Digitalisierung

Land fördert das „Zentrum Digitalisierung Region Stuttgart“

Das Wirtschaftsministerium fördert das „Zentrum Digitalisierung Region Stuttgart“ mit rund 950.000 Euro. Es hat sich als wichtige Anlaufstelle etabliert und bietet auch künftig die passende Infrastruktur zur Umsetzung der Digitalisierung in den Unternehmen.

Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, hat am 20. Juli 2023 in Stuttgart einen Bewilligungsbescheid über rund 950.000 Euro an den regionalen Digital Hub „Zentrum Digitalisierung Region Stuttgart (ZD.BB II)“ überreicht. Der Digital Hub erhält damit die Möglichkeit, sich mit einer Förderung des Wirtschaftsministeriums inhaltlich weiterzuentwickeln. „Das ‚Zentrum Digitalisierung Region Stuttgart (ZD.BB II)‘ hat sich als wichtige Anlaufstelle zur Digitalisierung in der Region etabliert. Es bietet auch die passende Infrastruktur zur Umsetzung der Digitalisierung in den Unternehmen“, betonte Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut bei der Übergabe des Förderbescheides.

Wichtige Anlaufstelle zur Digitalisierung in der Region

Das „Zentrum Digitalisierung Region Stuttgart (ZD.BB II)“ wurde bereits im Rahmen des ersten Förderaufrufs für regionale Digital Hubs gefördert. In der zweiten Förderperiode soll das Zentrum zur zentralen Anlaufstelle für die Digitalisierung von kleinen und mittleren Unternehmen, Start-ups und Scale-ups in der Region Stuttgart ausgebaut werden. Die Aktivitäten tragen dazu bei, den strukturellen Transformationsprozess der Wirtschaft in der Region Stuttgart zu bewältigen. Zentrale Ziele sind die Erhöhung der Transformationsbereitschaft, die Vermittlung von Digitalisierungskompetenzen und die Initiierung von konkreten Innovationsprojekten, insbesondere mit Leuchtturmcharakter. Inhaltlich gegliedert ist das Vorhaben in die drei Säulen „Digitalisierung entdecken“, „Digitalisierung umsetzen“ und „Digitalisierung verankern“, die von den Querschnittsfunktionen „Regionale Kooperation und Netzwerkmanagement“ und „Projektmanagement, Marketing, Kommunikation, Events“ unterstützt werden.

Dabei soll der Fokus auf eine noch stärkere regionale Vernetzung und die gezielte Unterstützung späterer Innovationsphasen gelegt werden, um Umsetzungsbarrieren zu reduzieren. Umgesetzt wird das Digital Hub-Konzept durch das Zentrum für Digitalisierung Landkreis Böblingen – ZD.BB GmbH als Konsortialführung sowie den Konsortialpartnern Landratsamt Böblingen (Wirtschaftsförderung), Hochschule Reutlingen (Herman Hollerith Zentrum), Softwarezentrum Böblingen/Sindelfingen e. V., Coworking0711/nuspirit GmbH und digitaleheimat GmbH.

Insgesamt zwölf regionale Digitalisierungszentren im Land

Das „Zentrum Digitalisierung Region Stuttgart (ZD.BB II)“ ist eines von insgesamt zwölf regionalen Digital Hubs, das vom Wirtschaftsministerium im Rahmen des zweiten Förderaufrufs für regionale Digital Hubs in einem zweistufigen Auswahlverfahren zur Förderung ausgewählt wurde. Im Rahmen des ersten Förderaufrufs vom Juli 2017 hatte das Wirtschaftsministerium den Aufbau von zehn regionalen Digital Hubs mit insgesamt rund zehn Millionen Euro gefördert. Gemeinsam mit den drei in Baden-Württemberg angesiedelten, vom Bund ausgewählten und vom Land sowie teilweise vom Bund geförderten themenspezifischen de:hubs bilden sie das schlagkräftige Digital Hub-Netzwerk Baden-Württemberg.

Mit seinem Netzwerk an regionalen Digital Hubs zählt Baden-Württemberg zu den Vorreitern bei der Digitalisierung der Wirtschaft. Die regionalen Digital Hubs bieten Unternehmen, Start-ups und Forschungsakteuren im Land hilfreiche inhaltliche Unterstützung und Infrastruktur, um Digitalisierungsprojekte in die Umsetzung zu bringen. Sie dienen als Informations-, Vernetzungs-, Erprobungs- und Experimentierräume. Durch den zweiten Förderaufruf vom März 2022 erhalten einerseits die bestehenden regionalen Digital Hubs die Möglichkeit zur Weiterentwicklung, andererseits sollen auch neue regionale Digital Hubs etabliert werden. Dafür stehen bis Ende 2025 rund zehn Millionen Euro zur Verfügung, wobei die Digital Hubs jeweils mindestens 50 Prozent an Kofinanzierung aufbringen müssen.

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