Sicherheit

Landtag gibt Kommunen mehr Möglichkeiten zum Videoschutz

Der Landtag hat beschlossen, den Kommunen den Einsatz von Videokameras im öffentlichen Raum zu erleichtern. Damit können Städte und Gemeinden künftig unter erleichterten Voraussetzungen und an schutzbedürftigen Orten die Sicherheit verbessern.

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Marktplatz Heilbronn, Videoschutz
Symbolbild

„Der Landtag von Baden-Württemberg hat wichtige Verbesserungen beim Videoschutz in den Städten und Gemeinden beschlossen. Wir lassen den Videoschutz nun generell zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben oder in Ausübung des Hausrechts zu. Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet es erhöhte Sicherheit und Transparenz. Gleichzeitig geben wir den Kommunen mehr Möglichkeiten zum Videoschutz. Städte und Gemeinden können künftig unter erleichterten Voraussetzungen und an mehr Orten die Sicherheit verbessern. Das zeigt: Wir vertrauen unseren Kommunen und trauen ihnen zu, Datennutzung und Datenschutz vor Ort so in Ausgleich zueinander zu bringen, dass es dem Allgemeinwohl zugutekommt. Mit dem Gesetz können die Kommunen jetzt arbeiten. Ich bin den beiden Koalitionsfraktionen sehr dankbar für den gefundenen Kompromiss“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl anlässlich der Beschlussfassung durch den Landtag von Baden-Württemberg. Der Landtag hatte zuvor der Änderung des Landesdatenschutzgesetzes zugestimmt.

Die wesentlichen Neuerungen im Überblick

  • Der Videoschutz im öffentlichen Raum soll gestärkt werden, indem er für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben und zur Ausübung des Hausrechts zugelassen wird, der Schutz von Personen und von besonders schützenswerten Objekten erleichtert wird und die maximale Speicherfrist auf zwei Monate verlängert wird. Damit wird die bisherige Beschränkung auf den Schutz bestimmter Objekte und Personen aufgehoben. Das Land will also mehr Videoschutz im öffentlichen Raum ermöglichen. Außerdem soll Künstliche Intelligenz (KI) beim Einsatz von Videoschutz zum Schutz von Leib oder Leben von Personen sowie öffentlicher Infrastruktur genutzt werden können.
  • Das geänderte Landesdatenschutzgesetz soll Regelungen für den Einsatz von KI treffen. Damit können Verwaltung und Justiz KI datenschutzrechtlich rechtssicher nutzen und trainieren.
  • Die Landesregierung will die Handlungsspielräume für die gemeinwohlorientierte Forschung erweitern, um personenbezogene Daten für die Forschung zugunsten des Gemeinwohls besser nutzbar zu machen.
  • Die Verwaltung soll die Möglichkeit erhalten, Bescheide vollständig automatisiert zu erlassen, und zwar auch mittels KI.

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