Infrastruktur

Mobilfunk-Ausbau wird künftig einfacher

In luftiger Höhe werden Arbeiten an einem Mobilfunkmast vorgenommen.

Mit einer Änderung der Landesbauordnung soll der Mobilfunk-Ausbau künftig einfacher werden. Damit möchte das Land Bürokratie abbauen und die digitale Infrastruktur stärken.

Um das Mobilfunknetz schneller ausbauen zu können, wird die Landesbauordnung (LBO) geändert. Der Ministerrat hat hierfür in seiner Sitzung am 18. Oktober 2022 das förmliche Gesetzgebungsverfahren eingeleitet.

Zukünftig dürfen innerorts 15 Meter hohe Mobilfunkantennen und außerorts sogar 20 Meter hohe Antennen ohne Baugenehmigung aufgestellt werden. Bisher galt dies nur für Antennen bis zehn Meter Höhe. Außerdem werden die vorgeschriebenen Abstände im Außenbereich verringert.

Ministerin Nicole Razavi sagt: „Wir erleichtern den beschleunigten Ausbau des Mobilfunknetzes und damit auch das Schließen von Funklöchern. Das ist ein wichtiger Schritt nach vorn, denn eine flächendeckend leistungsstarke digitale Infrastruktur ist für unser Land von zentraler Bedeutung. Zugleich bauen wir mit der Erweiterung der Verfahrensfreiheit für Antennenanlagen Bürokratie ab und entlasten die Baurechtsbehörden.“

Übersicht der Änderungen

Die Änderungen im Einzelnen:

  • Erweiterung der Verfahrensfreiheit von Mobilfunkantennen im Innenbereich auf eine Höhe bis 15 Meter und im Außenbereich bis 20 Meter (Nummer 5 c des Anhangs zu Paragraph 50 Absatz 1 der LBO)
  • Verringerung der Abstandsflächen bei Antennenanlagen im Außenbereich durch eine Änderung des maßgeblichen Berechnungsfaktors von derzeit 0,4 auf 0,2 der Gebäudehöhe (Paragraph 5 Absatz 7 LBO)
  • Verfahrensfreistellung von ortsveränderlichen Antennenanlagen bis zu einer Aufstelldauer von 24 Monaten (Nummer 10 des Anhangs zu Paragraph 50 Absatz 1 der LBO)

Als nächstes startet die Verbandsanhörung zum Gesetzesentwurf und schließlich die Beratung im Landtag. Am Tag nach der Verkündung soll das „Gesetz zur Erleichterung des baurechtlichen Verfahrens beim Mobilfunknetzausbau“ in Kraft treten.

Landesbauordnung für Baden-Württemberg

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