Landwirtschaft

Land setzt Rinder-Salmonellose-Verordnung aus

Nach einem Gutachten stellt die Rinder-Salmonellose kein erhebliches Risiko für die Gesundheit der Rinder in Deutschland dar. Baden-Württemberg setzt daher die Rinder-Salmonellose-Verordnung aus.

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Rinder auf  der Weide
Symbolbild

„In Baden-Württemberg setzen wir mit sofortiger Wirkung die Rinder-Salmonellose-Verordnung aus. Das Land folgt mit dieser Entscheidung den Ländern Bayern, Sachsen-Anhalt und Sachsen, die ebenfalls die Verordnung ausgesetzt haben. Grundlage dafür ist ein Gutachten des Friedrich-Loeffler-Instituts – Bundforschungsinstitut für Tiergesundheit (FLI), das zu dem Ergebnis kommt, dass die Rinder-Salmonellose kein erhebliches Risiko für die Gesundheit der Rinder in Deutschland darstellt. Mit der Entscheidung, die Verordnung auszusetzen, beenden wir Monate voller Unsicherheit, sowohl für die Tierhalter als auch Veterinärbehörden“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, am Montag, 30. Dezember 2024.

Nach einem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) steht die Rinder-Salmonellose-Verordnung geltendem EU-Recht entgegen, weshalb das BMEL beabsichtigte, die Verordnung noch in dieser Legislaturperiode aufzuheben. Aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl ist dieses aber nicht mehr möglich.

„Wir möchten die Zeit der Ungewissheit beenden, zumal sich die Aufhebung durch den Bund nun noch weit in das Jahr 2025 verzögern wird, gleichzeitig entlasten wir die landwirtschaftlichen Betriebe in puncto Bürokratie“, betonte Minister Hauk.

Und sagte weiter: „Die Zeiten, in denen Rinderhalter beim Nachweis von Salmonellen mit langen Betriebssperren und deutlichen wirtschaftlichen Verlusten in Folge von Vermarktungsbeschränkungen rechnen mussten, gehören der Vergangenheit an.“

Hintergrundinformationen

Nach umfangreicher Prüfung hat das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg beschlossen, im Vorgriff auf die Rücknahme der Rinder-Salmonellose-Verordnung diese bereits jetzt nicht mehr anzuwenden und das EU-Recht umzusetzen.

Laut EU-Tiergesundheitsrecht sind für die Rinder-Salmonellose keine Maßnahmen zur Seuchenprävention und -bekämpfung festgelegt, es sei denn, sie stellt ein erhebliches Risiko für die Gesundheit der gehaltenen Landtiere in Deutschland dar.

Dass die Salmonellose der Rinder in Deutschland kein erhebliches Risiko darstellt, hat das Friedrich-Löffler-Institut in einer aktuellen Stellungnahme dargestellt.

Sofern im Einzelfall ein erhebliches Risiko durch Salmonellosen bei Rinder festgestellt wird, ist ein behördliches Handeln nach allgemeinen Bekämpfungsvorschriften dennoch möglich.

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