Justiz

Kinderrechte sollen ins Grundgesetz

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Minister der Justiz und für Europa, Guido Wolf (Quelle: © dpa)

Der baden-württembergische Minister der Justiz und für Europa, Guido Wolf, hat die Ergebnisse der Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister zum Schutz von Kindern begrüßt.

Die Justizministerinnen und Justizminister sprachen sich in der Landesvertretung Brandenburgs in Berlin mehrheitlich dafür aus, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen. Minister Wolf unterstützte diesen Vorstoß. Er sagte: „Kinder sind unsere Zukunft. Sie bedürfen den besonderen Schutz der Gesellschaft. Das soll auch in der Verfassung zum Ausdruck kommen. Deswegen sollen Kinderrechte ins Grundgesetz.”

Wolf sagte weiter: „Ich halte die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz gerade in Zeiten, in denen wir leider über Kinderehen in unserem Land diskutieren müssen, für ein wichtiges Signal.“ Baden-Württemberg hat bereits in der letzten Legislaturperiode eine solche Staatszielbestimmung mit in die Landesverfassung aufgenommen (Artikel 2a und 13). Grundlage war damals ein gemeinsamer Gesetzesentwurf der Fraktionen CDU, Grüne, SPD und FDP/DVP.

„Kinderehen dürfen wir nicht dulden”

Die Justizministerinnen und Justizminister diskutierten auch das Thema Kinder- und Minderjährigenehen. Bundesjustizminister Heiko Maas berichtete vom Gesetzesentwurf, der derzeit in seinem Haus erarbeitet werde. Danach sollen im Ausland geschlossene Ehen unter 16-Jähriger stets unwirksam sein. Die Justizministerkonferenz hatte das Thema bereits im Sommer diskutiert und auf die politische Agenda gebracht. Wolf sagte dazu: „Kinderehen dürfen wir nicht dulden. Sie müssen in unserem Land null und nichtig sein. Auch bei über 16-Jährigen muss die Ehe in aller Regel unwirksam sein. Die Grundzüge, die der Bundesjustizminister nun skizziert hat, haben wir schon vor drei Monaten gefordert. Es ist gut und wichtig, dass nun bald ein Entwurf vorliegen soll. Denn wir brauchen schnell klare Regeln.”

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