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Innovationsgutschein „Mittelstand trifft Start-ups“ startet

Seit Januar 2026 können etablierte Unternehmen aus Baden-Württemberg Anträge auf einen Innovationsgutschein „Mittelstand trifft Start-ups“ bei der L-Bank stellen.

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Wort-Bild-Logo der Kampagne Start-up BW. (Bild: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg)

Mit einem neuen Innovationsgutschein unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus die gezielte Kooperation von kleinen und mittleren Unternehmen mit Start-ups. Seit Januar 2026 können etablierte Unternehmen aus Baden-Württemberg Anträge auf einen Innovationsgutschein „Mittelstand trifft Start-ups“ bei der L-Bank stellen.

„Innovation durch Kooperation – das ist der Grundgedanke des neuen Innovationsgutscheins ‚Mittelstand trifft Start-ups‘. Der Mittelstand bringt Erfahrung, Produktionskapazität und Marktzugang ein, während Start-ups digitale Kompetenzen, neue Technologien und Innovationskraft liefern“, betont Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus. „Die Kooperation von Mittelstand und Start-ups ist für beide Seiten gewinnbringend.“

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus erweitert das bewährte Förderprogramm Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen um die neue Gutscheinlinie. Der Innovationsgutschein „Mittelstand trifft Start-ups“ richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen und unterstützt diese dabei, innovative Produkte und Dienstleistungen direkt bei Start-ups einzukaufen, um sich zu innovieren und unternehmensinterne Herausforderungen zu bewältigen.

Etablierte Unternehmen aus Baden-Württemberg können Anträge auf einen Innovationsgutschein „Mittelstand trifft Start-ups“ bequem online über das Förderportal der L-Bank – Staatsbank für Baden-Württemberg stellen.

Innovationsgutschein „Mittelstand trifft Start-ups“

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe mit einer Niederlassung oder einer Betriebsstätte in Baden-Württemberg. Es gilt eine maximale Unternehmensgröße von bis zu 250 Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) und ein Vorjahresumsatz von bis zu 50 Millionen Euro oder eine Vorjahresbilanzsumme von bis zu 43 Millionen Euro.

Der Innovationsgutschein „Mittelstand trifft Start-ups“ bezuschusst im Wege der Anteilsfinanzierung den Erwerb von Produkten oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungen von kleinen und mittleren Unternehmen bei Start-ups mit maximal 20.000 Euro bei einem Fördersatz von 50 Prozent für innovative Vorhaben der etablierten Unternehmen.

Die innovativen Vorhaben können dabei sowohl nach innen als auch nach außen gerichtet sein. Das bedeutet, etablierte Unternehmen können die Lösungen von Start-ups nutzen, um unternehmensinterne Prozesse zu innovieren sowie neue innovative Produkte oder Dienstleistungen zu entwickeln.

Innovationsgutscheine

Im Rahmen des Förderprogramms Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen wurden seit 2008 knapp 6.000 innovative Vorhaben mit einem Gesamtvolumen von rund 49 Millionen Euro gefördert.

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