Gewerbeaufsicht

Neuer Schwerpunkt für Arbeitsschutz in Betrieben

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Zwei Bauarbeiter auf einer Baustelle in Mannheim. (Bild: dpa)

Angesichts der Corona-Krise liegt der Schwerpunkt der Gewerbeaufsicht aktuell auf der Überwachung und der Beratung von Betrieben hinsichtlich Corona-Themen und damit beim Arbeitsschutz.

Umweltministerium und Wirtschaftsministerium werden die Schwerpunkte der Gewerbeaufsicht im laufenden Jahr den aktuellen Anforderungen durch die Corona-Pandemie anpassen. Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut und Umweltminister Franz Untersteller sehen darin einen wichtigen Beitrag der Gewerbeaufsicht zur Eindämmung des Virus. „Wir müssen den Betrieben sowohl in der aktuell schwierigen Phase als auch im Prozess des Wiederanfahrens nach dem ‚shutdown‘ stärker unterstützend zur Seite stehen. Es geht darum, die Erfolge bei der Eindämmung des Virus zu sichern und Beschäftigte zu schützen“, erläuterten Hoffmeister-Kraut und Untersteller.

Corona im Fokus der Gewerbeaufsicht

„Die Gewerbeaufsicht reagiert zum Schutz der Beschäftigten auf die aktuellen Anforderungen durch die Corona-Krise“, führte der Umweltminister aus. „Deshalb wird in der nächsten Zeit bei der Tätigkeit der Gewerbeaufsicht der Überwachungs- und Beratungsschwerpunkt auf Corona-Themen und damit beim Arbeitsschutz liegen“, so Hoffmeister-Kraut. Dafür ist es nötig, andere für das Jahr 2020 vereinbarte Themenschwerpunkte der Gewerbeaufsicht sowohl beim Arbeitsschutz als auch im Umweltbereich zunächst zu verschieben.

In einem Schreiben an die Gewerbeaufsichtsbehörden der Regierungspräsidien sowie Stadt- und Landkreise präzisieren die beiden Ministerien die neuen Schwerpunkte. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gewerbeaufsicht sollen sich „vorrangig der Beratung und Überwachung der Betriebe widmen, die in besonderem Maße von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen sind“. Dies betrifft insbesondere Betriebe, in denen viele Menschen zusammentreffen: Geschäfte und Märkte, Bauunternehmen und Baustellen, Friseure oder Gaststätten. Dort gibt es ein erhöhtes Risiko für die Beschäftigten und damit einen hohen Handlungs- aber eben auch Beratungs- und Kontrollbedarf.

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