Bundesratsinitiative

Land setzt sich für Änderung der Health-Claims-Verordnung ein

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Blick durch Glastür auf die Sitzung des Bundesrates (Foto: Kay Nietfeld/dpa)

Die Landesregierung setzt sich mit einer Bundesratsinitiative für Verbraucher und Hersteller pflanzlicher Arzneimittel ein. Gesundheitsbezogene Angaben auf den Produkten müssen verlässlich sein – zugunsten eines fairen Wettbewerbs und im Sinne der Verbraucher.

Das Wirtschaftsministerium setzt sich gemeinsam mit dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im Bundesrat dafür ein, dass die Verordnung der Europäischen Union (EU) über Gesundheitsversprechen (Health Claims-Verordnung) künftig auch für pflanzliche Stoffe Anwendung findet. Dies hätte zur Folge, dass künftig auch Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln mit pflanzlichen Stoffen, die auf ihren Produkten gesundheitsbezogene Angaben (Health Claims) machen, die Wirksamkeit der Stoffe wissenschaftlich belegen müssen.

Pflanzliche Arzneimittel mit Wettbewerbsnachteilen

Aktuell haben Hersteller pflanzlicher Arzneimittel erhebliche Wettbewerbsnachteile, da sie als Arzneimittelhersteller aufwendige und kostspielige Zulassungsverfahren durchlaufen müssen, um die Wirkung ihrer Arznei zu belegen. Demgegenüber können Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln dieselbe gesundheitliche Wirkung versprechen, ohne dies wissenschaftlich zu belegen. Diese Produkte können daher günstiger angeboten werden.

„Mit der Bundesratsinitiative wollen wir erreichen, dass die gesundheitsbezogenen Angaben auf den Produkten verlässlich sind – zugunsten eines fairen Wettbewerbs zwischen den Wirtschaftsakteuren in Europa“ sagte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. „Der aufwendige und kostspielige Weg der Zulassung muss sich für unsere zahlreichen Hersteller für pflanzliche Arzneimittelhersteller in Baden-Württemberg lohnen. Daher dürfen diese Produkte nicht im Wettbewerb stehen mit Produkten, die für Verbraucher kaum unterscheidbar ebenfalls Heilversprechen abgeben. Die Unternehmen brauchen dringend Planungs- und Rechtssicherheit.“

Peter Hauk, Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, sagte: „Es kann nicht sein, dass vor allem im Internet Nahrungsergänzungsmittel mit unlauteren und irreführenden Aussagen beworben werden und damit bei den Verbrauchern falsche Erwartungen geweckt werden. Nahrungsergänzungsmittel zählen zu den Lebensmitteln und haben keine arzneiliche Wirkung.“ Bereits 2006 habe die EU die sogenannte Health-Claims-Verordnung erlassen, um diesen Wildwuchs an nicht belegten Gesundheitsversprechen zu beenden. Doch seit mehr als zehn Jahren liegen unzählige Anträge zu pflanzlichen Stoffen, die sogenannten Botanicals, auf Eis. Dies sei für die Verbraucher eine höchst unbefriedigende Situation.

Hauptstandort für pflanzliche Arzneimittel in Europa

„Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass die EU-Kommission endlich die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit beauftragt, ihre Prüfung der noch ausstehenden Anträge fortzusetzen und abzuschließen. Erst wenn die Liste der zugelassenen Gesundheitsangaben auch die Botanicals umfasst, wird es für diesen Bereich EU-weit einheitlich Rechtssicherheit geben“, betonten Hoffmeister-Kraut und Hauk.

Nach der EU-Verordnung sind Gesundheitsversprechen nur zulässig, wenn die Wirkung der Inhaltsstoffe auch wissenschaftlich bestätigt ist. Damit die Verordnung in allen Bereichen greift, muss die EU-Kommission die Stoffe entsprechend bewerten. Diese gesetzlich vorgeschriebene Bewertung der gesundheitsbezogenen Angaben, die seit Jahren ausgesetzt ist, soll mit der Bundesratsinitiative erwirkt werden.

Deutschland und insbesondere Baden-Württemberg ist einer der Hauptstandorte für die Herstellung pflanzlicher Arzneimittel in Europa. Den Unternehmen ist es wichtig, dass ihre Produkte den aufwendigen Zulassungsprozess für pflanzliche Arzneimittel durchlaufen haben, um dem Verbraucher nur gesundheitsbezogene Angaben mit einem tatsächlichen Wirksamkeitsnachweis vorlegen zu können.

