Sonderpädagogik

Neue Bildungspläne für Bildungsgänge Lernen und Geistige Entwicklung

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Schüler in Inklusionsklasse spielen Karten

Mit den neuen Bildungsplänen für die Bildungsgänge Lernen und Geistige Entwicklung möchte das Land sonderpädagogische Angebote unabhängig vom Lernort so gestalten, dass sie die Schülerinnen und Schüler möglichst gut unterstützen.

Zum 1. August 2022 sind neue Bildungspläne für die sonderpädagogischen Förderschwerpunkte und Bildungsgänge Lernen sowie Geistige Entwicklung in Kraft getreten. Diese gelten ab dem kommenden Schuljahr 2022/2023. Eine Neuerung, die sich schon im Titel abzeichnet, ist, dass sich die Bildungspläne zum ersten Mal auf die Schülerinnen und Schüler beziehen – unabhängig davon, wo der Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot eingelöst wird. Dies kann an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) oder in inklusiven Bildungsangeboten geschehen. In beiden Fällen erhalten die Lehrkräfte mit dem neuen „Bildungsplan für Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot im Förderschwerpunkt Lernen“ beziehungsweise. „Geistige Entwicklung“ ein Instrument für ihre (Zusammen-)Arbeit.

„Wir wollen sonderpädagogische Bildungsangebote so gestalten, dass sie die Entwicklung und das Lernen der jungen Menschen mit ihren jeweiligen Bedarfen unterstützen“, sagt Kultusministerin Theresa Schopper. Sie führt weiter aus: „Die Bildungspläne sind zudem unabhängig vom Lernort formuliert. Dies unterstreicht, dass es für uns gleichrangig ist, wenn das Angebot an einem SBBZ oder in einem inklusiven Setting verwirklicht wird. Ziel ist es, für die Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot ein möglichst passgenaues Bildungsangebot an allen Lernorten zu machen.“

Gemeinsame Struktur der Bildungspläne

Beide Bildungspläne weisen erstmals eine gemeinsame Struktur auf und sind angeglichen an die Fächerstruktur der Bildungspläne der allgemeinen Schulen. Sie greifen das Bewährte der bisherigen Bildungspläne auf und beziehen darüber hinaus neue gesellschaftliche und gesetzliche Veränderungen mit ein. Erhalten bleibt die Orientierung an der von der Weltgesundheitsorganisation veröffentlichten ICF-CY (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit bei Kindern und Jugendlichen) und dem darin vorgestellten Verständnis von Behinderung. Diese Festlegungen sind für die Umsetzung der Bildungspläne handlungsleitend. Die neuen Bildungspläne berücksichtigen dadurch neben den individuellen Lern- und Leistungsmöglichkeiten der einzelnen Schülerin und des einzelnen Schülers ebenso die spezifische Lebenslage und Lernbiografie im Zusammenhang mit biologischen, sozialen oder psychischen Faktoren.

Neben den Fächern wie Deutsch, Kunst oder Mathematik sind auch Lebensfelder (Personales Leben, Soziales und gesellschaftliches Leben, Selbstständiges Leben und Arbeitsleben) Teil des Bildungsplans. Diese umfassen Kompetenzen welche den Schülerinnen und Schülern ein Höchstmaß an Selbstständigkeit, Selbstbestimmung sowie Aktivität und Teilhabe ermöglichen. Die Verflechtung dieser Lebensfelder mit den Unterrichtsfächern ist ein Kernprinzip für die Planung von Unterricht und der Kerngedanke sonderpädagogischer Bildungsangebote. Diese Verflechtung wird unterstützt durch Denkanstöße zur Schulentwicklung, beispielhaft aufgeführte Inhalte und exemplarische Aneignungs- und Differenzierungsmöglichkeiten sowie Verlinkungen innerhalb der Bildungspläne und zum Bildungsplan 2016.

Angebote für Lehrerinnen und Lehrer

Um die Lehrerinnen und Lehrer bei der Umsetzung des neuen Bildungsplans zu unterstützen, gibt es neben Fortbildungsangeboten des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) weitere Angebote. Die Lehrerinnen und Lehrer können auf Fragen und Antworten zurückgreifen sowie einen digitalen Kurs mit Erklärvideos absolvieren. Außerdem gibt es Beispielaufgaben sowie weitere Materialien zum Einstieg in die Arbeit mit den neuen Bildungsplänen.

