Sonderpädagogik

Neue Bildungspläne für Bildungsgänge Lernen und Geistige Entwicklung

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Schüler in Inklusionsklasse spielen Karten

Mit den neuen Bildungsplänen für die Bildungsgänge Lernen und Geistige Entwicklung möchte das Land sonderpädagogische Angebote unabhängig vom Lernort so gestalten, dass sie die Schülerinnen und Schüler möglichst gut unterstützen.

Zum 1. August 2022 sind neue Bildungspläne für die sonderpädagogischen Förderschwerpunkte und Bildungsgänge Lernen sowie Geistige Entwicklung in Kraft getreten. Diese gelten ab dem kommenden Schuljahr 2022/2023. Eine Neuerung, die sich schon im Titel abzeichnet, ist, dass sich die Bildungspläne zum ersten Mal auf die Schülerinnen und Schüler beziehen – unabhängig davon, wo der Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot eingelöst wird. Dies kann an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) oder in inklusiven Bildungsangeboten geschehen. In beiden Fällen erhalten die Lehrkräfte mit dem neuen „Bildungsplan für Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot im Förderschwerpunkt Lernen“ beziehungsweise. „Geistige Entwicklung“ ein Instrument für ihre (Zusammen-)Arbeit.

„Wir wollen sonderpädagogische Bildungsangebote so gestalten, dass sie die Entwicklung und das Lernen der jungen Menschen mit ihren jeweiligen Bedarfen unterstützen“, sagt Kultusministerin Theresa Schopper. Sie führt weiter aus: „Die Bildungspläne sind zudem unabhängig vom Lernort formuliert. Dies unterstreicht, dass es für uns gleichrangig ist, wenn das Angebot an einem SBBZ oder in einem inklusiven Setting verwirklicht wird. Ziel ist es, für die Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot ein möglichst passgenaues Bildungsangebot an allen Lernorten zu machen.“

Gemeinsame Struktur der Bildungspläne

Beide Bildungspläne weisen erstmals eine gemeinsame Struktur auf und sind angeglichen an die Fächerstruktur der Bildungspläne der allgemeinen Schulen. Sie greifen das Bewährte der bisherigen Bildungspläne auf und beziehen darüber hinaus neue gesellschaftliche und gesetzliche Veränderungen mit ein. Erhalten bleibt die Orientierung an der von der Weltgesundheitsorganisation veröffentlichten ICF-CY (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit bei Kindern und Jugendlichen) und dem darin vorgestellten Verständnis von Behinderung. Diese Festlegungen sind für die Umsetzung der Bildungspläne handlungsleitend. Die neuen Bildungspläne berücksichtigen dadurch neben den individuellen Lern- und Leistungsmöglichkeiten der einzelnen Schülerin und des einzelnen Schülers ebenso die spezifische Lebenslage und Lernbiografie im Zusammenhang mit biologischen, sozialen oder psychischen Faktoren.

Neben den Fächern wie Deutsch, Kunst oder Mathematik sind auch Lebensfelder (Personales Leben, Soziales und gesellschaftliches Leben, Selbstständiges Leben und Arbeitsleben) Teil des Bildungsplans. Diese umfassen Kompetenzen welche den Schülerinnen und Schülern ein Höchstmaß an Selbstständigkeit, Selbstbestimmung sowie Aktivität und Teilhabe ermöglichen. Die Verflechtung dieser Lebensfelder mit den Unterrichtsfächern ist ein Kernprinzip für die Planung von Unterricht und der Kerngedanke sonderpädagogischer Bildungsangebote. Diese Verflechtung wird unterstützt durch Denkanstöße zur Schulentwicklung, beispielhaft aufgeführte Inhalte und exemplarische Aneignungs- und Differenzierungsmöglichkeiten sowie Verlinkungen innerhalb der Bildungspläne und zum Bildungsplan 2016.

Angebote für Lehrerinnen und Lehrer

Um die Lehrerinnen und Lehrer bei der Umsetzung des neuen Bildungsplans zu unterstützen, gibt es neben Fortbildungsangeboten des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) weitere Angebote. Die Lehrerinnen und Lehrer können auf Fragen und Antworten zurückgreifen sowie einen digitalen Kurs mit Erklärvideos absolvieren. Außerdem gibt es Beispielaufgaben sowie weitere Materialien zum Einstieg in die Arbeit mit den neuen Bildungsplänen.

Die Überarbeitung der Bildungspläne der Förderschwerpunkte Lernen und Geistige Entwicklung wurde mit der Bildungsplanreform der allgemeinen Schulen 2016 notwendig. Beide Förderschwerpunkte stellen jeweils eigene Bildungsgänge dar. In ihnen werden die meisten Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot unterrichtet.

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport: Sonderpädagogische Bildung

Bildungspläne Baden-Württemberg: Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung

Bildungspläne Baden-Württemberg: Förderschwerpunkt Lernen

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