Wohnen

Neue Gebietskulisse für Mietpreisbremse geht in die Anhörung

Die Mietpreisbremse im Land soll über das Jahr 2025 hinaus verlängert werden. Das Kabinett hat die dazu notwendige Aktualisierung der Gebietskulisse zur Anhörung freigegeben.

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Häuser in Stuttgart werden von der Morgensonne beschienen. (Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)
Symbolbild

Die Mietpreisbremse soll in Baden-Württemberg über das Jahr 2025 hinaus verlängert werden. Dies gab die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi, am Dienstag, 21. Oktober 2025, bekannt. Das Landeskabinett hatte zuvor auf seiner Sitzung die dazu notwendige Aktualisierung der sogenannten Gebietskulisse, die alle Kommunen mit (im landesweiten Vergleich) besonders stark belastetem Wohnungsmarkt umfasst, zur Anhörung freigegeben.

„Wir legen den Geltungsbereich der Mietpreisbremse nicht willkürlich fest“, betonte Razavi. „Das Ganze basiert – wie auch schon die aktuelle, noch bis Jahresende gültige Gebietskulisse – auf entsprechenden rechtlichen Vorgaben des Bundes sowie auf Berechnungen und Einstufungen, die auf dieser Grundlage von einem unabhängigen Institut vorgenommen wurden“, so die Ministerin. Sie betonte zugleich: „Mir wäre es am liebsten, wenn wir dieses Instrument nicht bräuchten. Ich hoffe daher, dass wir es schaffen, in den nächsten Jahren den Wohnungsbau mit geeigneten Maßnahmen so anzukurbeln, dass dies die letzte Verlängerung ist und die Mietpreisbremse Ende 2029 endgültig auslaufen kann.“

Anwachsen der Gebietskulisse auf 130 Kommunen

Basierend auf den Vorgaben des Bundes hat das unabhängige Hamburger Institut FUB, auf dessen Berechnungen und Einstufungen auch die aktuelle Gebietskulisse basiert, das Datenmaterial aktualisiert und durch ein neues Gutachten auf gleicher methodischer Basis eine neue Gebietskulisse erstellt. Demnach sollte die Mietpreisbremse in Baden-Württemberg ab 2026 in 130 Städten und Gemeinden gelten (gegenüber aktuell 89 Städten und Gemeinden). Dabei werden 84 Städte und Gemeinden neu aufgenommen, 46 Städte und Gemeinden bleiben in der Gebietskulisse, 43 Städte und Gemeinden fallen demnach aus der Gebietskulisse heraus.

Bezogen auf die Einwohnerzahl repräsentieren die Städte und Gemeinden in der neuen Gebietskulisse rund 33 Prozent der Bevölkerung (gegenüber rund 36 Prozent in der alten Gebietskulisse). Dieser Rückgang trotz steigender Kommunen-Zahl resultiert vor allem daher, dass vereinzelt größere, einwohnerstarke Städte wie Mannheim oder Konstanz aus der Gebietskulisse fallen.

Alle Details zu den einzelnen Kommunen, eine Liste mit allen Veränderungen sowie das neue (und auch das alte) Gutachten des Instituts sind auf der Webseite des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen zu finden. „Wir arbeiten auch in diesem Fall mit voller Transparenz“, so Razavi. „So kann jeder nachvollziehen, wie es zu den Einstufungen gekommen ist.“ 

Die Mietpreisbremse darf nach den Vorgaben des Bundes nur in Städten und Gemeinden mit einem „angespannten Wohnungsmarkt“ gelten. Bundesländer, die die Mietpreisbremse per Landesverordnung einführen wollen, müssen diese Kommunen basierend auf den bundesgesetzlichen Vorgaben ermitteln. Diese bilden dann die sogenannte Gebietskulisse.

Kriterien basieren auf Bundesvorgaben

Auch die Kriterien sowie die Regeln, die einen vergleichsweise stark belasteten Wohnungsmarkt bestimmen, basieren auf bundesgesetzlichen Vorgaben. In Baden-Württemberg sind dies folgende Kriterien: der Wohnungsversorgungsgrad (Verhältnis von Wohnungsnachfrage zum Wohnungsangebot), die Wohnungsversorgung für Neubürger (Verhältnis von Wohnungsneubau zur Haushaltsentwicklung), die Mietbelastungsquote (Verhältnis von verfügbarem Nettoeinkommen zur Bruttowarmmiete), die Höhe sowie die Entwicklung der Angebotsmieten sowie die Mietpreisdifferenz (Differenz zwischen Vergleichsmieten für Bestandsmietverträge und Angebotsmieten für Neuverträge) beziehungsweise die absolute Höhe der Angebots- und Vergleichsmieten. Sind vier dieser fünf Kriterien erfüllt, handelt es sich um einen angespannten Wohnungsmarkt.

