Landwirtschaft

Ökologische Vorrangflächen für Futterzwecke nutzen

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Risse ziehen sich durch ein Feld bei Filderstadt, auf dem im Hintergrund Salatpflanzen stehen. (Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)

Aufgrund der erheblichen Trockenheit leidet auch die Landwirtschaft in Teilen Baden-Württembergs bereits an Futtermangel. Der Bund plant daher Verordnungsänderungen, um Landwirten die Nutzung zusätzlicher Flächen für Futterzwecke zu ermöglichen.

Auch 2020 ist die Lage der Landwirtschaft in Deutschland durch die Auswirkungen der erheblichen Trockenheit geprägt. Zwischenzeitliche Niederschläge im Juni haben die Situation regional zwar etwas verbessert, aber auch in Teilen Baden-Württembergs leiden inzwischen Futterbestände unter den Folgen der Trockenheit. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat deshalb dem Bundeslandwirtschaftsministerium mitgeteilt, dass insbesondere der südwestliche Landesteil bereits an Futtermangel leidet und in Abhängigkeit von der weiteren Witterungslage auch noch andere Landesteile Probleme bekommen können.

Um in dieser Lage die Landwirte bundesweit zu unterstützen, plant das Bundeslandwirtschaftsministerium deshalb eine Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung. Diese Verordnungen sollen kurzfristig abgestimmt und dann dem Bundesrat zur Zustimmung vorgelegt werden. Damit würde für Landwirte die Möglichkeit geschaffen, zusätzliche Flächen für Futterzwecke zu nutzen.

Ökologische Vorrangflächen für Futterzwecke nutzen

Konkret würden die Länder dadurch ermächtigt, allgemein oder im Einzelfall Gebiete mit witterungsbedingtem Futtermangel auszuweisen. In diesen Gebieten könnten die Landwirte dann Flächen mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke – die bei Beantragung der Direktzahlungen als im Umweltinteresse genutzte Flächen, sogenannte ökologische Vorrangflächen (öVF), ausgewiesen wurden – für Futterzwecke nutzen. Sobald die Rechtsgrundlagen geschaffen sind, wird das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über den Beginn der Ausnahmeregelung informieren. Auf ökologischen Vorrangflächen sind bereits schon bisher, ohne eine gesonderte Regelung, folgende Möglichkeiten zulässig:

Auf öVF-Bracheflächen kann seit dem 1. August der Aufwuchs durch Schafe und Ziegen beweidet werden. Es darf auch eine Aussaat oder Pflanzung, die nicht vor Ablauf dieses Jahres zur Ernte führt, vorgenommen werden.

Im Jahr der Antragstellung kann eine öVF-Zwischenfruchtfläche oder Gründecke (= Untersaat) ebenfalls durch Beweidung von Schafen und Ziegen genutzt werden. Für die Schnittnutzung oder Beweidung mit anderen Tierarten bedarf es jedoch einer Ausnahmeregelung durch Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung.

Möglichkeiten im Förderprogramm FAKT

Im Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl FAKT sind bereits – ohne eine gesonderte Regelung – folgende Möglichkeiten zulässig:

Bestehende Verpflichtungen beim Anbau von Zwischenfrüchten können im Rahmen der Fruchtfolge bei Altverpflichtungen von 2015 bis 2017 beziehungsweise deren Verlängerung in 2020 um bis zu 30 Prozent (Erstanträge ab 2018 um 20 Prozent) reduziert und die freiwerdenden Flächen anderweitig genutzt werden. Eine FAKT-Förderung kann für die abgemeldeten Flächen nicht erfolgen, dies hat jedoch keine Auswirkungen auf die Einhaltung des eingegangenen Verpflichtungsumfangs.

FAKT-Begrünungsmaßnahmen, die am 31. Dezember 2019 nach fünfjähriger Verpflichtung ausgelaufen sind und 2020 verlängert wurden, können storniert werden. Somit wäre die Verpflichtung am 31. Dezember 2019 beendet und die Landwirte können die Flächen 2020 anderweitig nutzen. Finanzielle Auswirkungen auf die Vorjahre sind dabei nicht gegeben.

Weitere Meldungen

Streuobstwiese
Streuobst

20. landesweiter Streuobsttag in Hohenheim

Jugendliche halten ein Banner mit der Aufschrift «Ehrenamt» in den Händen.
Ländlicher Raum

Jugendliche fürs Ehrenamt begeistern

Drohne mit Auslegearm zum Einölen der Eier beim Anflug an einen Baum mit Kormorannestern
Fischerei

Drohnen-Testflug zum Kormoranmanagement am Bodensee

Asiatische Hornisse
Artenmanagement

Königinnen und Nester der Asiatischen Hornisse melden

Logo "Turmwärts"
Ländlicher Raum

Kreative Nachnutzung von Trafo­türmen im Ländlichen Raum

Erläuterungen für Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Mitte) und Umweltministerin Thekla Walker (rechts)
Nationalpark

Erweiterung des Nationalparks Schwarzwald

Weg im ländlichen Raum
Ländlicher Raum

Land unterstützt Modernisierung Ländlicher Wege

In einer braunen Biomülltonne liegen Lebensmittel.
Ernährung

Zweite Runde der Lebensmittelretter-Challenge startet

Blick über Hohenlohe
Landwirtschaft

Hauk kritistiert EU-Wiederherstellungsverordnung

Eine Hand hält am 18.04.2016 an einer Tankstelle in Tübingen (Baden-Württemberg) einen Tankstutzen.
Verbraucherschutz

Hauk kritisiert deutsche Spritpreise

Wanderer gehen bei Reichelsheim durch den herbstlichen Odenwald (Hessen).
Forst

KI unterstützt Waldmanagement im Klimawandel

Erster Wolf im Süden Sachsen-Anhalts entdeckt
Naturschutz

Fähe im Enztal-Territorium als sesshaft nachgewiesen

Ein Reh springt bei Bodnegg (Baden-Württemberg) über eine Wiese, auf der Löwenzahn blüht. (Bild: picture alliance/Felix Kästle/dpa)
Forst

Forstliches Gutachten 2024 Baden-Württemberg

Ehrenamtskarte Baden-Württemberg
Bürgerengagement

Neue Angebote bei Ehrenamtskarte

Gefärbte Eier stehen in einer Palette (Foto: © dpa)
Verbraucherschutz

Unbeschwertem Ostergenuss steht nichts im Weg