Justiz

Begleithunde unterstützen in Strafprozessen

Das Projekt „DIE MUTMACHER“ bietet hundegestützte Therapie-, Unterstützungs- und Begleitformate in Strafprozessen an. Nun hat es als Pilotprojekt ein Qualifizierungsprogramm für Vernehmungsbegleithundeteams am Amtsgericht Stuttgart durchgeführt.

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Justizministerin Marion Gentges (Vierte von links) mit dem Team des Projekts „DIE MUTMACHER“
Justizministerin Marion Gentges (Vierte von links) mit dem Team des Projekts „DIE MUTMACHER“

Die Ministerin der Justiz und für Migration, Marion Gentges, hat gemeinsam mit der Projektleiterin von „DIE MUTMACHER“ Sabine Kubinski von PräventSozial und Dr. med. vet. Alexandra Knipf im Rahmen eines Pressetermins den erfolgreichen Abschluss des Pilotprojekts „Qualifizierungsprogramm für Vernehmungsbegleithundeteams“ vorgestellt. Es handelt sich dabei um das erste bundesweite Qualifizierungsprogramm seiner Art. Das Programm wurde zwischen März und Dezember 2025 am Amtsgericht Stuttgart durchgeführt.

Ministerin Gentges betonte: „Der Strafprozess gegen den Peiniger ist für viele Opfer ein großer Kraftakt. Deshalb muss der Staat sicherstellen, dass Opfer umfassende und verlässliche Unterstützung erhalten. Professionelle psychosoziale Prozessbegleitung ist hierfür zentral, da sie Ängste mindert und Betroffene stärkt. Hier kann es den Vierbeinern gelingen, was Menschen vielleicht nicht schaffen: Vertrauen und Stabilität aufbauen. Betroffene können dann häufig klarere und verlässlichere Angaben zu dem Geschehen machen – ein Gewinn für den Rechtsstaat.“

Hundegestützte Therapie-, Unterstützungs- und Begleitformate

Das Projekt „DIE MUTMACHER“ bietet hundegestützte Therapie-, Unterstützungs- und Begleitformate an. Seit 2020 begleiten die Vernehmungsbegleithundeteams auch schutzbedürftige Zeugen in Strafverfahren, insbesondere minderjährige Opfer von schweren Gewalt- und Sexualdelikten sowie besonders schutzbedürftige erwachsene Opfer.

Die Opfer werden von einer psychosozialen Prozessbegleitperson, einem Hund und einem Hundeführer zu den Vernehmungen begleitet. Durch die Anwesenheit der Hunde kann eine physiologisch entspannende Wirkung erzielt werden, wodurch Unsicherheiten und Ängste abgebaut werden und die Wahrscheinlichkeit einer qualitativ guten Aussage begünstigt wird.

Um den besonderen Anforderungen der Vernehmungsbegleitung gerecht zu werden, wurde durch PräventSozial gemeinsam mit der Tierärztin Dr. Alexandra Knipf ein Qualifizierungsprogramm für Vernehmungsbegleithundeteams entwickelt. Das Programm umfasst mindestens sieben Termine und bereitet die Mensch-Hund-Teams auf ihren Einsatz in Vernehmungssituationen bei Polizei und Gericht vor. Im Bereich der Zeugenbegleitung, Zeugenberatung und psychosozialen Prozessbegleitung unterstützt das Ministerium die PräventSozial gGmbH durch jährliche Zuschüsse.

Positive Resonanz

Die Opfer beschrieben den Hund als beruhigend, angstreduzierend sowie als „sicheren Ankerpunkt“, an dem man sich während der Vernehmung orientieren könne. Angehörige berichteten oft, sie hätten nicht erwartet, dass ihr Kind sich dank des Hundes in Verhandlungspausen entspannen würde. Begleitete Jugendliche gaben teilweise an, dass sie nur wegen des Hundes den Vernehmungstermin wahrgenommen hätten.

Die psychosoziale Prozessbegleitung wurde im Jahr 2017 in der Strafprozessordnung verankert und hat sich seitdem als wesentlicher Bestandteil des Opferschutzes etabliert. Sie umfasst die qualifizierte nicht-rechtliche Betreuung, Informationsvermittlung und Unterstützung im Strafverfahren. Der psychosozialen Prozessbegleitperson ist es gestattet, bei Vernehmungen des Verletzten und während der Hauptverhandlung gemeinsam mit dem Verletzten anwesend zu sein.

Im Jahr 2024 wurden insgesamt 510 psychosoziale Prozessbegleitungen durchgeführt, davon 316 Neuanfragen und 194 laufende Fälle aus den Vorjahren. Damit bleibt das hohe Niveau aus den Vorjahren konstant. In 76 Prozent der Fälle wurden Verfahren wegen Sexualdelikten begleitet.

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