Frühe Bildung

Neues Sprach-Förderangebot für Kitas im Land

Mit dem landesweiten Fachdienst Sprache stärkt das Land die alltagsintegrierte Sprachbildung und Sprachförderung in Kitas. Ab sofort können Einrichtungen Förderanträge stellen.

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Eine Erzieherin ließt drei Kleinkindern aus einem Buch vor (Bild: © dpa).
Symbolbild

Sprache ist der zentrale Schlüssel für Bildungserfolg und gesellschaftliche Teilhabe. In Säule 3 des Sprachförderprogramms SprachFit des Landes werden Kitas künftig mit einem landesweiten Fachdienst Sprache bei der alltagsintegrierten Sprachbildung und Sprachförderung unterstützt. Mit dem Auf- und Ausbau des Fachdiensts Sprache trägt das Kultusministerium die Erfolgsfaktoren des Förderprogramms „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ weiter in die Fläche. Dazu gewährt das Land Zuwendungen zur Finanzierung der Kosten zur Beschäftigung von externer fachlicher Beratung und Prozessbegleitung im Rahmen des Fachdiensts Sprache.

Mit dem Fachdienst Sprache soll Fachberatung zur Sprachbildung und Sprachförderung für alle Kitas zugänglich gemacht werden. Durch dessen fachliche Beratung und Prozessbegleitung soll eine Stärkung der Handlungskompetenz der pädagogischen Fachkräfte im Bereich der Sprachbildung und -förderung erzielt werden. Staatssekretär Volker Schebesta sagte: „Ich bin mir sicher, dass unsere Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen mit der Unterstützung durch den Fachdienst Sprache die alltagsintegrierte Sprachbildung und Sprachförderung noch zielgerichteter als bisher in den Mittelpunkt ihrer Arbeit rücken können. Schließlich ist dies eine zentrale Aufgabe aller Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg.“

Förderanträge bis 15. November einreichen

Ab Montag, 6. Oktober 2025, können sowohl öffentliche als auch private Kindertageseinrichtungen bei der  L-Bank Förderanträge für den Fachdienst Sprache stellen (bis spätestens 15. November 2025 in digitaler Form). Antragsberechtigt sind öffentliche, freie und private Träger von Kindertageseinrichtungen, die Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Stadt- und Landkreise) sowie Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und Fachverbände, bei denen eine Struktur eines Fachdienstes Sprache für Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg besteht oder die eine solche Struktur ausbauen beziehungsweise aufbauen wollen. Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 82.000 Euro pro Jahr. Bei der Stellenbesetzung müssen als Maßnahme der Qualitätssicherung Vorgaben zur beruflichen Qualifikation beachtet werden. Zudem müssen die geförderten Personen sozialversicherungspflichtig beschäftigt und tariflich entlohnt werden. Der Antrag kann für einen Förderzeitraum von bis zu drei Jahren – längstens jedoch bis zum Kita-Jahr 2028/2029 – gestellt werden. Die Förderung beginnt stets zeitgleich mit dem Kita-Jahr am 1. September.

L-Bank: Förderantrag Fachdienst Sprache

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