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Landesfamilienpass 2020 ab sofort erhältlich

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Der Landesfamilienpass

Mit dem Landesfamilienpass erhalten Kinder und deren Bezugspersonen vergünstigten oder kostenlosen Eintritt zu vielen spannenden Ausflugszielen im Land. Den Pass und die dazugehörige Gutscheinkarte für das Jahr 2020 können antragsberechtigte Familien ab sofort kostenlos bei ihrer jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragen.

Der Landesfamilienpass ermöglicht Kindern und deren Bezugspersonen auch im kommenden Jahr wieder vergünstigten oder kostenlosen Eintritt zu spannenden Ausflugszielen in ganz Baden-Württemberg. Mit dabei sind unter anderem die vier großen Freizeitparks im Land, der Europa-Park in Rust, der Erlebnispark Tripsdrill in Cleebronn, das Ravensburger Spieleland sowie der Schwaben Park bei Kaisersbach. Aber auch Freizeitbäder, zahlreiche Klöster, Burgruinen und Schlösser lassen sich mit dem Landesfamilienpass ermäßigt oder kostenfrei besuchen.

Antragsberechtigte Familien können den Pass und die dazugehörige Gutscheinkarte für das Jahr 2020 ab sofort kostenlos bei ihrer jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragen, gab Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha in Stuttgart bekannt. Eine Liste aller Ausflugsziele, die mit dem Pass besucht werden können, kann am Seitenende heruntergeladen werden.

Wer kann den Landesfamilienpass zusammen mit den Kindern nutzen?

„Auch im kommenden Jahr ist beim Landesfamilienpass wieder für jeden Geschmack etwas dabei. Ob Kultur, Action oder Geschichte – die Vielfalt unseres Landes kennenzulernen darf nicht am Einkommen der Eltern scheitern“, so Minister Lucha. „Damit möglichst viele Kinder von den Vergünstigungen profitieren, haben wir den Landesfamilienpass den gewandelten Familienmodellen angepasst. Denn Familie ist überall da, wo Kinder sind. Egal ob Sie Opa, alleinerziehende Mutter, Tante oder eine andere Bezugsperson sind: Ich wünsche Ihnen und den Kindern auch in Zukunft abwechslungsreiche und vergnügte Stunden beim Erkunden und Erleben unserer Heimat.“

Neben einem Erwachsenen, der berechtigt ist, den Landesfamilienpass zu beantragen, können bis zu vier weitere Personen in den Pass eingetragen werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen getrenntlebenden leiblichen Elternteil, Oma und/oder Opa, erwachsene Geschwister oder eine andere Bezugsperson der Kinder handelt. Von den eingetragenen Personen können bei Ausflügen immer zwei Erwachsene zusammen mit den Kindern die Vergünstigung des Landesfamilienpasses in Anspruch nehmen.

Wer kann einen Landesfamilienpass beantragen?

Einen Landesfamilienpass können Familien beantragen, wenn sie mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern (auch Pflege- oder Adoptivkindern) in einem Haushalt leben. Alleinerziehende erhalten den Landesfamilienpass schon bei einem kindergeldberechtigten Kind, wenn sie mit diesem zusammen in einem Haushalt leben. Dies gilt auch für Familien, die mit einem schwer behinderten Kind zusammenleben, Kinderzuschlag beziehungsweise Hartz IV-Leistungen oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen.

Den Landesfamilienpass und die dazugehörige Gutscheinkarte erhalten Familien auf Antrag bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Dort gibt es auch weitere Auskünfte über eventuelle kommunale Familienpässe und -ermäßigungen.

Sozialministerium: Viele Ausflugsmöglichkeiten mit dem Landesfamilienpass

Sozialministerium: Besondere Angebote im Jahr 2020 (PDF)

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