In Kommunen, die Teil der Gebietskulisse sind, darf die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um zehn Prozent übersteigen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Neubauten, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurden. In den Kommunen außerhalb der Gebietskulisse liegt die Höchstgrenze bundesweit und für alle Wohnungen bei 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Eine Überschreitung dieser Grenze kann nach Paragraf 5 Wirtschaftsstrafgesetz eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Bei Mieten, die mehr als 50 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, kommt bundesweit nach Paragraf 291 Strafgesetzbuch sogar eine Straftat in Betracht (sogenannter Mietwucher).

In Baden-Württemberg gilt die Mietpreisbremse seit 2015. Im Jahr 2020 wurde sie um weitere fünf Jahre verlängert, dabei wurde ebenfalls die Gebietskulisse aktualisiert. Die Landesverordnung für die nun anstehende Verlängerung geht jetzt in die Anhörung der betroffenen Verbände und Organisationen. Zudem wird es eine Expertenanhörung mit betroffenen (Ober-)Bürgermeistern und Gutachtern geben. Anschließend erfolgt eine Auswertung der Anhörungsergebnisse, und die Verordnung geht ein weiteres Mal und zur endgültigen Beschlussfassung ins Kabinett. Ziel ist ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2026.

Zwei weitere Regelungen werden ebenfalls verlängert

Ebenfalls bis Ende 2029 verlängert werden sollen die Regelungen zur Kappungsgrenze sowie zur Kündigungssperrfrist.

  • Die Bundesregelung zur Kappungsgrenze legt fest, dass die Bestandsmieten in Deutschland innerhalb von drei Jahren um maximal 20 Prozent angehoben werden dürfen, sofern sie dadurch nicht über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. In Städten und Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt können die Bundesländer diese Grenze auf 15 Prozent senken. Von dieser Möglichkeit hat Baden-Württemberg Gebrauch gemacht. Ausgenommen von diesen Regelungen sind stets Erhöhungen aufgrund von Modernisierungen.
  • Die Bundesregelung zur Kündigungssperrfrist besagt, dass die Mieter einer Wohnung in Deutschland drei Jahre lang Bestandsschutz genießen, wenn die Wohnung nach der Überlassung an die Mieter in Wohneigentum umgewandelt wird. In dieser Zeit darf also keine Eigenbedarfskündigung erfolgen. Für Städte und Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt können die Länder eine längere Sperrfrist festlegen – in Baden-Württemberg soll diese nach dem neuen Verordnungsentwurf weiterhin fünf Jahre betragen.

Weitere Meldungen

Freilichtspiele auf einer Treppe
Kunst und Kultur

Land stärkt Festspiele mit zusätzlich 320.000 Euro

Übergabe von Breitbandförderbescheiden
Breitbandausbau

Land unterstützt Breitbandförderung mit über 231 Millionen Euro

Pressekonferenz LKA zu Terrorgram
Sicherheit

Kriminologische Studie zur deutschen „Terrorgramszene“

Kisten mit Gemüse und Obst.
Ernährung

Sechster Förderaufruf für regionale Bio-Produkte

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (links) überreicht den Sternsingerinnen und Sternsingern eine Geldspende.
Aktion Dreikönigssingen

Kretschmann empfängt Sternsingergruppen

Eine Frau bedient die Smartphone-App eines Onlinehändlers. (Foto: © dpa)
Marktüberwachung

Mehr Schutz bei Online-Einkäufen

Eine Sozialarbeiterin führt in der Landeserstaufnahme für Asylbewerber in Karlsruhe eine Beratung mit einem Flüchtling durch.
Migration

Landkreis Karlsruhe erfolgreich bei Arbeitsgelegenheiten für Geflüchtete

Landtagsgebäude von Baden-Württemberg in Stuttgart.
Landtagswahl

Landeswahlausschuss lässt 21 Landeslisten zu

Ein Haus, dessen Grundgerüst aus Holz besteht, steht in einem Tübinger Neubaugebiet. (Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)
Baurecht

Bauen mit Holz wird erleichtert

Schmeck den Süden
Ernährung

Genussführer 2026 vorgestellt

bwshuttle
Öffentlicher Nahverkehr

Land fördert fünf neue bwshuttle-Angebote

Tasten einer beleuchteten Tastatur. (Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)
Justiz

Bund und Länder vereinbaren bundeseinheitliche Justizcloud

Logo und Schriftzug der „Agentur für Arbeit“ an einem Gebäude.
Arbeitsmarkt

Zum Jahreswechsel keine Entspannung am Arbeitsmarkt

Ministerpräsident Winfried Kretschmann bei seiner Ansprache zum Jahreswechsel 2025/2026, im Hintergrund die Villa Reitzenstein, rechts im Bild die Baden-Württemberg-Fahne.
Neujahrsansprache

Gemeinsam entsteht Zuversicht

Icon eines Fahrrads. Darüber der Text "Mein Bike, mein Weg, mein Vorteil mit JobBike BW.
Radverkehr

Fünf Jahre JobBike BW für Landesbedienstete