Coronavirus

Lockerungen für Besuche in Pflegeeinrichtungen

Lesezeit: 3 Minuten
  • Teilen
  •  
Ältere Frau mit Rollator vor Eingang eines Senioren-Wohnstiftes

Die Landesregierung hat Lockerungen für Besuche in stationären Pflegeeinrichtungen und für Tagespflegeeinrichtungen beschlossen. Ab 1. Juli gibt es keine Einschränkung der Besuchszeiten mehr. Pro Bewohner sind zwei Besucher am Tag erlaubt und es sind wieder Besuche im Bewohnerzimmer möglich.

Für Bewohnerinnen und Bewohner von stationären Pflegeeinrichtungen und deren Angehörige wird es ab 1. Juli weitere Lockerungen geben. Zugleich gibt es wesentliche Erleichterungen für den Regelbetrieb von Tagespflegeeinrichtungen sowie für Gruppenangebote im Vor- und Umfeld von Pflege. Dies hat die Lenkungsgruppe der Landesregierung am Mittwoch, 24. Juni, beschlossen. Die neuen Regelungen der Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen gelten selbstverständlich immer unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens.

Vernünftige Balance zwischen Infektionsschutz und sozialer Teilhabe

„Der Schutz der besonders gefährdeten vulnerablen Gruppen hat für uns höchste Priorität. Gleichzeitig wissen wir auch, wie belastend die rigorosen Kontaktbeschränkungen für Bewohnerinnen und Bewohner insbesondere in stationären Pflegeeinrichtungen und deren Angehörige und Freunde waren. Es muss in dieser Phase der Corona-Pandemie jetzt darum gehen, eine vernünftige Balance zu finden zwischen dem lnfektionsschutz auf der einen und der Ermöglichung von sozialer Teilhabe auf der anderen Seite“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha.

Die neuen Regelungen sollen die Besuchs- und damit Lebensqualität für die Betroffenen deutlich erhöhen, mehr und einfacher Besuche ermöglichen und den administrativen Aufwand der Einrichtungen reduzieren.

Die neuen Besuchsregeln für stationäre Pflegeeinrichtungen sehen insbesondere vor:

  • Verzicht auf das Besuchsmanagement durch die Einrichtungen
  • Keine Beschränkung der Besuchszeiten mehr
  • Weiterhin zahlenmäßige Beschränkung der Besuche: Bewohner können pro Tag zwei Besucher empfangen / Ausnahmen hiervon können aus besonderen Anlässen (zum Beispiel Sterbebegleitung, Geburtstage) erteilt werden
  • Für Besucher Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) in geschlossenen Räumen
  • Besuche sollen künftig regelhaft wieder im Bewohnerzimmer ermöglicht werden
  • Aufhebung der Pflicht, nach Verlassen der Einrichtungen (zum Beispiel für Spaziergänge) für 14 Tage eine MNB zu tragen

Besuche durch Personen, die in Kontakt mit einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person stehen oder typische Symptome einer Infektion mit SARS-CoV-2 aufweisen (namentlich Geruchs- und Geschmacksstörungen, Fieber, Husten sowie Halsschmerzen), werden weiterhin nicht möglich sein.

Weitere Erleichterungen für die Tagespflege und das Vor- und Umfeld der Pflege

Auch für die Einrichtungen der Tagespflege und die Gruppenangebote im Vor- und Umfeld der Pflege gibt es weitere Erleichterungen. Minister Lucha: „Uns ist bewusst, dass auch die Einschränkungen im ambulanten Bereich gerade für die pflegenden Angehörigen sehr belastend waren. Auch hier wollen wir für die Betroffenen mehr Normalität und Entlastung schaffen.“

Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege sowie Gruppenangebote im Vor- und Umfeld der Pflege waren bislang nur eingeschränkt möglich. Nunmehr können sie einen „geschützten“ Regelbetrieb mit entsprechenden Schutz- und Hygienekonzepten aufnehmen.

Die Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen gilt unter anderem für Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen sowie in der Tages-und Nachtpflege und bei den Gruppenangeboten im Vor- und Umfeld von Pflege.

Verordnung des Sozialministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Virus SARS-CoV-2 (Coronavirus) in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen sowie Unterstützungsangeboten im Vor- und Umfeld von Pflege (Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen – CoronaVO Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen)

Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen

Aktuelle Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Weitere Meldungen

Gruppenbild mit Ministerpräsident Winfried Kretschmann (vorne, vierter von links) und den Ordensprätendentinnen und Ordensprätendenten
Auszeichnung

Verdienstorden des Landes an 24 verdiente Persönlichkeiten

Lachende Jugendliche sitzen in Sportklamotten in einer Sporthalle
Sportministerkonferenz

Olympiawerbung soll positiv auf Breitensport ausstrahlen

Ein Beamter der Justizvollzugsanstalt in Offenburg steht im Raum einer Werkstatt der Anstalt. (Foto: © dpa)
Justiz

50 Jahre Stiftung „Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender“

Award in Form eines bunten Löwen in Acryl mit Aufdruck "Integrationspreis des Landes Baden-Württemberg 2025"
Integration

Integrationspreis des Landes verliehen

Die Preisträger und Preisträgerin mit Staatssekretärin Elke Zimmer und Ministerialdirektor Berthold Frieß
Nahverkehr

Land kürt „BWeger und BWegerin 2025“

Häuser in Stuttgart werden von der Morgensonne beschienen. (Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)
Wohnraumoffensive BW

Neue Prämien für Kommunen zum Schaffen von Wohnraum

Ein Schild mit der Aufschrift "Universitätsklinikum" steht in Mannheim an einer Einfahrt zum Universitätsklinikum.
Krankenhäuser

Grünes Licht für Klinikverbund Heidelberg-Mannheim

Ein Neubaugebiet von Weissach
Ländlicher Raum

Studie zu Wohnortwahl junger Menschen veröffentlicht

Ein Motorradfahrer fährt auf einer Landstraße (Bild: © Verkehrsministerium Baden-Württemberg)
Lärmschutz

Initiative Motorradlärm bilanziert Erfolge

Siebte Sitzung des Kabinettsausschusses „Entschlossen gegen Hass und Hetze“
Innere Sicherheit

Siebte Sitzung des Kabinetts­ausschusses gegen Hass und Hetze

Kinder und Jugendliche proben im Kammertheater Stuttgart das Musiktheaterstück „Nimmerland“ (Bild: © dpa).
Kunst und Kultur

200.000 Euro für Projekte von Kinder- und Jugendtheatern

Ministerpräsident Winfried Kretschmann
Kreisbesuch

Kretschmann besucht Landkreis Reutlingen

Eine Frau tippt auf einem Tablet. Daneben liegt ein Smartphone.
Ländlicher Raum

Praxisleitfaden stärkt Bürgerkommunikation im Ländlichen Raum

Stuttgart Neckarpark
Flächenmanagement

Anträge für Förderprogramm zur Innenentwicklung stellen

Die Bewohner einer Wohngemeinschaft für Senioren unterhalten sich. (Foto: © dpa)
Quartiersimpulse

Mehr als 1,1 Millionen Euro für soziale Quartiersentwicklung