Kunst und Kultur

Land beschließt Rückgabe von weiterem Nazi-Raubgut

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Ein Ausschnitt des Gemäldes „Pferdestall“ von Franz Krüger aus dem Bestand der Kunsthalle Karlsruhe. (Bild: Kunsthalle Karlsruhe)
Ein Ausschnitt des Gemäldes „Pferdestall“ von Franz Krüger aus dem Bestand der Kunsthalle Karlsruhe.

Das Land gibt weitere als Nazi-Raubgut identifizierte Kulturobjekte aus den Beständen des Badischen Landesmuseums und der Kunsthalle Karlsruhe den rechtmäßigen Erben zurück.

75 Jahre nach Kriegsende gibt das Land weitere als Nazi-Raubgut identifizierte Kulturobjekte an die rechtmäßigen Erben zurück: Eine aus mehr als 420 Porzellanobjekten und weiteren Kunstgegenständen bestehende Sammlung des jüdischen Kunstsammlers Dr. Ernst Gallinek, die sich im Badischen Landesmuseum in Karlsruhe befindet, sowie das Gemälde „Pferdestall“ von Franz Krüger aus dem Bestand der Kunsthalle Karlsruhe.

Historische Verantwortung

„Einstiges NS-Raubgut zu ermitteln und die Kulturgüter wo möglich an die Nachkommen von Opfern des Naziregimes zurückzugeben, ist unsere historische Verantwortung“, sagte Kunstministerin Theresia Bauer. Bezogen auf die umfangreiche Sammlung Gallinek fügte die Ministerin hinzu: „Ich bin sehr froh, dass durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts in Karlsruhe die erforderliche Klarheit geschaffen wurde und wir das lange anhängige Restitutionsverfahren nun abschließen können.“

Die Sammlung Gallinek wurde vom Badischen Landesmuseum 2008 als NS-Raubgut identifiziert und in die Datenbank Lost Art eingestellt. In der Folge hatten sich verschiedene Anspruchsteller beim Wissenschaftsministerium gemeldet, unter denen allerdings die Frage, wer tatsächlich Erbe von Dr. Gallinek geworden ist, strittig war. Eine abschließende Klärung der Erbsituation konnte erst durch einen rechtskräftigen Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe erreicht werden.

Rückkauf soll von den Erben geprüft werden

Bei dem Gemälde „Pferdestall“ von Franz Krüger aus dem Bestand der Kunsthalle Karlsruhe handelt sich ebenfalls um NS-Raubgut, so dass der Ministerrat auch hier dem Vorschlag des Wissenschaftsministeriums gefolgt ist und eine Restitution des Gemäldes am Dienstag gebilligt hat. In beiden Fällen soll nun ein Rückkauf von den Erben geprüft werden. Das Kulturgut könnte dann in den Museen verbleiben.

Wissenschaftsministerium/Mediathek: Bilder der Objekte

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