Landwirtschaft

Optimierung von landwirtschaftlichen Förderprogrammen

Bei mehreren landwirtschaftlichen Förderprogrammen hat das Land Änderungen vorgenommen. Betriebe werden damit stärker beim Kauf von umweltschonender Technik und Investitionen in das Tierwohl unterstützt.

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Kühe stehen auf einer Wiese.
Symbolbild

„Das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) unterstützt eine wettbewerbsfähige, besonders umweltschonende und tiergerechte sowie witterungsbedingten Risiken vorbeugende Landwirtschaft, durch Förderung von Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter. Die Fördermöglichkeit für umweltschonende Technik der Außenwirtschaft wurde jetzt wieder aktiviert, da sie während der Laufzeit des Bundesprogramms ‚Investitionsprogramm Landwirtschaft‘ 2024 ausgesetzt wurde. Es ist uns wichtig, dass wir unseren landwirtschaftlichen Unternehmen auch weiterhin eine Förderung innovativer Technik anbieten, die zu einer emissionsmindernden Ausbringung von Wirtschaftsdüngern beiträgt und den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln weiter reduziert. Daher bieten wir ab dem Jahr 2025 die Maschinenförderung auf Landesebene über das AFP wieder an“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.

Der Landesregierung sei es ein wichtiges Anliegen, den Landwirten und Landwirtinnen beim Ausstieg aus noch bestehender Anbindehaltung zur Seite zu stehen. „Die Förderbedingungen wurden dementsprechend attraktiver gestaltet. Vor allem für kleinere landwirtschaftliche Betriebe in den benachteiligten Grünlandregionen sollen damit notwendige Investitionen ermöglicht und deren Fortbestand gesichert werden“, betonte Minister Hauk.

Minister Hauk unterstrich, dass die Wiedereinführung der Förderung moderner Technologien in der Außenwirtschaft und eine höhere Förderung bei der Umstellung von der Anbindehaltung auf die Laufstallhaltung eine notwendige Unterstützung für unsere landwirtschaftlichen Unternehmen auf dem Weg hin zu mehr Tierwohl und Umweltschutz ist.

Wesentliche Änderungen im Agrarinvestitionsförderungsprogramm

Die aufgrund des Investitionsprogramms Landwirtschaft des Bundes zeitweise ausgesetzten Maßnahmen zur Förderung von spezifischen Investitionen zum Umwelt- und Klimaschutz im Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) sind ab 2025 wieder über dieses förderfähig. Umfasst sind unter anderem abgedeckte Güllelagerstätten als Einzelmaßnahme sowie Geräte der Außenwirtschaft, die zu einer deutlichen Emissionsminderung bei der Wirtschaftsdüngerausbringung führen, wie zum Beispiel Schleppschuhverteiler.

Auch moderne Geräte, die eine deutliche Minderung beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ermöglichen, können gefördert werden. Dazu gehören zum Beispiel moderne Pflanzenschutzgeräte mit Sensorsteuerung zur gezielten Applikation oder mit Assistenzsystemen zur automatischen Teilbreitenschaltung beziehungsweise Geräte zur gezielten mechanischen Unkrautbekämpfung mittels digital gesteuerter Verfahren. In Zusammenhang mit der bodennahen Ausbringung von Wirtschaftsdüngern wird die Ausbringtechnik gefördert, der Tankwagen ist ausgenommen. Die Maschinenförderung erfolgt mit einem Fördersatz von 20 Prozent.

Um den Betrieben Planungssicherheit zu geben, wurde im AFP zudem die Befristung für die erhöhte Förderung von Investitionen in die Umstellung von der Anbindehaltung auf die Laufstallhaltung aufgehoben. Der erhöhte Fördersatz von 40 Prozent bei Einhaltung der Premiumanforderungen ist nun über den 31. Dezember 2025 hinaus gültig.

Anpassungen im Programm zur Förderung von Investitionen zur Diversifizierung

Im Bereich der Diversifizierung werden lediglich einige kleine Anpassungen vorgenommen, unter anderem entfällt die eingeschränkte Förderung für Brennereien.

Ab 2025 ist es nicht nur bestehenden Brennereien möglich eine Förderung für Brennereigeräte zu beantragen, sondern auch Neueinsteigern.

Wesentliche Änderungen im Programm zur Förderung von Investitionen in kleinen landwirtschaftlichen Betrieben

In Anbetracht der Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebsstrukturen wird der maximale Standardoutput, der die Maßgröße für einen „kleinen landwirtschaftlichen Betrieb“ darstellt, von 100.000 Euro auf 120.000 Euro erhöht. Durch die Anpassung wird den vergleichsweise kleineren Betrieben weiterhin eine Teilnahme am Förderprogramm ermöglicht.

Die Umstellung von der Anbindehaltung auf die Laufstallhaltung über das Programm zur Förderung von Investitionen in kleinen landwirtschaftlichen Betrieben (IKLB) wird weiterhin besonders gefördert. Bei Einhaltung der Premiumanforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung wird in diesem Zusammenhang der bisherige Fördersatz von 40 Prozent auf 50 Prozent erhöht. Des Weiteren liegt die neue förderfähige Investitionssumme für diese Maßnahme bei 500.000 Euro anstatt ehemals 300.000 Euro. Damit wird den zwischenzeitlich enorm gestiegenen Stallbaukosten Rechnung getragen.

Termine für 2025

Die ersten Auswahltermine im Jahr 2025 für Bewilligungen von Anträgen der Förderprogramme AFP, Diversifizierung und IKLB sind für Anfang April 2025 geplant.

Infodienst Landwirtschaft – Ernährung – Ländlicher Raum: Förderwegweiser

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