Health-Claims-Verordnung

Für den Verbraucher sollte die Health-Claims-Verordnung (HCVO) ein hohes Schutzniveau vor falschen Gesundheitsversprechen gewährleisten und die Produktauswahl erleichtern. Nach dem Willen des europäischen Gesetzgebers in Brüssel sollten mit Inkrafttreten im Jahr 2007 nur noch zugelassene gesundheitsbezogene Angaben europaweit verwendet werden. Die Zulassung erfolgt erst nach einer wissenschaftlichen Bewertung auf höchstmöglichem Niveau.

Die HCVO wurde und wird auch von den Herstellern pflanzlicher Arzneimittel und den sie vertretenden Verbänden sowie Verbraucherschutzverbänden im Land grundsätzlich sehr begrüßt, um einen fairen Wettbewerb in Europa zwischen Unternehmen zu gewährleisten. Die bislang von der EU-Kommission genehmigte Liste enthält 222 gesundheitsbezogene Angaben. Weitere 1.600 Einträge der konsolidierten Liste der eingegangenen Anträge wurden abschließend bewertet und abgelehnt. Bei allen übrigen beantragten Werbeaussagen (circa 2.200, die meisten davon für Botanicals) hat die EU-Kommission seit 2010 die für die Umsetzung der HCVO notwendige Bewertung ausgesetzt. Somit können diese Angaben derzeit noch immer ungeprüft genutzt werden, solange sie nicht im Einzelfall als irreführend beurteilt werden.

Weitere Meldungen

Absperrung auf einer Straße. Im Hintergrund eine Autobrücke.
Kommunaler Straßenbau

Land unterstützt Kommunen beim Umbau der Straßeninfrastruktur

Neubau Kollegiengebäude 1, Pädagogische Hochschule Freiburg, Birk Heilmeyer und Frenzel Architekten, Stuttgart
Holzbau

Klimafreundlich Bauen mit Holz

Ein Netzwerk-Kabelstecker leuchtet in der Netzwerkzentrale einer Firma zu Kontrollzwecken rot. (Bild: picture alliance/Felix Kästle/dpa)
Sicherheit

Strobl begrüßt Einigung zur Speicherfrist von IP-Adressen

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (links) und Tadeusz Matacz (rechts) stehen vor Fahnen und präsentieren die Verleihungsurkunde.
Auszeichnung

Ehrentitel Professor an Tadeusz Matacz

Renato Gigliotti
Polizei

Neue Leitung für das Polizeipräsidium Ravensburg

Ein Mitarbeiter von Kawasaki führt bei der Industriemesse Hannover Messe am Messestand von Microsoft die Überwachung und Steuerung einer Maschine mit einer AR-Brille (Augmented Reality) vor.
Industrielle Innovation

Baden-Württemberg auf der Hannover Messe 2026

Logo von Start up BW
Start-up BW

Auswahl für Start-up BW Pre-Seed steht

Verleihung Gigabitkommune@BW
Breitbandausbau

33 weitere Gigabitkommunen

Breitbandübergabe
Digitalisierung

38,4 Millionen Euro für den kommunalen Breitbandausbau

Projektteam, Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges (Dritte von links), Direktorin des Amtsgerichts Nürtingen Dr. Sabine Kienzle-Hiemer (Vierte von links), Dr. Markus Volz Vizepräsident des Landgerichts Stuttgart (5. v. l.)
Justiz

Pilotprojekt „Zivilgerichtliches Online-Verfahren“ gestartet

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (links) überreicht Dr. Edwin Ernst Weber (rechts) die Staufermedaille des Landes Baden-Württemberg.
Auszeichnung

Staufermedaille an Dr. Edwin Ernst Weber

Landessieger von „Jugend debattiert“ stehen fest (Bild: Kultusministerium Baden-Württemberg)
Schule

Siegerinnen und Sieger von „Jugend debattiert“ gekürt

Finanzamtsleiter Böblingen Wankmüller
Verwaltung

Neuer Leiter des Finanzamts Böblingen

Wort-Bild-Marke der Innovationsallianz Baden-Württemberg
Innovation

Land stärkt Innovationsallianz mit über 40 Millionen Euro

Streuobstwiese
Streuobst

20. landesweiter Streuobsttag in Hohenheim