Wohnen

Ortskern in Herbertingen erfolgreich saniert

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Das Sanierungsgebiet „Ortskern III“ in Herbertingen ist erfolgreich abgeschlossen. Das Land hat insgesamt 1,35 Millionen Euro Fördermittel bereitgestellt. Mit der Förderung habe sich die Wohn- und Lebensqualität im Ortskern erheblich verbessert, so Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut.

„Herbertingen ist ein hervorragendes Beispiel dafür, wie eine Gemeinde und ihre Bürgerinnen und Bürger von der Städtebauförderung profitieren. Die Wohn- und Lebensqualität im Ortskern konnte erheblich verbessert werden“, erklärte Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut anlässlich des Abschlusses des Sanierungsgebietes „Ortskern III“. Mit insgesamt 1,35 Millionen Euro Landesfinanzhilfen hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau dieses Sanierungsgebiet gefördert.

Die Förderung sei von großer Bedeutung und habe vielfältige positive Auswirkungen. „Die Städtebauförderung bringt viele Vorteile für die Stadtentwicklung: Quartiere werden aufgewertet, Brachflächen neu genutzt und es kann dringend benötigter Wohnraum entstehen. Zudem löst jeder Fördereuro bis zu acht weitere Euro an Folgeinvestitionen aus und das heimische Handwerk profitiert“, sagte Hoffmeister-Kraut.

Das Sanierungsgebiet „Ortskern III“

In Herbertingen wurde die Alemannenhalle als Mehrzweckhalle von Grund auf modernisiert und damit für alle Nutzer erheblich attraktiver gemacht. Die baulich erneuerte Mehrzweckhalle bietet einen sehr guten Rahmen für kulturelle Veranstaltungen, den Schulsport sowie für die Nutzung durch Vereine. Als erster Baustein des Rückbaus der stark befahrenen Ortsdurchfahrt wurde ein Kreisverkehr eingerichtet. Dadurch sowie durch die Sanierung privater Gebäude wurde das Wohnumfeld für die Bewohnerinnen und Bewohner erheblich verbessert. Zudem kaufte die Lilly-Jordans-Stiftung das seit langem leerstehende alte Rathaus von der Gemeinde und sorgte für eine neue Nutzung. Die Sanierung des Gebäudes wurde ebenfalls gefördert. Darin sind jetzt unter anderem eine Bank, eine Wohnung und Räume der Stiftung untergebracht.

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