Ländlicher Raum

Land fördert zehn Projekte im Ländlichen Raum

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Herbstlich gefärbte Blätter umranken die Fenster eines historischen Hauses. (Bild: picture alliance/Felix Kästle/dpa)

Mit einem Gesamtfördervolumen von einer Million Euro unterstützt das Land im Rahmen einer kurzfristigen Sonderausschreibung zehn Projekte im Ländlichen Raum. Die geförderten Projekte stärken die lokale Wirtschaft und die Grundversorgung in diesen Gemeinden nachhaltig.

„Gerade in der aktuellen Situation dürfen wir unsere Unternehmen im Ländlichen Raum nicht im Stich lassen. Wir wissen, dass es etliche Unternehmen gibt, die auch in der Krise investieren wollen. Diese wollen wir mit unserem Förderprogramm Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum ELR kurzfristig unterstützen. Daher gibt es über den Sommer erstmals mehrere kleine, monatliche Aufnahmen in die Förderung. Die große Resonanz zeigt, dass unser Angebot zur richtigen Zeit kommt“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk. Im Rahmen der Juli-Entscheidung konnten nun zehn Projekte eingeplant werden mit einem Gesamtfördervolumen von einer Million Euro. Das angestoßene Investitionsvolumen liegt bei knapp sieben Millionen Euro.

Projekte stärken die lokale Wirtschaft und Grundversorgung

Diese schnelle Förderung über das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) steht allen Unternehmen im Ländlichen Raum mit bis zu 100 Mitarbeitern offen. „Wichtig ist uns, dass die Projekte bereits in den Startlöchern stehen und nach der Bewilligung schnell mit der Umsetzung begonnen wird“, so Minister Hauk. Die geförderten Projekte stärken die lokale Wirtschaft und die Grundversorgung in den zehn Gemeinden nachhaltig. Die Gründung einer Praxis für Physiotherapie, die Modernisierung und Erweiterung von drei Metzgereien, der Neubau ein Seminarhauses sowie umfassende Investitionen in vier gastronomische Projekte – vielfältige Projekte stellen die Versorgung und die Lebensqualität im Ländlichen Raum auf stabile Füße. „Diese positiven Impulse wünschen wir uns. Daher nehmen wir die über alle Regierungsbezirke verteilten Projekte gerne ins ELR auf“, sagte Minister Hauk.

Für weitere unternehmerische Projekte können noch bis Ende August Aufnahmeanträge gestellt werden. „Mit dem an die aktuelle Situation angepassten Förderweg trägt das ELR dazu bei, auch in einer von Unsicherheit geprägten Zeit effiziente Strukturhilfe zu leisten. Der Ländliche Raum in Baden-Württemberg soll seine in der Fläche beeindruckende wirtschaftliche Stärke beibehalten. Ich bin überzeugt, dass die aufgenommenen Projekte dazu einen guten Beitrag leisten werden“, so der Minister abschließend. 

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

Das ELR besteht seit 1995. Im Jahr 2020 feiert das ELR sein 25-jähriges Jubiläum. Für die Aufnahme in das ELR-Jahresprogramm stellen die Städte und Gemeinden sowie teilweise interkommunale Zusammenschlüsse Aufnahmeanträge. Die Aufnahmeanträge mit (inter-)kommunalen Infrastrukturprojekten, privaten Wohnbauprojekten und Unternehmensinvestitionen werden auf Ebene der Landkreise nach der Beratung in den dort angesiedelten Koordinierungsausschüssen priorisiert und den Regierungspräsidien vorgelegt. Diese legen dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz für jeden Regierungsbezirk einen Entscheidungsvorschlag vor.

Überblick über die geförderten Gemeinden und die Fördersummen

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