Tierschutz

Mehr Katzenschutzverordnungen in Baden-Württemberg

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Katze

In den letzten drei Jahren haben 56 Gemeinden in Baden-Württemberg, darunter mit Karlsruhe und Mannheim auch zwei Großstädte, eine Katzenschutzverordnung erlassen.

In Baden-Württemberg laufen zwar keine Löwen umher, wie in Brandenburg, aber auch im Ländle gibt es viele verwilderte, freilebende Katzen.

Seit 2013 gibt es nach dem Tierschutzgesetz die Möglichkeit, für Gemeinden eine Katzenschutzverordnung zu erlassen. Die Stabsstelle der Landestierschutzbeauftragten hat 2018 einen Entwurf der Katzenschutzverordnung erstellt, an dem sich die Gemeinden orientiert haben. Nach jetzigem Stand haben in den letzten drei Jahren 56 Gemeinden, darunter auch zwei Großstädte, Karlsruhe und Mannheim, eine Katzenschutzverordnung erlassen.

„Es geht voran“, sagt die Landestierschutzbeauftragte Dr. Julia Stubenbord am 11. August 2023 in Stuttgart. Viele der Katzenschützerinnen und Katzenschützer arbeiten an vorderster Front, um freilebenden Katzen ein besseres Leben zu ermöglichen. Sie fangen diese Tiere ein, lassen sie kastrieren und bieten ihnen an Futterstellen artgerechte Nahrung an, häufig auf eigene Kosten und in ihrer Freizeit. Sie bekommen oft keine Unterstützung von den Gemeinden und werden noch angefeindet.

Inhalt der Katzenschutzverordnung

Die Katzenschutzverordnung beinhaltet, dass Katzen, die Besitzer haben und Freigang erhalten, kastriert und gekennzeichnet werden müssen. Aber auch, dass Katzenschützende die Katzen einfacher einfangen und kastrieren lassen können.

„Die Gemeinden, die eine Katzenschutzverordnung erlassen haben, haben erkannt, dass dies der beste Weg ist, die Population freilebender Katzen in Schach zu halten und es langfristig weniger Fundtiere gibt“, so Stubenbord. Die Gemeinden sind für aufgefundene Tiere, die einmal im menschlichen Besitz waren, zuständig. Dies gilt für alle Katzen, auch wenn sie inzwischen verwildert sind und draußen leben. Katzen sind domestizierte Tiere und auf die Versorgung durch den Menschen angewiesen.

„Es ist gut, dass in Baden-Württemberg immer mehr Gemeinde den Tierschutz durch Erlass von Katzenschutzverordnungen unterstützen. Besonders da die Tierheime am Anschlag mit ihren Möglichkeiten sind – gerade in den Sommerferien – Katzen aufzunehmen. Es gibt noch viele Gemeinden, die sich trotz des bestehenden Katzenleids gegen eine Katzenschutzverordnung wehren. Auch diese sollen sich endlich auf den Weg machen“, appelliert Stubenbord.

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