Ländlicher Raum

Kulturlandschaftsrat konstituiert sich

Mit dem Kulturlandschaftsrat baut das Land Brücken zwischen allen Akteuren und sorgt für eine funktionierende Wertschöpfungskette.

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Das beschauliche Dorf Hiltensweiler, ein Teilort von Tettnang, wird von der Abendsonne angestrahlt. Im Hintergrund sind der Bodensee und die Alpen zu sehen.

„Mit dem Kulturlandschaftsrat wird der Landwirtschaft und der landwirtschaftlichen Wertschöpfungskette eine Stimme geben, die gehört und wertgeschätzt wird. Aufgabe des Kulturlandschaftsrates ist es, das Ministerium in allen wesentlichen Fragen, die die landwirtschaftliche Erzeugung, die weitergehende Wertschöpfungskette, den Markt sowie die Kulturlandschaft und deren Ökosystemdienstleistungen betreffen, zu beraten und zu unterstützen. Eine Studie zu den Lebensmittelpreisen aus dem Jahr 2024 zeigt zudem die Notwendigkeit eines solchen Gremiums, da sie deutlich machte, dass von Preisen, die Verbraucher an der Ladentheke zahlen, sehr wenig bei den Erzeugern ankommt. Dieser Umstand hat uns unter anderem motiviert eine Institution zu schaffen, die die Perspektiven des gesamten landwirtschaftlichen Sektors in Baden-Württemberg und den unverzichtbaren Akteuren unserer Kulturlandschaft in den Fokus rückt. Daher freue ich mich sehr, dass sich heute der neue ,Kulturlandschaftsrat‘ (KLR) konstituiert“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, anlässlich der konstituierenden Sitzung des neuen Kulturlandschaftsrats.

In den Kulturlandschaftsrat wurden verschiedene sachverständige Mitglieder berufen. Sie kommen aus den Bereichen Landwirtschaft, Naturschutz, Landschaftspflege, Ernährungshandwerk und Lebensmittelhandel, Tourismus, Forst, Kommunen; Wissenschaft, Gesellschaft und Politik und repräsentieren unterschiedliche fachliche und sektorale Sichtweisen. Mit der Reform des Landwirtschafts- und Landschaftskulturgesetzes erhielt der Kulturlandschaftsrat zudem eine gesetzliche Grundlage, Organisation sowie Aufgabe. Für eine vertiefte Befassung mit spezifischen Themen und Fragestellungen wurden innerhalb des Kulturlandschaftsrats zwei Arbeitsgruppen eingerichtet.

Arbeitsgruppe Marktbeirat

Die Arbeitsgruppe „Marktbeirat“ soll marktrelevante Fragestellungen bearbeiten. Insbesondere liegen die Aufgaben bei der Begleitung der Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen und Handlungsempfehlungen aus dem Strategiedialog Landwirtschaft, im Beobachten von Preisen und Einflussfaktoren entlang der Wertschöpfungskette, beim Achten auf angemessene Bedingungen für Erzeuger in der Wertschöpfungskette sowie bei der Sichtbarmachung wertschätzender Partnerschaften in der Wertschöpfungskette und der Qualitätsprogramme Baden-Württemberg.

Arbeitsgruppe Beirat für nachhaltige Landwirtschaft und Ökosystemdienstleistungen

Die Arbeitsgruppe „Beirat für nachhaltige Landwirtschaft und Ökosystemdienstleistungen“ wird vorrangig Fragen zur nachhaltigen landwirtschaftlichen Erzeugung und Wertschöpfungskette sowie der Kulturlandschaft und deren Ökosystemdienstleistungen bearbeiten. Hierbei soll an Diskussionsprozesse aus dem Strategiedialog Landwirtschaft angeknüpft werden. Die Arbeitsgruppe soll zudem bei der Entwicklung von zukunftsfähigen Ansätzen zum Erhalt der Kulturlandschaft, der Tierhaltung und zu der Inwertsetzung der Ökosystemdienstleistungen der Landwirtschaft beratend unterstützen.

„Der Kulturlandschaftsrat wird das Bewusstsein weiten, wie wertvoll und wichtig unsere heimische Landwirtschaft sowie Kulturlandschaft ist. Ebenso rücken wir damit eine funktionierende Wertschöpfungskette in den Mittelpunkt und bauen Brücken zwischen allen Akteuren, die Verantwortung tragen und zur Erhaltung unserer Kulturlandschaft beitragen. Zudem tauschen wir verschiedene Sichtweisen und Perspektiven aus, berücksichtigen die Ergebnisse des Strategiedialogs Landwirtschaft und entwickeln gute Lösungsvorschläge zu den von ihm diskutierten Themen weiter. Für die Aufgabe des Kulturlandschaftsrates wünsche ich allen Mitgliedern viel Erfolg und gutes Gelingen“, sagte Minister Hauk abschließend.

Kulturlandschaftsrat

Der Landtag von Baden-Württemberg hat im Oktober 2024 die Änderung des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz (LLG) beschlossen. Damit wurde die rechtliche Grundlage des Paragrafen 31a LLG zur Gründung eines Kulturlandschaftsrats im Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) geschaffen.

Vorsitzender des Kulturlandschaftsrats ist der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Die Geschäftsstelle des Kulturlandschaftsrats wie auch der zwei Arbeitsgruppen sind im MLR angesiedelt. Die Mitglieder sind frei in der Wahl und Diskussion ihrer Arbeitsthemen. Sie geben Empfehlungen und Stellungnahmen ab und beraten so das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zu allen wesentlichen Fragen des Marktes, der landwirtschaftlichen Erzeugung, Wertschöpfung und Kulturlandschaft. Ihre Aufgabe ist auch, die Umsetzung der Empfehlungen aus dem Strategiedialog Landwirtschaft zu begleiten beziehungsweise den Dialogprozess fortzuführen.

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