Kinder

Neues Pilotprojekt „SchwimmFidel – ab ins Wasser!“

Ein Junge taucht im Freibad.

Ab dem 1. April startet das Land das neue Pilotprojekt „SchwimmFidel – ab ins Wasser!“ zur Verbesserung der Schwimmfähigkeit bei Vorschulkindern.

Noch bis zum 31. März dieses Jahres laufen die Kurse des coronabedingten Sofortprogramms des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport, den Schwimmverbänden und den Landesverbänden der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) zur Verbesserung der Schwimmfähigkeit. Dies sollte möglichst vielen Kindern und Jugendlichen einen Anfängerschwimmkurs ermöglichen, um auch den coronabedingten Schließungen der Schwimmbäder zu begegnen. Damit ist es jedoch noch nicht getan – und um einen nahtlosen Übergang zu ermöglichen, wird die Landesregierung gemeinsam mit den Schwimm- und DLRG-Landesverbänden ein Pilotprojekt zur Verbesserung der Schwimmfähigkeit von Kindern im Vorschulalter auf den Weg bringen. Dieses wird zunächst vom 1. April bis zum 31. August 2022 erprobt, wofür 600.000 Euro aus Landesmitteln bereitstehen.

„Während der Pandemie waren die Schwimmbäder zeitweise geschlossen, deswegen hatten viele Kinder überhaupt nicht die Möglichkeit, schwimmen zu lernen. Darauf haben wir gemeinsam mit den Schwimm- und DLRG-Landesverbänden mit einem Sofortprogramm reagiert“, sagt die Ministerin für Kultus, Jugend und Sport, Theresa Schopper. Sie betont: „Es ist wichtig, dass wir jetzt weitermachen und weiter fördern, damit die Kinder schwimmen lernen können, denn das rettet im Ernstfall Leben. Darum setzen wir ein neues Pilotprojekt auf, mit dem wir vor allem Kooperationen zwischen Kindertageseinrichtungen (Kitas) und Schwimmvereinen sowie DLRG-Ortsgruppen auf den Weg bringen wollen.“

Etablierung von nachhaltigen Kooperationen

Gegenüber dem Sofortprogramm hat das Pilotprojekt vor allem das Ziel, nachhaltigere Kooperationen aufzubauen. Gefördert werden sollen deswegen Kooperationen von DLRG-Ortsgruppen und Schwimmvereinen mit Kindertageseinrichtungen. Diese Zusammenarbeit ist auch Bedingung für die Antragsstellung: Ein Schwimmkurs kann nur gefördert werden, wenn er in Kooperation mit einer Kindertageseinrichtung stattfindet. „Das Pilotprojekt soll uns erst einmal Erkenntnisse dazu einbringen, ob wir mit dieser Förderung und dem Kooperationsgebot nachhaltige Strukturen für die Zukunft auf den Weg bringen. Mit diesen Erkenntnissen wollen wir dann ein Förderprogramm umsetzen, das direkt an das Pilotprojekt anschließt und auf Dauer angelegt ist“, erklärt Kultus- und Sportministerin Schopper.

„Wir haben mit dem Sofortprogramm schon über 40.000 Kindern dabei geholfen, schwimmen zu lernen. Der nächste Schritt ist es, diese Schwimmkurse nachhaltiger aufzustellen“, sagt Armin Flohr (Präsident DLRG Landesverband Württemberg e.V.) für die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Schwimmen. Er ergänzt: „Deswegen begrüßen wir es, dass das Land weitere Mittel bereitstellt, damit wir an den coronabedingten Defiziten arbeiten können.“ Die Schwimmvereine oder DLRG-Ortsgruppen erhalten als Aufwandsentschädigung pauschal 600 Euro pro durchgeführtem Anfängerkurs.

Vier bis sieben Kinder pro Kurs

Fester Bestandteil bei einem Anfängerschwimmkurs im Rahmen des Pilotprojekts ist dabei ein Elternabend in der Kita, in dem die Bedeutung der Schwimmfähigkeit thematisiert und die Zusammenarbeit mit dem kooperierenden Verein beziehungsweise der Ortsgruppe erläutert wird. Ferner wird eine Handreichung für die Erzieherinnen und Erzieher sowie für die Eltern erarbeitet. Der Gesamtumfang des Kurses muss mindestens 600 Minuten betragen, sollte möglichst vor 16.30 Uhr oder an Wochenenden und in Ferienzeiten stattfinden und die Niveaustufen 1 und 2 (Wassergewöhnung und Grundfertigkeiten des Schwimmens) der „Empfehlungen für den Schwimmunterricht in der Schule“ (PDF) abbilden. Er soll mindestens vier sowie maximal sieben Kinder umfassen. Anträge können Schwimmvereine oder DLRG-Ortsgruppen, die Mitglieder im zuständigen Schwimmverband oder DLRG-Landesverband sind, über die Arbeitsgemeinschaft der DLRG-Landesverbände und der beiden Schwimmverbände (ARGE Schwimmen) stellen.

Für das Sofortprogramm Schwimmen, im Rahmen dessen noch bis zum 31. März 2022 Kurse stattfinden, konnten bis zum 31. Dezember 2021 Schwimmvereine, DLRG-Ortsgruppen sowie private Anbieter mit Sitz in Baden-Württemberg Anträge stellen. Sie erhielten eine pauschale Bezuschussung von 200 Euro, bei Anmietung weiterer Wasserflächen konnte der Zuschuss auf bis zu 400 Euro erhöht werden.

Die Umsetzung des Sofortprogramms erfolgte über eine Arbeitsgemeinschaft der DLRG-Landesverbände und der beiden Schwimmverbände (ARGE Schwimmen). Hierfür hat das Land Mittel in Höhe von 2,2 Millionen Euro bereitgestellt, die nahezu vollständig abgerufen wurden. Im Rahmen des Sofortprogramms haben rund 41.500 Kinder an einem Anfängerschwimmkurs teilgenommen.

Empfehlungen für den Schwimmunterricht in der Schule (PDF)

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