Justiz

Justizministerkonferenz beschließt Prüfung des geltenden Arzthaftungsrechts

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Eine Ärztin impft ein junges Mädchen mit einer Spritze in den Oberarm.

Auf Antrag Baden-Württembergs hat die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder bei ihrer Frühjahrstagung in Nauen eine Prüfung des geltenden Arzthaftungsrechts beschlossen. In der Sache geht es um die Frage, wie nach ärztlichen Behandlungsfehlern zum Wohle der Patientinnen und Patienten und auch im Interesse der Ärztinnen und Ärzte eine Verbesserung bei der Schadensregulierung erreicht werden kann. Eine Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz von Baden-Württemberg und Niedersachsen wird nun Empfehlungen erarbeiten.

„Ich freue mich sehr, dass die Justizministerkonferenz unserem Beschlussvorschlag gefolgt ist. Arzthaftungsprozesse belasten die Beteiligten enorm, ganz besonders natürlich die mutmaßlich geschädigten Patientinnen und Patienten. Oft müssen sie langjährige Verfahren durch mehrere Instanzen mit umfangreichen Beweisaufnahmen durchstehen, bis endgültig geklärt ist, ob sie eine Entschädigung erhalten oder nicht. Hier besteht dringender Handlungsbedarf“, sagte der Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf. Er wies außerdem darauf hin, dass Klagen im Arzthaftungsrecht weit häufiger erfolglos blieben als in anderen Rechtsgebieten. In Baden-Württemberg scheiterten die Patientinnen und Patienten im vergangenen Jahr in rund 76 Prozent aller Verfahren mit ihren Arzthaftungsklagen vollständig oder zumindest überwiegend, im Durchschnitt aller gerichtlichen Verfahren lag diese Quote bei lediglich rund 36 Prozent. „Diese schwierige Situation der Patienten müssen wir verbessern, dabei aber auch eine – zu schädlicher Defensivmedizin, Überdiagnostik und versicherungsrechtlichen Problemen führende – haftungsrechtliche Überforderung der Ärzte vermeiden. Ziel muss eine schnelle und angemessene Entschädigung ohne langwierige Gerichtsverfahren sein“, so Minister Wolf.

Der Minister kündigte an, in die Prüfung neuer Regelungen auch die Erfahrungen anderer Länder einzubeziehen. „Das deutsche Recht führt zu einem „Alles-oder Nichts-Prinzip“, das wegen der im Vergleich zu anderen Ländern strengen Beweislastverteilung eine geringe Erfolgsquote der Patientenklagen zur Folge hat. In anderen Ländern wie Österreich existieren auch spezielle Fondsmodelle, die die klassische Arzthaftung ergänzen. Sie leisten in Fällen Entschädigung, in denen eine Haftung des Arztes oder Krankenhauses nicht eindeutig gegeben ist. Obwohl diese Entschädigungen keinen vollen Schadensausgleich gewähren, werden sie oft angenommen, so dass in diesen Fällen nicht mehr prozessiert wird. Solche Modelle könnten auch in Deutschland langwierige Beweisaufnahmen und Gerichtsprozesse überflüssig machen, und zwar zum Nutzen von Patienten und Ärzten gleichermaßen“, sagte Minister Wolf.

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