Die Überarbeitung der Bildungspläne der Förderschwerpunkte Lernen und Geistige Entwicklung wurde mit der Bildungsplanreform der allgemeinen Schulen 2016 notwendig. Beide Förderschwerpunkte stellen jeweils eigene Bildungsgänge dar. In ihnen werden die meisten Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot unterrichtet.

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport: Sonderpädagogische Bildung

Bildungspläne Baden-Württemberg: Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung

Bildungspläne Baden-Württemberg: Förderschwerpunkt Lernen

Weitere Meldungen

Wasser läuft aus einem Wasserhahn in ein Glas.
Bodenverunreinigungen

1,2 Millionen Euro für PFAS-Forschung

Das Bild ist in vier orangefarbene Kacheln unterteilt. Jede Kachel beinhaltet eine Empfehlung zum Umgang mit großer Hitze. Kachel eins: In der Mittagshitze Schatten aufsuchen und große Anstrengungen möglichst meiden. Kachel zwei: Ausreichend trinken, zum Beispiel Wasser oder Saftschorle. Koffein und Alkohol meiden. Kachel drei: Leichte Baumwollkleidung in hellen Farben tragen. Sonnenbrille und Mütze oder Hut aufsetzen. Kachel vier: Auf Menschen achten, die die Empfehlungen nicht selbst umsetzen können und ihnen helfen. Im Zentrum des Bildes ist ein Kreis in dem eine Sonne strahlt. Ein Thermometer zeigt eine Temperatur von 40 Grad Celsius.
Gesundheitsschutz

Wenn Hitze zur Gesundheitsgefahr wird

Eine Mitarbeiterin eines Pharmahändlers bestückt in Stuttgart-Münster in Baden-Württemberg eine Kommissioniermaschine.
Wirtschaft

Investitionen in Pharmaindustrie wandern ab

Promotionsfahrzeug Mehr Leben im Eigenheim
Wohnraumoffensive

Online-Dialog zu „Mehr Leben im Eigenheim“ am 25. Juni

Organspendeausweis
Organspende

Zahl der Organspenden im Land steigt leicht

Eine asiatische Tigermücke (Aedes albopictus) sitzt auf einem Finger und sticht zu.
Gesundheitsschutz

Stechmückensaison hat begonnen

Abgebildet ist das Logo zum Förderprogramm "Inklusionstaler". In einem Kreis finden sich viele kleine Punkte in allen Farben. Auf halber Höhe steht rechts der Schriftzug "Inklusionstaler" in weiß auf blauem Grund.
Menschen mit Behinderung

Land fördert Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Eine Frau befestigt einen „Rauchen-Verboten“-Aufkleber an einer Scheibe (Bild: © dpa).
Nichtraucherschutz

Neue Regeln für Raucherinnen und Raucher vom 1. Juni an

Logo und Schriftzug der „Agentur für Arbeit“ an einem Gebäude.
Arbeitsmarkt

Moderate Frühjahrsbelebung am Arbeitsmarkt

Logo von Start up BW
Start-up BW

OSORA medical im Landesfinale des „Start-up BW Elevator Pitch“

von links nach rechts: Präsidentin des Landesjustizprüfungsamts Sintje Leßner, Lukas Wörner, Dr. Fabian Haller, Paul Schwarz, stellvertretende Leiterin des Landesjustizprüfungsamtes Dr. Cornelia Iffland
Justiz

Examensfeier 2026 zum Zweiten juristischen Staatsexamen

Teilnehmende der Jugend- und Familienministerkonferenz 2026 sitzen mit Blick auf mehrere kreisförmig angeordnete Bildschirme an einem großen Konferenztisch.
Jugend und Familie

Land setzt Schwerpunkte für gesellschaftlichen Zusammenhalt

Ein Thermometer zeigt fast 36 Grad Celsius an.
Gesundheitsschutz

Temperaturanstieg und hohe UV-Strahlung am Pfingstwochenende

IW JUNIOR Landeswettbewerb - Dorfgemeinschaftsladen
Start-up BW

Zwei Schülerfirmen beim Landeswettbewerb ausgezeichnet

Das beschauliche Dorf Hiltensweiler, ein Teilort von Tettnang, wird von der Abendsonne angestrahlt. Im Hintergrund sind der Bodensee und die Alpen zu sehen.
Ländlicher Raum

Entwicklungsprogramm Länd­licher Raum 2027 ausgeschrieben