Coronavirus

Lockerungen für Besuche in Pflegeeinrichtungen

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ältere Frau mit Rollator vor Eingang eines Senioren-Wohnstiftes

Die Landesregierung hat Lockerungen für Besuche in stationären Pflegeeinrichtungen und für Tagespflegeeinrichtungen beschlossen. Ab 1. Juli gibt es keine Einschränkung der Besuchszeiten mehr. Pro Bewohner sind zwei Besucher am Tag erlaubt und es sind wieder Besuche im Bewohnerzimmer möglich.

Für Bewohnerinnen und Bewohner von stationären Pflegeeinrichtungen und deren Angehörige wird es ab 1. Juli weitere Lockerungen geben. Zugleich gibt es wesentliche Erleichterungen für den Regelbetrieb von Tagespflegeeinrichtungen sowie für Gruppenangebote im Vor- und Umfeld von Pflege. Dies hat die Lenkungsgruppe der Landesregierung am Mittwoch, 24. Juni, beschlossen. Die neuen Regelungen der Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen gelten selbstverständlich immer unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens.

Vernünftige Balance zwischen Infektionsschutz und sozialer Teilhabe

„Der Schutz der besonders gefährdeten vulnerablen Gruppen hat für uns höchste Priorität. Gleichzeitig wissen wir auch, wie belastend die rigorosen Kontaktbeschränkungen für Bewohnerinnen und Bewohner insbesondere in stationären Pflegeeinrichtungen und deren Angehörige und Freunde waren. Es muss in dieser Phase der Corona-Pandemie jetzt darum gehen, eine vernünftige Balance zu finden zwischen dem lnfektionsschutz auf der einen und der Ermöglichung von sozialer Teilhabe auf der anderen Seite“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha.

Die neuen Regelungen sollen die Besuchs- und damit Lebensqualität für die Betroffenen deutlich erhöhen, mehr und einfacher Besuche ermöglichen und den administrativen Aufwand der Einrichtungen reduzieren.

Die neuen Besuchsregeln für stationäre Pflegeeinrichtungen sehen insbesondere vor:

  • Verzicht auf das Besuchsmanagement durch die Einrichtungen
  • Keine Beschränkung der Besuchszeiten mehr
  • Weiterhin zahlenmäßige Beschränkung der Besuche: Bewohner können pro Tag zwei Besucher empfangen / Ausnahmen hiervon können aus besonderen Anlässen (zum Beispiel Sterbebegleitung, Geburtstage) erteilt werden
  • Für Besucher Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) in geschlossenen Räumen
  • Besuche sollen künftig regelhaft wieder im Bewohnerzimmer ermöglicht werden
  • Aufhebung der Pflicht, nach Verlassen der Einrichtungen (zum Beispiel für Spaziergänge) für 14 Tage eine MNB zu tragen

Besuche durch Personen, die in Kontakt mit einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person stehen oder typische Symptome einer Infektion mit SARS-CoV-2 aufweisen (namentlich Geruchs- und Geschmacksstörungen, Fieber, Husten sowie Halsschmerzen), werden weiterhin nicht möglich sein.

Weitere Erleichterungen für die Tagespflege und das Vor- und Umfeld der Pflege

Auch für die Einrichtungen der Tagespflege und die Gruppenangebote im Vor- und Umfeld der Pflege gibt es weitere Erleichterungen. Minister Lucha: „Uns ist bewusst, dass auch die Einschränkungen im ambulanten Bereich gerade für die pflegenden Angehörigen sehr belastend waren. Auch hier wollen wir für die Betroffenen mehr Normalität und Entlastung schaffen.“

Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege sowie Gruppenangebote im Vor- und Umfeld der Pflege waren bislang nur eingeschränkt möglich. Nunmehr können sie einen „geschützten“ Regelbetrieb mit entsprechenden Schutz- und Hygienekonzepten aufnehmen.

Die Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen gilt unter anderem für Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen sowie in der Tages-und Nachtpflege und bei den Gruppenangeboten im Vor- und Umfeld von Pflege.

Verordnung des Sozialministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Virus SARS-CoV-2 (Coronavirus) in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen sowie Unterstützungsangeboten im Vor- und Umfeld von Pflege (Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen – CoronaVO Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen)

Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen

Aktuelle Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Weitere Meldungen

Auszubildende in einer Berufsschule (Foto: © dpa)
Ausbildung

Duale Ausbildungsvorbereitung erhöht Karrierechancen

Ein Krebsforscher arbeitet in einem Labor des Nationalen Centrums für Tumorerkrankungen in Heidelberg mit einer Pipette. (Bild: picture alliance/picture alliance / dpa)
Gesundheitsschutz

PFOA-Belastung bei Einwohnern im Landkreis Rastatt sinkt weiter

Marktplatz in Waiblingen
Städtebauförderung

270,63 Millionen Euro für 319 Städtebaumaßnahmen

Flurneuordnung Schefflenz-Oberschefflenz
Ländlicher Raum

Flurneuordnung in Walldürn schreitet zügig voran

Förderbescheide Rettungsdienst
Rettungsdienst

Land investiert kräftig in Rettungswachen

Gebäude des Bundesrats
Bundesrat

Bessere Verhinderung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen

Ein Pfleger eines Pflegeheims schiebt eine Bewohnerin mit einem Rollstuhl.
Bundesrat

Versicherungsfremde Leistungen aus Bundessteuermitteln finanzieren

Ein Krebsforscher arbeitet in einem Labor des Nationalen Centrums für Tumorerkrankungen in Heidelberg mit einer Pipette. (Bild: picture alliance/picture alliance / dpa)
Forschung

Land fördert Präventionsnetzwerk mit rund zwei Millionen Euro

Eine Frau isst in einer Kantine zum Mittag. (Foto: © dpa)
Ernährung

Impulse für nachhaltige Gemeinschaftsverpflegung an Kliniken

Auf dem Bild ist Ministerin Dr. Nicole-Hoffmeister-Kraut mit Herrn Dr. Andreas Zekorn zu sehen. Beide lächeln in die Kamera. Die Ministerin hält eine Urkunde in beiden Händen.
Ehrung

Dr. Andreas Zekorn mit Staufermedaille geehrt

Bürger wählt (Foto: © dpa)
Landtagswahl 2026

Informationsangebote zur Sicherheit im Wahlkampf

Ein Biber, fotografiert an einem Fluss (Quelle: dpa).
Artenschutz

Biberverordnung hilft bei Konfliktfällen

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 20. Januar 2026

von links nach rechts: Thomas Strobl, Stellvertretender Ministerpräsident und Innenminister, Sandra Boser, Staatssekretärin im Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, Marion Gentges, Ministerin der Justiz und für Migration, Dr. Ute Leidig, Staatssekretärin im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration, Florian Haßler, Staatssekretär im Staatsministerium
Kabinettsausschuss

46 Maßnahmen gegen Hass und Hetze

Gesprächsrunde mit Ministerpräsident Winfried Kretschmann (rechts) am 26. November 2025 an der Wilhelmsschule in Stuttgart-Wangen, an der ein Pilotprojekt der Familiengrundschulzentren eingerichtet wird.
Bildung

Land stärkt Erziehungspartnerschaft