Coronavirus

Öffnung von Freizeitparks mit neuer Corona-Hygiene-Verordnung

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Eine Gruppe von Menschen fährt Achterbahn in einem Erlebnispark.

Ab 29. Mai dürfen Freizeitparks in Baden-Württemberg unter Auflagen wieder öffnen. Jeder Betreiber muss ein eigenes Hygienekonzept ausarbeiten. Abstandsregelungen müssen eingehalten werden.

Heute können Freizeitparks in Baden-Württemberg wieder öffnen. Dafür legt die neue Hygiene-Verordnung Freizeitparks Auflagen fest, die am Freitag, 29. Mai 2020, in Kraft tritt. So muss jeder Betreiber ein eigenes Hygienekonzept ausarbeiten. Danach muss jeder Besucher seine personenbezogenen Daten hinterlassen. Betreiber eines Freizeitparks haben die Anzahl der anwesenden Personen so zu begrenzen, dass die Abstandsregelungen eingehalten werden. Auch bei den einzelnen Attraktionen ist der Mindestabstand zu gewähren, indem Sitze frei bleiben oder weiter voneinander entfernt werden.

Mit Hygienekonzept und Abstandsregelungen

„Mit der Öffnung der Freizeitparks sichern wir Arbeitsplätze vor Ort. Freizeitparks haben eine große Ausstrahlungswirkung für eine gesamte Region und sind mit weiteren Branchen wie Hotellerie und Gastronomie eng verzahnt, sagte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut.

Tourismusminister Guido Wolf sagte: „Freizeitparks spielen für das Tourismusland Baden-Württemberg eine wichtige Rolle. Die Betreiber planen die Wiedereröffnungen seit Wochen und haben umfangreiche Hygienekonzepte ausgearbeitet. Für viele Menschen ist die Krise mit enormen Belastungen verbunden, sie sehnen sich nach Auszeiten. Ich bin sicher: Die Menschen werden die wiedergewonnenen Freizeitmöglichkeiten verantwortungsbewusst nutzen.“

Gesundheitsminister Manne Lucha appellierte an die Besucherinnen und Besucher: „Spaß und Vergnügen in Freizeitparks sollten nicht darüber hinwegtäuschen, dass Abstands- und Hygieneregeln weiterhin wichtig sind. Jeder Schritt zur Öffnung verlangt erhöhte Wachsamkeit. Das haben wir jetzt gemeinsam in der Hand.“

Den Betreibern von Schankwirtschaften wurde ebenfalls eine Öffnungsperspektive ab dem 30. Mai für den bestuhlten Außenbereich und zum 2. Juni auch für den Innenbereich eingeräumt. Es gelten dieselben Hygiene-Vorgaben wie in einem Restaurant. Dazu wurde die Hygiene-Verordnung für Gaststätten auf Schankwirtschaften ausgeweitet.

Übersicht Corona-Verordnungen für Baden-Württemberg

Aktuelle Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Weitere Meldungen

Visualisierung vom Anbau der Frauenklinik am Universitätsklinikum Tübingen Ansicht West
Vermögen und Bau

Frauenklinik am Universitäts­klinikum Tübingen wird erweitert

Verkehrsunfallbilanz 2025
Verkehrsunfallbilanz 2025

Straßenverkehr in Baden-Württemberg wird immer sicherer

Stuttgart Neckarpark
Wohnraumoffensive

Land unterstützt Kommunen mit Bau-Turbo

Gruppenbild anlässlich der Unterzeichnung einer Absichtserklärung zur Intensivierung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Baden-Württemberg und der ukrainischen Region Lwiw
Absichtserklärung

Baden-Württemberg und Lwiw vertiefen wirtschaftliche Zusammenarbeit

Visualisierung Campus St. Alban
Innovationspreis

Zehn Preise für kirchliche Wohnprojekte

DEHOGA Cup
Start-up BW

Kleinblatt GmbH aus Stuttgart gewinnt den DEHOGA CUP

Forscher im Forschungszentrum M3 des Universitätsklinikums Tübingen
Innovation

Land fördert Digitales Innovationszentrum am Uniklinikum Freiburg

Justizministerin Marion Gentges (Vierte von links) mit dem Team des Projekts „DIE MUTMACHER“
Justiz

Begleithunde unterstützen in Strafprozessen

Flur in einem Krankenhaus
Gesundheit

248 Millionen Euro für Investitionen an 20 Kliniken

Eine Frau greift nach einem Apfel aus dem Obst- und Gemüseregal eines Reformhauses. (Foto: © dpa)
Landwirtschaft

Land mit vielfältiger Bio-Qualität auf BIOFACH präsent

Ein Mann hält ein Ringbuch mit Bauplänen, mit dem Zeigefinger deutet er auf ein Baufeld
Flächenmanagement

„Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ wird gestärkt

Wirtschaftsministerin Dr, Nicole Hoffmeister-Kraut (Zweite von rechts) überreicht Adolf Klek (Mitte) die Staufermedaille des Landes Baden-Württemberg.
Auszeichnung

Adolf Klek mit Staufermedaille geehrt

von links nach rechts: Justizministerin Marion Gentges, Sabine Gwarys, Adam Michel (Vorstand AMSEL) und der Bürgermeister der Stadt Ettenheim, Bruno Metz
Justiz

Bundesverdienstkreuz für Sabine Gwarys

Holger Neinhaus und Arne Braun
Kunst und Kultur

Holger Neinhaus bleibt geschäftsführender Vorstand am ZKM

Ein älteres Paar wandert bei Sonnenschein auf einem Feldweg bei Fellbach zwischen zwei Rapsfeldern hindurch. (Bild: Christoph Schmidt / dpa)
Ländlicher Raum

Flurneuordnung in Furtwangen bewilligt