Infrastruktur

Land fördert Kauf und Modernisierung von Bahnstationen

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Bahnsteig des Bahnhof Merklingen mit einer Informationsanzeige.
Symbolbild

Das Land fördert den Kauf oder die Modernisierung von Bahnstationen über die Stationsrichtlinie, einem eigenen Modul des Bahnhofsmodernisierungsprogrammes II.

Wer in Baden-Württemberg eine Bahnstation kauft oder modernisiert, die nicht (mehr) im Besitz der Deutschen Bahn (DB) ist, kann dafür Fördermittel des Landes in Anspruch nehmen. Dazu hat das Landesverkehrsministerium ein eigenes Modul innerhalb des Bahnhofsmodernisierungsprogrammes (BMP) II eingerichtet. Dieses Modul – die sogenannte Stationsrichtlinie – ist jetzt in Kraft getreten.

Verkehrsminister Winfried Hermann hob die Bedeutung dieses gezielten Förderinstruments hervor. Er sagte am Donnerstag: „Schon heute gibt es wunderbare Beispiele in Baden-Württemberg, wo Kommunen oder Privatleute mit viel Engagement Bahnhofsgebäude und das Umfeld von Stationen im regionalen Schienenverkehr modernisiert und attraktiv entwickelt haben. Gleichzeitig kennen wir aber alle auch Beispiele, bei denen ehemalige Empfangsgebäude der DB im Dornröschenschlaf verharren und keine Visitenkarte für die Nutzung des Bahnverkehrs darstellen. Mit der neuen Stationsrichtlinie stärken wir gezielt das Engagement von Kommunen und Privatbesitzern, solche Empfangsgebäude wach zu küssen und Teile davon für die Fahrgäste im Bahnverkehr zur Verfügung zu stellen.“

Verknüpfung verschiedener Mobilitätsformen

Im Juni 2020 hatten das Land Baden-Württemberg und die Deutsche Bahn die Rahmenvereinbarung über die Bahnhofsmodernisierungsinitiative „Bahnhof der Zukunft“ (BMP II) geschlossen. Deren Ziel ist es, die Barrierefreiheit, das Erscheinungsbild und die Mobilitätsfunktion der Bahnhöfe der DB in Baden-Württemberg weiter zu verbessern. Entsprechend dem ganzheitlichen Ansatz zur Stationsmodernisierung hat das BMP II nicht nur die eigentliche Verkehrsstation im Blick, sondern sieht im Modul 2 auch vor, im Umfeld die Verknüpfung verschiedener Mobilitätsformen (Park & Ride, Bike & Ride, Bushaltestellen, Echtzeitinformationsanzeiger, E-Ladestationen, et cetera) zu fördern. Voraussetzung für die Förderung von Kommunen oder privaten Eigentümern von Bahnhofsgebäuden ist, dass Flächen für die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zur Verfügung gestellt werden.

Nutzung von Stationsgebäuden soll gesichert werden

Mit der Richtlinie Stationsgebäude wird erstmals ein Instrument geschaffen, um die Nutzung von Stationsgebäuden, die nicht im Eigentum der DB sind, für die Öffentlichkeit und die Fahrgäste nutzbar zu machen und für die Zukunft zu sichern. Hierdurch werden private und kommunale Vorhabenträger nicht nur beim Kauf, sondern auch bei der Modernisierung von Stationsgebäuden unterstützt, um so ein ansprechendes und einladendes Erscheinungsbild zu schaffen. Dies kann die Einrichtung oder Wiederöffnung von Warteräumen oder Toiletten umfassen oder auch von anderen kreativen Nutzungen der Gebäude oder von Gebäudeteilen, die den Fahrgästen dient.

Wie wird die Höhe der Fördersätze berechnet?

Ob Instandsetzung oder Kauf eines Gebäudes, die Förderhöhe berechnet sich immer aus der Größe der Fläche, die tatsächlich der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wird. Hierbei ist es zunächst nicht entscheidend, ob Wartebereich, Gepäckaufbewahrung oder die an vielen Stationen vermisste Toilette.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Fördermittel werden elektronisch per E-Mail beim Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg beantragt.

Weitere Meldungen

Eine Gruppe von Studierenden nutzt VR-Simulatoren während des Unterrichts.
Hochschulen

71,6 Millionen Euro für zukunftsweisende Lehrprojekte

Zahlreiche Menschen sind auf einem Radweg bei Sonnenschein auf ihren Fahrrädern und E-Roller unterwegs.
Radverkehr

STADTRADELN 2025 startet am 1. Mai

Schülerinnen und Schüler melden sich in einer Klasse.
Integration

Land macht Druck beim Thema Integration

Apfelbäume stehen auf einer Streuobstwiese (Foto: dpa)
Naturschutz

Tag der Streuobstwiese und Tag des Baumes

Wort-Bild-Logo der Kampagne Start-up BW. (Bild: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg)
Startup BW

Acht neue Unternehmen im Förderprogramm Start-up BW Pre-Seed

Frau mit KI Brille
Digitalisierung

Vielfältiges Beratungsangebot beim Metaverse-Kongress

Visualisierung Heidelberg, Universitätsklinikum INF 220/221, ehem. Pathologie, Sanierung und Nachnutzung RM/HeiCINN, 1.BA
Vermögen und Bau

Sanierung am Universitätsklinikum Heidelberg beginnt

Garten- und Weinbau
Landwirtschaft

Auszahlung der EU-Frostbeihilfen

Ein Auto steht an einer Elektroladestation in der Stuttgarter Innenstadt.
Elektromobilität

Erster E-Ladepark an Landesstraße eröffnet

Aussenaufnahme der Justizvollzugsanstalt Heilbronn (Bild: © Franziska Kraufmann/dpa)
Vermögen und Bau

Generalsanierung der Justizvollzugsanstalt Heilbronn beginnt

Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Papst Franziskus
Kirche

Kretschmann zum Tod von Papst Franziskus

Mittelalterspielplatz in Neuenburg am Rhein
Städtebau

Städtebauförderprogramm 2026 startet

Cover der 2. Staffel: SpätzlesPress - Der Baden-Württemberg-Podcast aus Berlin. Rechts die Illustration eine Löwen, der Kopfhörer im LÄND-Shape hat und vor sich ein Mikrofon, das an den Funkturm am Alexanderplatz in Berlin erinnert
Der Baden-Württemberg Podcast aus Berlin

SpätzlesPress #7: Wer ist „Wir”? Gemeinsam Gesellschaft gestalten

Motorhaube eines Polizeiautos, auf welcher ein Förderbescheid des Verkehrsministeriums für Ladepunkte für Elektro- und Hybridfahrzeuge in Höhe von 787.500 Euro liegt.
Elektromobilität

225 neue Ladepunkte für Elektro- und Hybridfahrzeuge der Polizei

Visualisierung Höchstleistungsrechenzentrum an der Universität Stuttgart
Vermögen und Bau

Höchstleistungsrechenzentrum an der Universität Stuttgart