Energiewendeprojekten – das sind die Ziele unserer Task Force.“

In jedem der vier Regierungspräsidien wurde auf Ebene der Hausspitze eine Gruppe aus vier bis sechs Personen zusammengezogen, die die Beschleunigung der Verfahren zur Chefsache macht. Diese begleiten und vergleichen die laufenden Verfahren; sie unterstützen die Landratsämter und zuarbeitenden Fachbehörden, um die Genehmigungs-Prozesse zu optimieren. Ein weiteres hilfreiches Instrument ist dabei ein neuer standardisierter Verfahrensleitfaden, der im Rahmen der Task Force erarbeitet wurde und in Kürze allen Behörden und Beteiligten zur Verfügung steht. Darin werden die relevanten Schritte im Genehmigungsverfahren beschrieben und standardisierte Vorgehensweisen aufgezeigt.

Praxisbeispiele aus den vier Regierungspräsidien

Im Regierungsbezirk Freiburg fiel einer von zwei Antragstellern, die gemeinsam einen Windpark von insgesamt elf Windenergieanlagen geplant hatten, wegen Insolvenz aus. Die Stabsstelle des Regierungspräsidiums Freiburg hat den verbliebenen Antragsteller intensiv dabei unterstützt, das immissionsschutzrechtliche Verfahren dennoch ohne Verzögerungen und gleichzeitig rechtssicher fortzuführen. Dadurch kann in Kürze die Öffentlichkeitsbeteiligung für die verbliebenen sechs Anlagen beginnen.

Die StEWK im Regierungspräsidium Karlsruhe hat Vorgespräche mit dem Projektierer einer großflächig geplanten Photovoltaik-Freiflächenanlage geführt, um das Vorhaben durch Vernetzung zu beschleunigen. In enger Absprache mit den Immissionsschutzbehörden informiert sie sich vor Ort über geplante Windenergieanlagen, insbesondere, um frühzeitig über mögliche Probleme in Kenntnis gesetzt zu werden und entsprechend aktiv zu werden.

Viele der ersten Anfragen an die StEWK beim Regierungspräsidium Stuttgart waren rechtlicher Natur: So konnte einem Landratsamt der Weg aufgezeigt werden, wie rechtssicher bei der Planung des Einbaus eines Eiserkennungs-/Abschaltsystems im Genehmigungsverfahren auf ein Sachverständigengutachten verzichtet werden kann. Dies verringert den Aufwand für Gutachten im Genehmigungsverfahren.

Neben verschiedensten Unterstützungsleistungen hat die StEWK in Tübingen im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens für eine große Photovoltaik-Freiflächenanlage darauf hingewirkt, das Vorhaben so anzupassen, dass Belange des Naturschutzes dem Vorhaben nicht mehr entgegenstehen. In einem zweiten Fall konnte die StEWK die Änderung eines Flächennutzungsplans erreichen und so ein Windkraftvorhaben ermöglichen.

Deutliche Verkürzung der Genehmigungsverfahren

Eine im Spätherbst vergangenen Jahres eingesetzte Task Force arbeitet mit Hochdruck daran, den Ausbau der Erneuerbaren Energien im Land massiv zu beschleunigen. Dafür braucht es Anreize für potenzielle Vorhabenträger wie Angebote geeigneter Flächen und kürzere Genehmigungsverfahren. Erste gute Ergebnisse der Arbeitsgruppen, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern der verschiedenen Ressorts der Landesregierung sowie Interessensgruppen zusammensetzen, liegen vor, wurden bereits umgesetzt oder sind aktuell in der Umsetzung.

Die Abschaffung der Widerspruchsverfahren kann bei Windenergieprojekten eine Zeitersparnis von bis zu einem Jahr bringen und führt zu einer früheren Bestandskraft der Genehmigung. Zur Straffung der Genehmigungsverfahren für Windenenergieanlagen werden zunächst die Voraussetzungen für eine digitale Antragstellung möglichst bis Ende des Jahres geschaffen. Außerdem sollen Genehmigungsunterlagen digital zwischen dem Antragsteller, der Genehmigungsbehörde und den anderen beteiligten Behörden ausgetauscht werden – damit müssen die Antragsteller nicht mehr eine große Zahl an Kopien einreichen. In einem weiteren Schritt wird das gesamte immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren digitalisiert.

Im Staatsforst Voraussetzungen für bis zu 130 Anlagen geschaffen

Mit dem Start der Vermarktungsoffensive von Staatswaldflächen und der Ausschreibung einer ersten und zweiten Tranche wurden bereits die Voraussetzungen für bis zu 130 Windenergieanlagen im Staatsforst geschaffen – weitere werden folgen. Um das Vergabeverfahren für Pachtflächen zur Windenergienutzung im Staatswald zu vereinfachen, wurden verschiedene Fallkonstellationen veröffentlicht, unter denen eine solche vereinfachte Vergabe möglich ist.

Zudem stehen jetzt Flurbilanzen kostenlos im Internet zur Verfügung – sprich: die kartografische Darstellung der Wertigkeit von landwirtschaftlichen Flächen. Damit können Projektierer und Planer schnell und einfach feststellen, wo es geeignete Fläche für Erneuerbare gibt, ohne zum Beispiel bei besonders wertvollen landwirtschaftlichen Flächen in Konkurrenz mit der Landwirtschaft zu gehen.

Rückenwind für den schnelleren Ausbau und mehr Raum für Erneuerbare gibt es mittlerweile auch aus Berlin, unter anderem mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und der Öffnung der Landschaftsschutzgebiete für Windkraftanlagen. Dafür muss das Bundesnaturschutzgesetz geändert werden, dies hat der Bund zwischenzeitlich bereits angekündigt. Dafür hat sich die baden-württembergische Umwelt- und Energieministerin Thekla Walker bei der Bundesregierung mit Erfolg eingesetzt.

Staatsministerium: Task Force Energiewende

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