Mobilität

Klimaschutz und Mobilitätswende oberste Ziele der Förderprogramme

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Ein Auto steht an einer Elektroladestation in der Stuttgarter Innenstadt.

Das Land fördert die klimaschonende Elektromobilität seit etlichen Jahren durch verschiedene Maßnahmen und Programme. Vorwürfe der Verschwendung und des rechtswidrigen Einsatzes von Steuergeldern weist das Verkehrsministerium als völlig abwegig zurück.

Die in den Stuttgarter Nachrichten und weiteren Zeitungen erhobenen Vorwürfe gegen das Land und die Landesverkehrswacht bezüglich der Landesförderung Elektromobilität entbehren jeder Grundlage. Die Zusammenarbeit zwischen Verkehrsministerium und Landesverkehrswacht als unabhängiger und seriöser Organisation ist ein wichtiger Baustein für den Klimaschutz im Verkehrssektor. Die herstellerneutrale Information und die Probefahrten in E-Autos durch die Landesverkehrswacht als wichtigem Multiplikator sind wirksame Beiträge zur Verkehrswende und dabei besonders effizient.

Die eingesetzten Fördermittel entwickeln zusammen mit anderen Programmen und Maßnahmen des Verkehrsministeriums eine große Hebelwirkung für die dadurch ausgelösten Investitionen. Wir achten stets darauf, dass die Wirksamkeit aller Fördermaßnahmen überprüft wird. Jedes E-Auto, das anstelle eines Fahrzeugs mit Verbrennungsmotor gefahren wird, vermeidet bezogen auf seine Nutzungszeit rund 20 Tonnen CO2-Ausstoß. Es ist von höchster Dringlichkeit, Maßnahmen, die dem Klimaschutz und dem Ausstieg aus fossiler Verbrennung dienen, zu fördern. Hierzu bedarf es angesichts beschränkter Mittel des Landes wirksamer Impulsprogramme, die die Mobilitätswende voranbringen.

Alle Zuschüsse und Zuwendungen des Landes werden auf der Grundlage des vom Landtag verabschiedeten Staatshaushaltsgesetzes und des Staatshaushaltsplans sowie auf der Basis der Landeshaushaltsordnung bewilligt. Dabei werden selbstverständlich jeweils die Notwendigkeit und das Landesinteresse sowie die förderrechtlichen Grundlagen sorgfältig geprüft.

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel haben die Zuwendungsempfänger mit Zwischenberichten und nach Abschluss der Maßnahmen in einem Verwendungsnachweis zu belegen. Neben dem zahlenmäßigen Nachweis durch Zahlungsbelege gehört dazu auch ein Sachbericht, in dem Kennzahlen zur Erfolgskontrolle darzustellen sind.

Kooperation mit Landesverkehrswacht rechtmäßig und haushaltskonform

  • Die Erteilung des Zuwendungsbescheids an die Landesverkehrswacht beruhte auf dem geltenden Haushaltsrecht und ist haushaltskonform.
  • Das Verkehrsministerium hat die förderrechtlichen Grundlagen des Projektes geprüft und ist zum Ergebnis gekommen, dass es zulässig ist. Es steht nicht im Wettbewerb zu Probefahrten gewinnorientierter Unternehmen, da mit dem Projekt keine verkaufsorientierten Probefahrten stattfinden, sondern eine herstellerunabhängige und umfassende Information zu allen Aspekten der Elektromobilität erfolgt.
  • Kern des Projekts sind nicht die Probefahrten alleine. Vielmehr informiert die Landesverkehrswacht im Rahmen des Projekts als neutraler und vertrauenswürdiger Multiplikator über alle Aspekte der Elektromobilität.
  • Es liegt im Landesinteresse, dass die Nutzung der Elektromobilität gefördert wird und somit ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet wird. Hierzu trägt das Projekt der Landesverkehrswacht bei.

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