Steuern

Land bringt Grundsteuergesetz auf den Weg

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Wohnhäuser in Stuttgart

Das Kabinett hat den Entwurf eines Landesgrundsteuergesetzes auf den Weg gebracht. Baden-Württemberg geht damit als erstes Land einen eigenen Weg und nutzt die Öffnungsklausel des Bundes für eine innovative und bürokratiearme Bodenwertsteuer.

Die Landesregierung hat den Entwurf eines Landesgrundsteuergesetzes zur Anhörung freigegeben. Damit brachte sie das erste eigenständige und vollumfängliche Steuergesetz des Landes auf den Weg. Dieses sieht eine modifizierte Bodenwertsteuer für Baden-Württemberg vor. „Wir nutzen die seltene Chance, ein eigenes Steuergesetz zu erlassen. Als erstes Bundesland haben wir uns dafür entschieden, komplett vom Bundesrecht abzuweichen und einen ganz eigenen Weg zu gehen. Unser Landesgrundsteuergesetz zeugt damit nicht zuletzt von der Stärke des Föderalismus“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann.

Baden-Württemberg geht eigenen Weg

Als elementare, verlässliche Steuer für die Kommunen bezeichnete Finanzministerin Edith Sitzmann die Grundsteuer: „Mit unserem Bodenwertmodell haben wir ein innovatives, neues Konzept entwickelt, mit dem auch die kommunalen Landesverbände zufrieden sind. Es ist transparent und einfach, nachvollziehbar und bürokratiearm. Die neue Grundsteuer ist eine passgenaue Lösung für unser Land – ein echtes Baden-Württemberg-Modell.“

Am 10. April 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht das Bewertungssystem der bisherigen Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. In seiner Entscheidung räumte das Gericht dem Gesetzgeber eine Frist bis Ende 2019 ein, um eine neue Regelung zu treffen. Für die Umsetzung gilt eine weitere Frist bis Ende 2024. Ab 1. Januar 2025 muss die reformierte Grundsteuer angewandt werden.

Ende 2019 wurde auf Bundesebene ein Grundsteuerreformgesetz verabschiedet. Beim sogenannten Bundesmodell fließen in die Berechnung der Grundsteuer der Bodenrichtwert, die Grundstücksfläche, Immobilienart, Nettokaltmiete, Gebäudefläche und das Gebäudealter mit ein. Das Gesetz gibt den Ländern mit einer Öffnungsklausel die Möglichkeit, vom Bundesgesetz abzuweichen, eigene Grundsteuermodelle zu entwickeln und umzusetzen.

Land nutzt Öffnungsklausel für innovative und bürokratiearme Bodenwertsteuer

Davon wird Baden-Württemberg mit dem Bodenwertmodell Gebrauch machen. Es basiert im Wesentlichen auf zwei Kriterien: der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert. Für die Bewertung werden beide Werte miteinander multipliziert. Im weiteren Schritt wird eine gesetzlich festgelegte Steuermesszahl angewandt – modifiziert nach der Nutzung des Grundstücks. Für überwiegend zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke gibt es einen Abschlag. „Es ist uns wichtig, dass Wohnen im Durchschnitt nicht teurer werden darf“, sagte die Finanzministerin. „Ein großes Plus des Bodenwertmodells ist es, dass neu geschaffener Wohnraum keine höhere Besteuerung auslöst. Denn die Gebäudefläche spielt bei der baden-württembergischen Grundsteuer grundsätzlich keine Rolle.“

Die Grundsteuerreform soll aufkommensneutral erfolgen. Dabei sind auch die Kommunen gefragt. Mit den Hebesätzen, die sie auf die Grundsteuermessbeträge anwenden, haben sie wesentlichen Einfluss auf die Höhe der Grundsteuer. In der Anhörung haben Verbände, Vereine ebenso wie einzelne Bürgerinnen und Bürger über das Beteiligungsportal des Landes Gelegenheit, zum Entwurf des Landesgrundsteuergesetzes Stellung zu nehmen. Gleichzeitig wird das Ministerium für Finanzen eine europaweite Ausschreibung starten, da für die neue Grundsteuer ein eigenes IT-Verfahren erforderlich ist und programmiert werden muss.

Neubewertung der Grundstücke

Die bisherige Grundsteuer basiert auf den sogenannten Einheitswerten: Im Westen Deutschlands stammen diese Grundstückswerte von 1964, im Osten von 1935. In seiner Entscheidung vom 10. April 2018 hat das Bundesverfassungsgericht diese Werte als veraltet und verfassungswidrig beurteilt. Deshalb müssen Grundstücke nun neu bewertet werden – völlig unabhängig davon, nach welchem Modell die Grundsteuer in Zukunft gestaltet ist.

Allein in Baden-Württemberg werden in den kommenden Jahren 5,6 Millionen Steuerobjekte neu bewertet. 2019 lagen die Grundsteuereinnahmen im Land bei knapp 1,8 Milliarden Euro. Sie kommen den Kommunen zugute.

Finanzministerium: Fragen und Antworten zur neuen Grundsteuer

Weitere Meldungen

Die Kabinettsmitglieder sitzen am Kabinettstisch der Villa Reitzenstein.
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 12. November 2024

Eine Person arbeitet an einem Laptop mit der KI-basierten Text-Assistenz F13.
Künstliche Intelligenz

Baden-Württemberg geht neue Wege bei Verwaltungs-KI

Staffelei mit einem Plakat, welches die Aufschrift "Wir sind eine gründungsfreundliche Kommune" hat
Start-up BW

Gründungsfreundliche Kommunen ausgezeichnet

Vier Jugendliche sitzen auf einer Freitreppe und betrachten etwas auf dem Smartphone
Jugendbeteiligung

Erste Landesjugendkonferenz in Baden-Württemberg

Mensa Wilhelmstraße Universität Tübingen Innen
Hochschulen

Mensa Wilhelmstraße an die Universität Tübingen übergeben

Weg im ländlichen Raum
Flurneuordnung

Land fördert Flurneuordnung in Mudau-Reisenbach

Ernährung

Neue Ernährungsdachmarke „Baden-Württemberg zu Tisch“

Polizeibeamter sichert Spuren nach einem Einbruch
Polizei

Bekämpfung von Wohnungseinbrüchen

Ministerpräsident Winfried Kretschmann, Prof. Barbara Traub, Vorstandsvorsitzende der IRG Württemberg, sowie Rami Suliman, Vorstandsvorsitzender der IRG Baden, unterzeichnen den Änderungsvertrag zum Staatsvertrag mit den Israelitischen Religionsgemeinschaften.
Staatsvertrag

Mehr Sicherheit für jüdisches Leben

Quartiersentwicklung

„Quartiersimpulse“ startet in eine neue Runde

Kunstwerk im Gemeindezentrum der Israelitische Religionsgemeinschaft Württemberg in Stuttgart.
Gedenken

Gedenken an die Reichspogromnacht

Außenansicht des HdW
Kreativwirtschaft

Gewinner des Designpreises des Landes stehen fest

Eine Mitarbeiterin der Firma Lütze fertigt Bauteile für elektronische Steuerungen für Schienenfahrzeuge.
Weiterbildung

Land fördert Modernisierung der Bildungsakademie Singen

Justiz

Maskottchen für familien­freundlichen Justizvollzug

Blick in den Wald
Forst

Landesforstwirtschaftsrat fordert Änderungen an EUDR